Verlaufsplanung Prozess „Lebendige Gemeinden in erneuerten pastoralen Strukturen“ – 2006 bis 2009

Die Verlaufsplanung für den weiteren Prozess gibt einen Rahmen für die anstehenden Beratungen auf den unterschiedlichen Ebenen vor. Innerhalb dieses Rahmens gibt es Ungleichzeitigkeiten, denn manche pastoralen Einheiten haben schon längst mit ersten konkreten Schritten begonnen, andere setzen sich zum ersten Mal in der neuen Konstellation zusammen. Darum muss die Verlaufsplanung ggf. vor Ort an die jeweilige Situation adaptiert werden. Andererseits greifen die verschiedenen Ebenen so ineinander, dass der Prozess insgesamt nur gelingen kann, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden.

Daher gilt: wo im Plan konkrete Daten für bestimmte Ergebnisse, Rückmeldungen etc. genannt sind, gelten sie unbedingt! Beratungen können in jedem Fall früher, niemals aber später stattfinden.

Der Verlaufsplan berücksichtigt den vielfach geäußerten Wunsch, die Anzahl der Sitzungen insgesamt nicht zu vermehren. Dies wird – gerade bei intensiveren Beratungsnotwendigkeiten – nicht immer zu vermeiden sein, kann aber jeweils vor Ort verabredet werden. Umso wichtiger ist es, die jeweiligen Sitzungen gut vorzubereiten (ggf. mit Unterstützung der Gemeindeberatung). Der Rahmen sieht vor, dass auf der Ebene der pastoralen Einheiten die Sitzungen des Seelsorgerates und der einzelnen PGR’s im Wechsel stattfinden.

Der Immobilienprozess wird Anfang März eröffnet mit Konferenzen auf Dekanatsebene. Nähere Einzelheiten über Verlauf und Beratungsmodalitäten werden bei dieser Gelegenheit erläutert.

Die vorgesehenen Schritte orientieren sich an folgenden Zielen:

1) Bildung von Seelsorgeräten für die Pfarrgruppen bzw. Pfarreienverbünde
2) Entwicklung eines verbindlichen Kooperationsvertrages auf der Grundlage entsprechender Musterverträge
3) Erfahrungen aus den Seelsorgeräten und der Entwicklung der Kooperationsverträge für die endgültige Formulierung der Statuten bis zur Diözesanversammlung 2006 auswerten
4) Start des Immobilienprozesses
5) Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Gremien in den neuen Strukturen und nach den neuen Statuten
6) Entscheidungen über die notwendigen Einsparungen im Immobilienbereich
7) Konstituierung der neuen Gremien nach der Neuwahl
8) Zielformulierung für die pastorale Arbeit für die Wahlperiode 2007-2011
9) Überprüfung und ggf. Anpassung der Kooperationsverträge

Eine detaillierte Verlaufsplanung für 2007 erfordert die Berücksichtigung der 2006 gewonnenen Erfahrungen.

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Zeit-
schiene
Pfarrgruppe/
Pfarreienverbund
Dekanat Bistum
2006      
Jan.     Statusgespräch zwischen Bistumsleitung und Dekanen zum Bistumsprozess auf der Dekanekonferenz:
- Information über den Prozessfahrplan
- Rückmeldung: Stand in den Dekanaten
- Termine vereinbaren
- Informationen zum Immobilienprozess
Feb.   Einsatz kommissarischer Leiter für die pastoralen Einheiten:
Der Dekan schlägt der Bistumsleitung nach Rücksprache mit den Betroffenen einen amtierenden Pfarrer als kommissarischen Leiter für die pastorale Einheit vor.
bis 17.02.
Ab 17.02.:
Ernennung der kommissarischen Leiter für die pastoralen Einheiten durch die Bistumsleitung. Die Amtszeit dauert bis zur Konstituierung der neuen Gremien nach der PGR-Wahl.
bis 03.03.

März   Start des Immobilienprozesses:
Informationstreffen der Bistumsleitung mit den Vorständen der Verwaltungsräte und PGR-Vorsitzenden zwischen dem 1. März und 15. Mai
Statusgespräch zwischen Dekan und kommissarischen Leitern zum Bistumsprozess:
-Informationen über den Prozessfahrplan;
-Stand in den pastoralen Einheiten
Erarbeitung von Musterverträgen für die Kooperation. Versand bis spätestens 31. März
Erarbeitung von Eckpunkten für die Statuten als Grundlage für die Bildung von Seelsorgeräten. Versand bis spätestens 31. März.
Erarbeitung von Anregungen für die Gestaltung der ersten Sitzungen der PGRs und Seelsorgeräte. Versand bis spätestens 31. März
April Treffen der PGR-Vorstände einer pastoralen Einheit mit dem kommissarischen Leiter:
- Information über den weiteren Prozessverlauf mit Vorstellung der Statuteneckpunkte und Gestaltungshilfen
   
