Eckpunkte für die Arbeit des Seelsorgerates

Die folgenden Eckpunkte für die Arbeit des Seelsorgerates wurden in den Sitzungen des Diözesanpastoralrates diskutiert und erörtert. Die endgültigen Statuten wurden bei der Diözesanversammlung am 06./07. Oktober 2006 abschließend beraten und durch unseren Bischof in Kraft gesetzt.

Präambel

Aufgabe der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes ist es, angesichts sich verändernder Zeit- und Lebensverhältnisse durch Impulse, Initiativen und geeignete Strukturen die Zusammenarbeit zwischen den Pfarrgemeinden und den kategorialen Diensten zu fördern und so zu einem Gemeinschaftsbewusstsein in der pastoralen Einheit beizutragen.

Ziel der Kooperation ist es, die Sendung der Kirche lebendig zu gestalten und alle Menschen in der Pfarrgruppe / dem Pfarreienverbund mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen.

Die Pfarrgruppe / der Pfarreienverbund hat die Aufgabe, gemeinsam die Erfüllung der pastoralen Grunddienste zu gewährleisten.

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