Statuten für die pastoralen Räte und Gremien
im Bistum Mainz
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Neues Statut in Kraft getreten
Mit Wirkung vom 01. Februar 2007 hat Bischof Karl Kardinal Lehmann die bei der Diözesanversammlung im Oktober 2006 verabschiedeten neuen Statuten in Kraft gesetzt.
In einem eigenen Vorwort schreibt er:
"Es gehört zu den guten und bleibenden Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass die Kirche auf vielen Ebenen lebendig gehalten und unterstützt wird durch vielfache Mitarbeit ihrer Mitglie-der, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Im Lauf der Zeit sind so viele Räte und Gremien auf der Ebene der Pfarrgemeinden, im Dekanat und im Bistum entstanden. Damit gehören die Beratungen auf vielen Ebenen heute zum gut eingespielten Leben der Bistümer und der Gemeinden.
Im Lauf der Zeit wurden dafür auch ausgewogene Statuten, Geschäftsordnungen, Wahlordnungen und Verordnungen überhaupt geschaffen. Sie wurden nach verschiedenen Erprobungsphasen überarbeitet. Dies geschah immer wieder unter Einschluss der Mitarbeit der Räte und Gremien selbst.
Wir haben im Bistum Mainz im Jahr 1991 die verschiedenen Statuten überarbeitet und in Kraft gesetzt. Sie haben sich zum größten Teil bewährt. Eine einschneidendere Anpassung ist in den letzten Jahren nötig geworden durch die Beschlüsse zur künftigen pastoralen Planung in den Pfarrgemeinden. Dies war im Bistum Mainz ein längerer Prozess. Wir haben ihn im Oktober 1994 begonnen, im Lauf des Jahres 1996 haben wir unter dem Gesamttitel „Damit Gemeinde lebt...“ „Zentrale Leitlinien zur künftigen pastoralen Planung in den Pfarrgemeinden“ verabschiedet und veröffentlicht (vgl. Pastorale Richtlinien 8, Bischöfliches Ordinariat Mainz 1996). Wir haben uns dann bewusst etwas Zeit gelassen, um in einem weiteren Prozessabschnitt die früheren Pfarrverbände neu zu organisieren und dafür die geeigneten Formen zu schaffen. Die Erkenntnisse sind unter dem Titel „Lebendige Gemeinden ... in erneuerten pastoralen Einheiten“ laufend, vor allem den Gemeinden mitgeteilt und mit ihnen beraten worden. Darin finden sich auch die wichtigsten Texte und Entscheidungen, zuletzt ein wichtiges Ergebnis dieses Beratungsprozesses, nämlich die Zuordnung der Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde.
Gleichzeitig ging die eingangs genannte Aktualisierung aller Statuten voran. Die zuständigen Räte haben diesen Prozess mit hohem Engagement begleitet. Nachdem die Diözesanversammlung im Oktober 2006 und der Diözesanpastoralrat im November 2006 die Beratungen abgeschlossen hatten, konnte ich nach einer letzten Revision aller Texte die Statuten Ende Januar 2007 endgültig akzeptieren und zum 1. Feb-ruar 2007 in Kraft setzen. Sie werden hiermit gemeinsam vorgelegt.
Ich hoffe, dass sie im Sinne einer fruchtbaren Beratung auf allen Ebenen auch künftig gute Dienste tun werden. Herrn Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann, der auch Dezernent für die Pastoralen Räte ist, und seinen Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern danke ich für die große Mühe."
Einzeltexte der Statuten finden Sie
auf den Websites der zuständigen Referate:
Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz
Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte
Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde
Statut für die Dekanate im Bistum Mainz
Statut für den Katholikenrat
Statut für die Diözesanversammlung
Statut für den Beirat von Katholiken anderer Muttersprache

Titelblatt Statuten Bistum Mainz
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