Auswertung der Kooperationsverträge Bistum Mainz

Bis zum 07. Mai 2007 waren 95 von insgesamt 118 Seelsorgeräten konstituiert. Es lagen bis zu diesem Datum 85 von 118 Kooperationsverträgen vor

Die vorliegenden Kooperationsverträge entsprechen den sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort. In Pfarrgruppen und Pfarreienverbünden, in denen die Kooperation schon lange praktiziert wird, geben auch die Kooperationsverträge diesen Hintergrund in Umfang und Qualität der Kooperation wieder. In anderen Fällen beschränkt sich der Kooperationsvertrag auf erste Schritte der Annäherung und den Informationsaustausch.

Teilweise enthalten die Verträge oder beigefügte Anlagen umfangreiche Projektbeschreibungen. Teilweise werden Projekte nur mit einem Stichwort angeführt. Inhaltliche Schwerpunkte der Kooperation bilden häufig die traditionellen pastoralen Themen aus den Bereichen Liturgie, Katechese, Caritas und Gemeindebildung.

Liturgie

Zentrales Anliegen vieler Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde ist die Abstimmung der Gottesdienstzeiten, bzw. das Erstellen einer neuen Gottesdienstordnung. Generell enthält fast jeder Vertrag mindestens ein Kooperationsprojekt aus diesem Bereich.

Die meist genannten Kooperationsfelder bzw. -projekte sind:

  • Abstimmung der Gottesdienstzeiten und/oder Erstellen einer Gottesdienstordnung
  • Regelung der Vertretung unter den Priestern bei Urlaub und Krankheit
  • Gemeinsame Gottesdienste an Hochfesten wie Fronleichnam, gemeinsame Vespern
  • Gemeinsame Wallfahrten
  • Zielgruppengottesdienste (für Jugendliche, für Familien etc.)
  • Verschiedene Kooperationen im Bereich Kirchenmusik
  • Bildung eines Sachausschusses Liturgie bzw. eines Liturgiekreises
  • Gemeinsamer Kreuzweg (z. B. ökumenischer Jugendkreuzweg)
  • Gemeinsame Ausbildung für Leiter von Wort-Gottes-Feiern
  • Durchführung von Schulungen/Besinnungstagen für liturgische Dienste

Katechese

In diesem Bereich liegt die Kooperation in Erstkommunion- und Firmkatechese deutlich an erster Stelle, gefolgt von der Taufkatechese. Hier reicht allerdings die Spannbreite vom Erfahrungsaustausch über gemeinsame Katechetenrunden und einzelne gemeinsame Veranstaltungen (Gottesdienste, Wochenenden...) bis hin zur gemeinsamen Konzeption und der völligen Zusammenlegung der Katechese. Die Kooperation in diesem Bereich ist Inhalt beinahe jeden Vertrages.

Die meist genannten Kooperationsfelder bzw. -projekte sind:

  • Gemeinsame Firmkatechese (zumindest in Teilen)
  • Gemeinsame Erstkommunionkatechese
  • Taufkatechese
  • Angebot eines Glaubenskurses
  • Kooperation im Bereich Katechese allgemein
  • Bildung eines Sachausschusses
  • Erwachsenenkatechese
  • Bibelarbeit
  • Besinnungstage für Ehrenamtliche

Caritas

In diesem Bereich ergibt sich ein sehr vielfältiges und unterschiedliches Bild. Nur etwas mehr als die Hälfte der Einheiten kooperiert in diesem Feld der Pastoral.
Am häufigsten wird in der Seniorenarbeit kooperiert. Im Bereich der Kindertagesstätten ist vereinzelt auch die pastorale Begleitung bzw. ein Glau-benskurs für Erzieherinnen vorgesehen.
In zehn Verträgen ist nur allgemein eine Kooperation im Bereich der Caritas angeführt, ohne Konkretisierung.

