Pfarreienverbund
Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben.
In jeder Pfarrei gibt es einen Pfarrgemeinderat, der auch den Verwaltungsrat wählt.
Im Pfarreienverbund wird aus den Pfarrgemeinderäten ein Seelsorgerat gebildet. Hier arbeiten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Dieses Gremium hat die pastorale Situation des gesamten Pfarreienverbundes im Blick.
Auf der Ebene der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in einer Konferenz der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter eine verbindliche Kooperation vereinbart.
Die Form der Zusammenarbeit wird in einem Kontrakt schriftlich festgehalten. In diesem Kontrakt werden die Projekte und Arbeitsschwerpunkte, die in dem Pfarreienverbund gemeinsam erarbeitet werden, gemeinsam festgelegt.
In diesem Kontrakt wird auch vereinbart, welcher hauptamtliche Mitarbeiter die jeweilige Aufgabe übernimmt und wie diese mit den anderen Aufgaben vereinbar ist. Dabei wird auch die Finanzierung der Projekte aus den Haushalten der Pfarrgemeinden vereinbart. Dieser Kontrakt wird dem Dekan und dem Generalvikar zugesandt.
