Pfarrgruppe
Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter der Leitung eines Pfarrers.
Die Pfarreien behalten gemäß can. 515 § 3 CIC die kirchliche Rechtspersönlichkeit sowie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Jede Pfarrei hat einen Pfarrgemeinderat, der auch den Verwaltungsrat wählt.
Dem Pfarrer ist ein pastorales Team zugeordnet. Dieses Team trägt unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die gesamte Pfarrgruppe.
In der Pfarrgruppe wird ein Seelsorgerat gebildet, der sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammensetzt.