Die meist genannten Kooperationsfelder bzw. -projekte sind:

  • Gemeinsame Seniorenarbeit
  • Kooperation im Bereich der Kindertagesstätten (z. B. bei der pastoralen Begleitung der Erzieherinnen)
  • Zusammenarbeit im Bereich Caritas allgemein
  • Bildung eines Sachausschusses bzw. Caritaskreises
  • Organisation und Begleitung von Besuchsdiensten
  • Initiativen im Bereich „Netzwerk Leben“
  • Veranstaltung eines Caritastages mit Austausch unter den Ehrenamtlichen
  • Altenheimseelsorge
  • Krankenseelsorge
  • Kooperation bei den Caritassammlungen
  • Kontakt zu Einrichtungen des Caritasverbandes
  • Zusammenarbeit im Bereich Berufs- und Arbeitswelt

Gemeindebildung

In diesem Bereich liegt meist der Schwerpunkt der Kooperation. Fast jeder Vertrag enthält mehrere Projekte daraus. In einem Großteil der Kooperationsverträge wird eine Zusammenführung der Öffentlichkeitsarbeit angestrebt. Diese erstreckt sich vom gemeinsamen Pfarrbrief (in unterschiedlicher Erscheinungsweise), über eine gemeinsame Homepage bis hin zur gemeinsamen Pressearbeit, als den eigens aufgeführten Ausfaltungen. Sehr häufig angeführt werden die Jugendarbeit und die Erwachsenenbildung.

Die meist genannten Kooperationsfelder bzw. -projekte sind:

  • Öffentlichkeitsarbeit allgemein und insbesondere in Form eines gemeinsamen Pfarrbriefes bzw. einer gemeinsamen Internetpräsenz sowie der Presse- und Medienarbeit
  • Gemeinsame Jugendarbeit
  • Kooperation bei der Erwachsenenbildung
  • Zusammenführung der Ministrantenarbeit
  • Gemeinsame Feste bzw. Events
  • Gemeinsame Sitzungen bzw. Klausuren der Pfarrgemeinderäte (vereinzelt auch der Verwaltungsräte)
  • Angebot Jugendfreizeiten und Gemeindefahrten allgemein
  • Kooperation im Bereich der Familienarbeit
  • Ökumene
  • Kommunikation allgemein und gegenseitige Information

Besondere Projekte

Hierunter sind die Bereiche zusammengefasst, die nicht einer der anderen Kategorien angehören bzw. die sich durch besondere Originalität und Kreativität auszeichnen.
Der Kontakt zu den Schulen vor Ort wird häufig genannt. Vielerorts ist ein gemeinsames Pfarrbüro Teil des Vertrages.

Die meist genannten Kooperationsfelder bzw. -projekte sind:

  • Gemeinsamer Aufbau bzw. Vertiefung des Kontaktes zu den Schulen
  • Einrichtung eines gemeinsamen Pfarrbüros
  • Entwicklung missionarischer Initiativen (z. B. „Fernstehendenpastoral“)
  • Gehen erster Schritte zur Fusion
  • Veranstaltungen bzw. Projekte wie Nacht der Kirchen oder Tafel für Bedürftige
  • Überlegungen zu einer stärkeren Präsenz als Kirche in der Stadt, im Stadtteil
  • Aufbau einer Cityseelsorge

Pastorale Ziele

Die Formulierung pastoraler Ziele, die dem Kooperationsvertrag als Anlage beigefügt werden sollten, findet sich in weniger als der Hälfte der Verträge. Die zentrale Frage „Wer und was soll erreicht werden?“ ist in den Verträgen selten beantwortet und wahrscheinlich in den Pfarrgruppen und Pfarreienverbünden häufig nicht gestellt worden.

Finanzierung

Wo die Finanzierung der Projekte geregelt ist, wird häufig die Katholikenzahl, seltener die Teilnehmerzahl als Kostenschlüssel herangezogen. Wenige Einheiten richten eine gemeinsame Kasse für die Kooperationsprojekte ein.

Zuständigkeiten

Nur in gut der Hälfte der Verträge sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Kooperationsfelder festgeschrieben. Häufig werden hauptamtliche Ansprechpartner und/oder Sachausschüsse bzw. Projektgruppen benannt.

 

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