Wer kann teilnehmen?
Grundsätzlich alle, die am Prozess beteiligt sind. Seitens des Bistums ist eine finanzielle Unterstützung jedoch nur für folgenden Teilnehmer(-innen)kreis möglich:
Bei Tagesveranstaltungen:
- Alle Hauptamtliche der Dekanatsebene, aus den Pfarreien und kategorialen Stellen
- Der/die PGR-Vorsitzende oder ein/e Delegierte/r sowie der/die stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates oder ein/e Delegierte/r
- Mitglieder des Dekanatsrates, die nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
- Je Pfarrei max. zwei Hauptamtliche, unter denen der Pfarrer sein sollte
- Der Dekan und (ggf.) Dekanatsreferent
- Je ein/ hauptamtliche/r Mitarbeiter/in aus kategorialen Dienststellen
- Der/die PGR-Vorsitzende oder ein/e Delegierte/r sowie der/die stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates oder ein/e Delegierte/r
- Mitglieder des Dekanatsrates, die nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören.
Alle Teilnehmenden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Gestaltung des Prozesses beteiligt sein.