  - Entscheidung über Zusammensetzung des Seelsorgerates
- Inanspruchnahme von Gemeindebe-ratung klären
- Sitzungs- und Terminplanung
- Vorstellen des Mustervertrages für die Kooperation
- Bildung einer Arbeitsgruppe für die Erstellung eines eigenen Konzepts
bis 30.04.
Der Dekan erhält unverzüglich Rückmeldung über die jeweiligen Beschlüsse bzgl. Zusammensetzung der Seelsorgeräte und ggf. die Inanspruchnahme von Gemeindeberatung.  
Mai Sitzung der einzelnen PGR’s   Statusgespräch: Bistumsleitung / Dekane bei der Dekanekonferenz 09./10.05.:
- Zwischenbericht zum Stand in den Dekanaten
- Erste Reaktionen auf den Immobilien-prozess
Juni Erste Sitzung des Seelsorgerates:
- Lesung des Entwurfs für den Kooperations-vertrag
- Vereinbarung der nächsten Schritte: z.B. Istaufnahme; Festle-gung der konkreten Kooperationsfelder
bis 01.07.: schriftliche Rückmeldung an den Dekan:
- Konkrete Zusammensetzung des Seelsorgerates innerhalb der Rahmenvorgaben der Eckpunkte zu den Statuten
- Konkrete Vereinbarung bezüglich der Aufteilung der Arbeitsfelder und Kompetenzen im Team der Hauptamtlichen
   
  - Vereinbarung darüber, welche pastoralen Felder auf welcher Ebene (Seelsorgeeinheit / Pfarrgemeinde) verankert werden
- Vereinbarung über (neue) pastorale Felder in der Kooperation
   
Juli Sitzungen der einzelnen PGRs Statusgespräch Dekan/kommissarische Leitungen:
- Auswertung der Rückmeldungen
- Erfahrungen mit dem Prozess
- Schriftliche Rückmeldung an die Bistumsleitung: Welche Anregungen, Rück-schlüsse, Fragen ergeben sich bezgl. der endgültigen Fassung der Statuten?
- Wo gibt es konkrete Schwierigkeiten oder Handlungsbedarf durch die Bistumsleitung
bis 14.07.
Mitte Juli:Statusgespräch Bistumsleitung/ Dekane:
Stand des Prozesses, Schwierigkeiten, Konfliktpotenzial, notwendige Unterstützungs-maßnahmen
      Auswertung der Rückmeldungen durch die Bistumsleitung und Aufbereitung der Ergebnisse für die Sitzung des Pastoralrates
Aug. Sommerferien Sommerferien Sommerferien
Sept. Sitzung des Seelsorgerates:
- Beratung der Immobilienfrage
- 2. Lesung des Kooperations-vertrages
  08./09.09.: Pastoralrat:
- Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf die künftigen Statuten
- Auswertung des bisherigen Prozess-verlaufs inkl. Immobilienprozess
  Rückmeldungen an den Dekan Statusgespräch Dekan/ kommissarische Leitungen:
- Stand des Immobilien-prozesses
-Stand der Kooperationsverträge
 
Okt. Sitzungen der einzelnen PGRs   06./07.10.: Diözesanversammlung: - Rückblick auf den bisherigen Verlauf des Bistumsprozesses seit der letzten Diözesan-versammlung
- Abschließende Beratung der Statuten
Nov. Sitzung d. Seelsorgerates:
- 3. Lesung und Verabschiedung des Kooperationsvertrages bis 01.12.
Die Verträge werden über den Dekan an die Bistumsleitung gesandt
   
Dez.   Sammlung und Weiterleitung der Kooperationsverträge an die Bistumsleitung Sichtung und Genehmigung der Verträge durch die Bistumsleitung.
Die Verträge gelten zunächst bis zur Konstituierung der neuen Gremien nach der PGR-Wahl, sodann für die Dauer einer jeweiligen Wahlperiode.
2007 Ziele:
- Vertiefung der Kooperation
-Sammlung von Erfahrungen mit dem Kooperationsvertrag
- Vorbereitung und Durchführung der Neuwahlen (10./11.11.2007) auf der Grundlage der neuen Statuten und der Erfahrungen in der Kooperation
- Entscheidungsfindung im Immobilienprozess
bis Ende 2007
   
2008 Ziele:
- Konstituierung der Gremien auf der Ebene Pfarreien, d. Pfarrgruppen/ Pfarreienverbünde; der Dekanate und des Bistums
- Zielformulierung für die neue Wahlperiode
- Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Kooperationsverträge
- Ernennung der endgültigen Leitungen