Welche weiteren Rahmenbedingungen
für Dekanatsklausurtagungen gibt es?

  • Zunächst ist seitens des Dekanates mit der Abteilung Personal- und Organisationsförderung möglichst frühzeitig abzuklären, ob Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  • Die gewählte Thematik muss sich auf den Bistumsprozess beziehen und für die Dekanatsebene Relevanz haben.
  • Die Fragestellungen sind mit kurzer Skizzierung des Programmrahmens über den Generalvikar der Lenkungsgruppe vorzulegen, die daraufhin über die finanzielle Förderung entscheidet.
  • Die erarbeiteten Ergebnisse sind nach der Maßnahme über den Generalvikar der Lenkungsgruppe vorzulegen.
  • Für die Durchführung der Maßnahme ist die dem jeweiligen Dekanat zugeordnete Gemeindeberatung hinzuzuziehen.

 

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