Bistumsprozess:
"Lebendige Gemeinden ...
in erneuerten pastoralen Einheiten"

Wo stehen wir zur Zeit?


Zusammenarbeit der Gremien in der Pastoralen Einheit


Die Pfarrgemeinderäte, die im Herbst neu gewählt werden, stehen vor großen Herausforderungen, damit die Kirche weiterhin lebendig und zukunftsfähig sein kann.
Wir alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich die Menschen mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen. So steht es auch im Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde.
Dieses Ziel müssen wir gemeinschaftlich verfolgen.
Die Strukturen der Kirche und der Gemeinden müssen auf dieses gemeinsame Ziel ausgerichtet sein.
Gerade eine engere Kooperation auf der Ebene der Gremien kann entscheidend dazu beitragen, dass Organisation und Strukturen auf ein Minimum reduziert werden, und somit Freiräume für missionarische Akzente geschaffen werden.

Wir wollen im Rahmen der PGR-Wahlen 2011 neue Formen der Kooperation zwischen den Gremien ermöglichen und fördern. Zwei Modelle ermöglichen eine engere Kooperation der Pfarrgemeinderäte auf der Ebene der Pastoralen Einheit.

PGRs bilden in ihrer Summe den Seelsorgerat

Das Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde sieht vor, dass der Seelsorgerat durch die Gesamtheit der Pfarrgemeinderäte gebildet werden kann (vgl. § 5 Absatz (8) Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde im Bistum Mainz).
Dies erleichtert die Kommunikation und spart umständliche Informationswege. In diesem Fall bleibt die Struktur der Pfarrgemeinderäte in den einzelnen Pfarreien bestehen.

Gesamtpfarrgemeinderat

Zur Förderung der Kooperation in einer Pfarrgruppe empfehlen wir im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahlen 2011 besonders aber auch die Bildung eines Gesamtpfarrgemeinderates.

Bereits in den Pastoralen Richtlinie Nr. 8 „Damit Gemeinde lebt..." vom 6. Mai 1996 formulierte Bischof Karl Lehmann in der Leitlinie Nr. 16 folgende dringliche Empfehlung:

„Wenn ein Pfarrer mehrere Gemeinden begleitet und leitet, sollen die einzelnen Pfarrgemeinderäte wenigstens von Zeit zu Zeit zur Beratung gemeinsamer überörtlicher Angelegenheiten zusammentreten. Die nötige Kooperation kann evtl. auch durch regelmäßige gemeinsame Vorstandssitzungen erreicht werden. Es ist aber auch denkbar, dass aus mehreren Pfarrgemeinderäten ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet wird, in dem z.B. einzelne Ausschüsse oder einzelne Vertreter die Belange der jeweiligen Gemeinden wahrnehmen."

Der Gesamtpfarrgemeinderat ist zusammen mit den Hauptamtlichen für die Pastoral in der Pfarrgruppe und den dazugehörigen Pfarrgemeinden zuständig.

Zur Bildung eines Gesamt-Pfarrgemeinderates innerhalb einer Pfarrgruppe werden in der Regel zunächst die einzelnen Pfarrgemeinderäte getrennt gewählt.
Die gewählten Mitglieder der Pfarrgemeinderäte wählen jeweils ihre Verwaltungsräte und schließen sich dann zu einem Gesamtpfarrgemeinderat zusammen. In diesem Fall ist die Bildung eines Seelsorgerates nicht mehr erforderlich.
Der Gesamtpfarrgemeinderat wählt sich eine/n (ehrenamtliche/n) Vorsitzende/n.

Nach der Wahl der Verwaltungsräte entfällt auf der Ortsebene der Begriff „Pfarrgemeinderat". Als einziger Pfarrgemeinderat gilt der Gesamtpfarrgemeinderat.

Die Mitglieder einer Pfarrei bilden für die jeweilige Pfarrei einen Ortsausschuss. Dieser Ortsausschuss ist ein Unterausschuss des Gesamtpfarrgemeinderates. Damit ist auf der Ortsebene ein flexibleres und offeneres Gremium geschaffen, das für die Belange der Ortsgemeinde zuständig ist. Die Hauptamtlichen müssen nicht an den Sitzungen der Ortsausschüsse teilnehmen.
Näheres regelt eine eigene Musterordnung.

Dort, wo ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet wird, muss durch die amtierenden Pfarrgemeinderäte bis spätestens 3 Monate vor der Wahl ein Antrag auf Bildung eines Gesamtpfarrgemeinderates an das Bischöfliches Ordinariat gestellt werden.

Sollten Sie in Ihrer Pfarrgruppe die Bildung eines Gesamtpfarrgemeinderates erwägen, setzen Sie sich bitte möglichst bald mit Herrn Ulrich Janson, Diözesanstelle für Pfarrgemeinde-, Seelsorge- und Dekanatsräte in Verbindung.

So erreichen Sie Herrn Janson:
Telefon 06131 253-200 und
E-Mail: ulrich.jansonbistum-mainz.de


Prälat Dietmar Giebelman
Generalvikar / Dezernent für die pastoralen Räte

Ulrich Janson
Referent für die pastoralen Räte

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Kooperative Pastoral in Pfarrgruppen und Pfarreienverbünden des Bistums Mainz

Broschüre "Eine Einladung zum Gespräch in den Gemeinden"