Zum Verhältnis zwischen Seelsorgerat
und Pfarrgemeinderat
Die gesellschaftlichen Lebensräume verändern sich zunehmend und die Grenzen der Wohngemeinde werden überschritten in größere Räume, oft über mehrere Orte hinweg. Auch die kirchlichen Strukturen erstrecken sich mittlerweile über ein ganzes Stadtgebiet oder über mehrere Orte.
Im Rahmen des Bistumsprozesses „Lebendige Gemeinden ... in erneuerten pastoralen Einheiten" wurden im Bistum Mainz die territorialen Pfarreien zu größeren Einheiten (Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde) zusammengefasst. Diese neuen Strukturen sehen neben den Pfarrgemeinderäten auf der Ebene der neuen pastoralen Einheiten auch Seelsorgeräte vor, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Verantwortung für die pastoralen Ziele und Aktivitäten tragen.
Ziel ist dabei, dass sich zukünftig kirchliches Leben immer mehr in den größeren pastoralen Räumen vollzieht, um gezielter und effektiver auf die sich verändernden Lebensverhältnisse der Menschen eingehen zu können.
Seelsorgerat und Pfarrgemeinderat ergänzen sich
Kirchliches Engagement muss verstärkt vom größeren Raum aus gedacht werden, von wo aus pasto-rale Konzepte entwickelt werden. Hierzu ist der Seelsorgerat der Ort. Pfarrgemeinderat und Seelsor-gerat ergänzen sich in diesem Anliegen gegenseitig und entscheiden im Einvernehmen und im Blick auf die Situation vor Ort über gemeinsame Projekte und Maßnahmen.
Sie entscheiden miteinander, welche Themen und Projekte auf welcher Ebene angesiedelt sind und definieren klare Aufgabenbereiche. Die konkrete Zuordnung der Verantwortlichkeiten muss der jewei-ligen Situation angemessen benannt und im Kooperationsvertrag beschrieben werden.
Eine offene Kommunikation und gegenseitige Information sind für eine optimale Zusammenarbeit un-erlässlich.
Der Seelsorgerat
Der Seelsorgerat (SSR) ist das verantwortliche Gremium für die Mitgestaltung einer lebendigen Pastoral in der Pfarrgruppe / im Pfarreienverbund. Er setzt sich zusammen aus den von den ehrenamtlichen Gremien entsandten Vertreterinnen und Vertretern und den Hauptamtlichen der gemeindlichen und kategorialen Seelsorge.
Blick für die pastorale Einheit
Er entwickelt Visionen, wie die Kirche im pastoralen Raum lebendig und zukunftsfähig bleiben kann. Dazu bedarf es eines weiten Horizontes, um die Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen und Lebensräumen im Blick zu haben. Daraus erarbeitet er Perspektiven und Konzepte für die Pastoral in diesem Raum.
Seelsorgerat als Netzwerk
Der Seelsorgerat vernetzt die pastoralen Anliegen der Kirche mit denen der Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, der Betriebe und der Caritas. Er bündelt die Initiativen der gemeindlichen und kategorialen Dienste zu einem Ganzen. Er entwickelt neue und innovative Maßnahmen, durch die die hier lebenden Menschen mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung gebracht werden können (vgl. Präambel im Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde). Die Projekte zur Umsetzung dieses Anliegens sollten kooperative, missionarische und diakonische Akzente berücksichtigen.
Sorge um Kooperation
Im Seelsorgerat werden Lösungen und Projekte erarbeitet für das, was die Aufgaben und Möglichkeiten der Gemeinde vor Ort übersteigt, die Belange aller Gemeinden angeht und gemeinsame Überlegungen und Planungen betrifft.
Durch die Kooperation in der Pfarrgruppe / im Pfarreienverbund wird ein verantwortlicher Umgang mit zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen gefördert.
Der Seelsorgerat ist Anwalt einer verbindlichen Kooperation und trägt Sorge für einen kontinuierlichen Ausbau einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Kooperationsvertrag
Der Seelsorgerat berät und plant auf der Grundlage des Kooperationsvertrages das Miteinander der katholischen Christen in der Pfarrgruppe bzw. im Pfarreienverbund. Laut Kooperationsvertrag beauftragen und bevollmächtigen die Pfarreien den Seelsorgerat zur Umsetzung und Erfüllung der im Kooperationsvertrag genannten Maßnahmen. Für diese Maßnahmen ist der Seelsorgerat zuständig und gestaltet das Leben im Pastoralen Raum.
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das verfasste Laiengremium vor Ort. Er stärkt die Identität und die Verantwortung im direkten Umfeld der Pfarrgemeinde. Der PGR berät über das Leben und die Aufgaben der Gemeinde vor Ort und beschließt auf dieser Ebene Ziele und weitere Aktivitäten.
Mitarbeiterkreis vor Ort
Die Zuständigkeit des PGR erstreckt sich über alle Bereiche der pastoralen Arbeit vor Ort, die nicht dem Seelsorgerat übertragen sind. Er ist zuständig für die Vernetzung einzelner Gruppen der Gemeinde und für das je eigene spezifische Profil der Gemeinde. Er trägt Sorge für die alltäglichen Notwendigkeiten, die zum Leben einer räumlich begrenzten territorialen Pfarrgemeinde gehören. Dazu zählen Angebote, Maßnahmen und Veranstaltungen, die ausschließlich im Raum der Pfarrgemeinde realisiert werden können, weil bestimmte Zielgruppen, begrenzte Mobilität oder spezifische Eigenarten dies erforderlich machen.
Blick über die Pfarrgemeinde hinaus
Gleichzeitig hält der Pfarrgemeinderat das Bewusstsein für den größeren pastoralen Raum wach und steht im engen Kontakt zum Seelsorgerat. Der Pfarrgemeinderat sucht die Kooperation mit den anderen Pfarreien der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes. Er arbeitet dem Seelsorgerat zu und bringt Anliegen, die über seine Ortsgrenze hinaus gehen, in den Seelsorgerat ein. Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden in Pfarrgruppe und Pfarreienverbund setzt Kräfte frei für neue Initiativen im Raum der Ortsgemeinde. Der Pfarrgemeinderat hält den Kontakt zu den Gemeindemitgliedern und berät, wie Menschen ihren Glauben vor Ort leben, feiern und zur Sprache bringen können.
