Musterkooperationsvertrag

Der nachfolgende Text ist die Fortschreibung des in der Information Nr. 5 vom 24.04.2006 vorgelegten Modells einer Kooperationsvereinbarung. Die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde erhalten darin ein Muster über den Aufbau und unverzichtbare Elemente des jetzt zu schließenden Kooperationsvertrages. Sie sind gebeten, das je eigene Vertragswerk daran zu orientieren.

A : Grundlage des Vertrags

Die Pfarreien..... (hier sind jeweils Ort und Patronat anzugeben) bilden gemäß can. 374 § 2 CIC 1 und der Anordnung des Bischofs eine Pfarrgruppe/einen Pfarreienverbund und führen den Namen...

Um der pastoralen Arbeit im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Pfarrgruppe/des Pfarreienverbundes eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben, die Zusammenarbeit der Pfarreien in Pastoral und Verwaltung, sowie die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsbereich tätigen Einrichtungen, kategorialen Diensten, Verbänden und kirchlichen Gruppen zu stärken und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation auszurichten, schließen die beteiligten Pfarreien den nachfolgenden Vertrag.2

Die Pfarreien verpflichten sich, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben in den einzelnen Bereichen der Liturgie, der Verkündigung und der Caritas zusammenzuarbeiten und anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Sie informieren sich gegenseitig über die Planung und Gestaltung der übrigen pastoralen Bereiche in den einzelnen Pfarreien, stimmen diese arbeitsteilig aufeinander ab und verweisen wechselseitig auf die pastoralen Angebote der anderen.

B : Ziele

Der Seelsorgerat der Pfarrgruppe/des Pfarreienverbundes hat unter Berücksichtigung der Bistumsziele folgende Ziele beschlossen:3

C : Maßnahmen

Auf dieser Grundlage vereinbaren die oben genannten Pfarreien vertreten
durch Herrn Pfarrer... und Herrn/Frau ... (stellvertretende/r Vorsitzende/r des Verwaltungsrates) folgende Maßnahmen gemeinsam wahrzunehmen:
a) ..........
b) ..........
c) ...........

D : Zuständigkeiten

Die Pfarreien beauftragen und bevollmächtigen den Seelsorgerat zur Umsetzung und Erfüllung folgender Maßnahmen:... Zur Durchführung der Maßnahme:......
a) wird durch den Seelsorgerat ein Sachausschuss bzw. eine Projektgruppe gebildet: Ihm/Ihr gehören an........

Die vertragsabschließenden Pfarreien bevollmächtigen den Vorstand des Seelsorgerates, Herrn. . und Herrn/Frau .., zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen der Umsetzung der dem Seelsorgerat in diesem Vertrag übertragenen Aufgaben unter Ausschluss der Beschränkungen des § 181 BGB.4

Oder:
Die Durchführung der Maßnahme a) übernimmt nach Abstimmung im Seelsorgerat der PGR der Pfarrei .... für die gesamte Pfarrgruppe, den gesamten Pfarreienverbund.

Ansprechpartner/in aus dem Kreis der Hauptamtlichen für Maßnahme a) ist Herr / Frau Er/Sie hat folgende Aufgaben....
Ansprechpartner/in für Maßnahme b) ist Herr/Frau ... Er/Sie hat folgende Aufgaben...

E : Finanzierung

Die Kosten der in a - c beschriebenen gemeinsamen Maßnahmen werden nach folgendem zwischen den Verwaltungsräten der Pfarreien der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes vereinbarten Schlüssel umgelegt5:

Finanzierungsplan für Maßnahme a):...
Finanzierungsplan für Maßnahme b):...

F : Schlussbestimmungen

  1. Diesem Kooperationsvertrag haben die beteiligten Pfarreien zugestimmt.
  2. Der Kooperationsvertrag bedarf der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates.
  3. Die Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat ersetzt nicht die Genehmigung für Rechtsgeschäfte im Sinne von § 17 KVVG.6
  4. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Zustimmung aller beteiligten Pfarreien und der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat.7
  5. Dieser Kooperationsvertrag gilt bis ein neuer Kooperationsvertrag abgeschlossen ist.
    Die im Kooperationsvertrag formulierten Ziele werden dem Haushaltsplan jeder Pfarrei vorangestellt.

G : Unterschriften


Pfarrer
Stellvertretende/r Vorsitzende/r Verwaltungsrat
Vorsitzende/r Pfarrgemeinderat

H : Sichtvermerk des Dekans

Unterschrift Dekan

I : Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat

 

Anmerkungen:

1 Can.CIC 374 - § 1. Jede Diözese oder andere Teilkirche ist in verschiedene Teile, d.h. Pfarreien, aufzugliedern.
§ 2. Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden.

2 Beim vorliegenden Formular handelt es sich um einen Mustervertrag für Pfarreien als Vertragspartner. Treten kategoriale Seelsorgestellen, kirchliche Einrichtungen/Verbände oder Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache bzw. nichtkirchliche Einrichtungen/Verbände als Vertragspartner auf, kann das Formular entsprechend angepasst werden. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan der jeweiligen Stelle bzw. über den Haushaltsplan des Bistums. Die Kosten sind bei Aufstellung des Haushaltsplans zu beantragen.

3 Hinweis: Hilfen zur Formulierung von Zielen gibt der „Leitfaden", veröffentlicht in „Information Nr. 8 zum Bistumsprozess". Unterstützung bietet darüber hinaus auch die Gemeindeberatung an.

4 § 181 BGB - Insichgeschäft. Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

5 Um ein aufwändiges Erarbeiten von Finanzierungsschlüsseln zu vermeiden, wird der jeweilige Anteil an der Gesamtkatholikenzahl der pastoralen Einheit als Verteilungsschlüssel genommen.

6 § 17 KKVG - siehe Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz, Anlagenband S. 10 ff.

7 Die Versetzung eines hauptamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin, das Ausscheiden eines ehrenamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin bedeutet keine Änderung des Vertrages.

 

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