Die Aufgaben des Leiters einer Pfarrgruppe bzw. eines Pfarreienverbundes

Den folgenden Aufgabenkatalog haben Leiter von Pfarrgruppen und Pfarreienverbünden im Rahmen von Fortbildungskursen entwickelt, die zum Ziel hatten, unter Mitbrüdern und externer Begleitung die eigene Rolle zu klären und sich der Aufgaben zu vergewissern.

persönliche Erst-/Alleinzuständigkeit

  • nimmt den gesamten Raum der Pfarrgruppe bzw. des Pfarreienverbundes in den Blick und behält bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben diese Perspektive bei
  • ist verantwortlich für Zustandekommen, Genehmigung und Umsetzung des Kooperationsvertrages
  • ist Vorsitzender des Seelsorgerates und leitet die Sitzungen, sofern nicht ein/e geschäftsführende/r Vorsitzende/r bestimmt ist
  • ist bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Kooperationsvertrages Anwalt für die innovative Entwicklung der Pfarrgruppe bzw. des Pfarreienverbundes; die Setzung von Schwerpunkten; die missionarische Ausrichtung und die Entlastung durch den Kooperationsvertrag
  • nimmt für die im Kooperationsvertrag gemeinsam vereinbarten Projekte und Maßnahmen die Richtlinienkompetenz und Weisungsbefugnis wahr
  • beruft die Pastoralkonferenz der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen ein und leitet sie
  • nimmt an den Statusgesprächen mit dem Dekan teil
  • vermittelt die Schwerpunkte und Ziele des Bistums und ggf. des Dekanates in die Pfarrgruppe bzw. den Pfarreienverbund und umgekehrt
  • sorgt dafür, dass Ziele für die pastorale Arbeit im Pfarreienverbund/der Pfarrgruppe entwickelt werden, die kompatibel sind mit den Bistums- und ggf. Dekanatszielen
  • holt sich für die Wahrnehmung der Aufgaben ggf. Unterstützung durch Gemeindeberatung, Supervision und/oder kollegiale Beratung

gemeinsam mit anderen

  • bemüht sich zusammen mit den Pfarrern und hauptamtlichen Mitarbeitern/innen sowie den Gremien, insbesondere dem Seelsorgerat, um eine geistliche Ausrichtung des gemeinsamen Tuns
  • initiiert gemeindeübergreifende Netzwerke (z.B. unter Einbeziehung der Kommune oder Schulen), regt Initiativen an (z.B. Besuchsdienst für Neuzugezogene, Trägeraufgaben für Kindertagesstätten) und setzt sich für die Entfaltung ehrenamtlicher Tätigkeiten ein
  • koordiniert die Beiträge der Pfarrer, hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sowie der Gremien zum Zustandekommen und bei der Umsetzung des Kooperationsvertrages
  • fördert das gemeinsame Tun von Pfarrern, hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern/innen und Seelsorgerat durch arbeitsteilige Kooperation
  • sorgt zusammen mit den Pfarrern, hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und dem Seelsorgerat ggf. für Unterstützung durch Gemeindeberatung
Logo 'Lebendige Gemeinden'