Das Verhältnis von Pfarrgemeinderat bzw. von den Pfarrgemeinderäten zu dem Seelsorgerat ist ein wichtiges Thema, zu dem es immer wieder Rückfragen gibt.

Die Pfarrgemeinderäte vereinbaren sich auf gemeinsame Themen, die dann dem Seelsorgerat zur Beratung und Behandlung übertragen werden. Dieser Themenvereinbarung muss von allen Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten zugestimmt werden.

Inhalte dieser Themenvereinbarung können sein:

  • In welchem seelsorglichen Feld kommt unsere Pfarrgemeinde bisher weniger vor?
  • Was wird bei uns eher vernachlässigt?
  • Wie können wir dichter bei den Menschen sein?
  • Wie können wir Trauernde als Kirche nach der Beerdigung begleiten?
  • Wie können wir Suchenden und Fragenden Glaubensgruppen anbieten?
  • Wie kann es gelingen, die Aktion ‚katholisch werden’ dauerhaft einzurichten?
  • Wie können wir gemeinsam einen Internet-Auftritt aufbauen und in der Öffentlichkeit präsent sein?
  • Wie können wir für neuzugezogene Mitbürger bedarfsgerechte Impulse geben?
  • Wie können wir gemeinsam junge Menschen in der Schule und im schulischen Religionsunterricht erreichen?
  • Wie kann es gelingen, in der Pfarrgruppe und im Pfarreienverbund Gottesdienstzeiten abzusprechen, Katechesen im Bereich der Erstkommunion und der Firmung zu vereinheitlichen?
  • Wie können wir die Bereiche, die verloren gehen, wie z.B. Berufs- und Arbeitswelt, die Sorge um die Arbeitslosen, die Sorge um den Lebensschutz, das Bemühen um Netzwerk Leben, die zielgruppengerichtete Erwachsenenbildung gemeinsam bündeln und in der Pfarrgruppe und im Pfarreienverbund lebendig halten?
  • Wie kann einer mit der Wahrnehmung eines Themas für alle beauftragt und finanziell ausgestattet werden, aber von anderen Aufgaben entlastet werden? Kooperation hat auch etwas mit dem Zusammenlegen von Geldern zu tun, darum ist der jeweilige Verwaltungsrat auch Vertragspartner.

Auf der Ebene der Pfarrgruppe und der Pfarreienverbünde ist es wichtig, die ökumenische Arbeit zu koordinieren.

Die Jugend sucht die Jugend, Jugendliche suchen Gleichgesinnte, darum ist die Jugendseelsorge in den neuen pastoralen Einheiten ein wichtiges Thema. Es ist lebenswichtig, dass dann auch ein hauptamtlicher Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Jugendarbeit sein Gesicht gibt und sich als Begleiter zur Verfügung stellt.

So kann eines der Ziele der Kooperation Wirklichkeit werden: Wenn nicht mehr jeder alles machen muss, können Einzelne ihre besonderen Begabungen einbringen.

Das, was Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde für die nächste Zeit als gemeinsames Ziel vereinbaren, wird im Kooperationsvertrag festgelegt. Ein Modell finden Sie hier. Dieser Vertrag wird an den Generalvikar geschickt und von ihm in Kraft gesetzt. Es ist gut, sich kleine und überprüfbare Ziele zu setzen.

Sie können und werden gebeten, je nach Stand der Kooperation jährlich neue Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Gleichzeitig haben jetzt in 15 Dekanaten die Gespräche über die notwendige Reduzierung der Bezuschussung der Immobilien der Gemeinden durch das Bistum begonnen. Ich bin für die offene und konstruktive Gesprächsat-mosphäre, die ich gemeinsam mit Herrn Baudezernent Krämer erlebt habe, sehr dankbar. Wir gehen davon aus, dass wir die notwendige Bezuschussung der Immobilien um 25 % zurückführen müssen. Die sinkenden Kirchensteuereinnahmen und die Bevölkerungsentwicklung wird uns keine andere Möglichkeit lassen.

Unsere erste Aufgabe ist es, in den nächsten Jahren in den Gemeinden Rücklagen für den Unterhalt der Gebäude der Pfarreien aufzubauen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte. Hier empfehlen wir erneut den Gemeinden, die dies ermöglichen können, eine Unterstiftung bei der Bonifatius-Stiftung zu errichten. Dies ist eine sichere und in die Zukunft weisende Orientierung. Näheres können Sie im Stiftungssekre-tariat (Frau Kolbe, Telefon 0 61 31 – 253-108) erfahren, wo auch eine Beratung vermittelt wird. Herr Caritasdirektor i.R. Wilhelm Schulze ist vielen seit Jahren bekannt, er berät Sie auch gerne persönlich.

Gleichzeitig müssen wir die Bezuschussung absenken. Wir werden die verschiedenen Kirchen - denn 75 % unserer Immobilien sind Kirchen - in Gebäudegruppen (A, B und C, wobei A die höchste Priorität hat) einteilen und daran die Bezuschussung ausrichten. Die Dringlichkeit der Baumaßnahme wird ebenfalls in Kategorien (1, 2 und 3) eingeteilt. Die Kategorie der Baumaß-nahme ergibt sich aus der Sache bzw. aus dem vorhandenen Schaden. Auch diese Kategorien werden unterschiedlich bezuschusst. Vielen sind diese Begriffe inzwischen bekannt und in vielen Gemeinden erfolgt ein intensives Bemühen um die Wirtschaftlichkeit der Immobilien und um die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat sind in dieser Zeit intensiv gefragt.

Mainz, 24. April 2006

Dietmar Giebelmann
Generalvikar  

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