Wer kann teilnehmen? 

Grundsätzlich alle, die am Prozess beteiligt sind. Seitens des Bistums ist eine finanzielle Unterstützung jedoch nur für folgenden Teilnehmer(-innen)kreis möglich:

Bei Tagesveranstaltungen:
  • Alle Hauptamtliche der Dekanatsebene, aus den Pfarreien und kategorialen Stellen
  • Der/die PGR-Vorsitzende oder ein/e Delegierte/r sowie der/die stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates oder ein/e Delegierte/r
  • Mitglieder des Dekanatsrates, die nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
  • Je Pfarrei max. zwei Hauptamtliche, unter denen der Pfarrer sein sollte
  • Der Dekan und (ggf.) Dekanatsreferent
  • Je ein/ hauptamtliche/r Mitarbeiter/in aus kategorialen Dienststellen
  • Der/die PGR-Vorsitzende oder ein/e Delegierte/r sowie der/die stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates oder ein/e Delegierte/r
  • Mitglieder des Dekanatsrates, die nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören.

Alle Teilnehmenden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Gestaltung des Prozesses beteiligt sein.

 

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