
Heilige Zeiten!?
Rüsselsheimer Adventspredigt thematisiert den gefährdeten Sonntagsschutz und die Auswirkungen der erweiterten Ladenöffnungszeiten.
Zur „Rüsselsheimer Adventspredigt“ am Vorabend des ersten Advent hat die Betriebsseelsorge Rüsselsheim in Kooperation mit der KAB und der Pfarrei St. Josef in Rüsselsheim auch dieses Jahr wieder eingeladen. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes und des anschließenden Gesprächs stand die Frage nach den Auswirkungen von erweiterten Ladenöffnungszeiten und dem Trend zu verkaufsoffenen Sonntagen.
„Der Sonntag ist ein Tag der Ruhe.“ Dieser christliche Grundwert, der dem Menschen eine Unterbrechung des Alltags und die Besinnung auf das Wesentliche im Leben bieten will, läuft zunehmend Gefahr, den Gesetzen des Marktes zum Opfer zu fallen. Dies betonten nicht nur Pfarrer Lukas Szafera und Betriebsseelsorgerin Ingrid Reidt zu Beginn der Liturgie, sondern auch der geladene Referent Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel der Gewerkschaft ver.di, Frankfurt.
Der langjährige Gewerkschaftler gab in seinem Impuls einen kurzen Überblick über das 1957 eingeführte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss, das ursprünglich auch zum Arbeitnehmerschutzgesetz gedacht war. Sein kritischer Blick richtete sich insbesondere auf die aktuelle Situation der Beschäftigten im Einzelhandel, deren Lebensrhythmus durch Arbeitszeiten bis 22 Uhr und später wesentlich bestimmt ist.
Dass die Gestaltung des Privatlebens des Einzelnen wie auch ganzer Familien durch diesen Trend einer „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“ immer schwieriger wird, darin sind sich Gewerkschaften und Kirchen einig. Beide Institutionen kritisieren daher die Entgrenzung der Arbeitszeit, die Beschneidung ehernamtlichen Engagements und letztlich auch die sehr begrenzte Möglichkeit, an kirchlichen Angeboten und Gottesdiensten teilzunehmen.
Als Ergebnis des Abends kristallisierte sich heraus: Kirchen und Gewerkschaften sehen sich gemeinsam in der Pflicht, einer weiteren Lockerung des Sonntagsschutzes zugunsten aller - besonders zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - entgegenzuwirken.
Mit Dank an den Referenten des Abends zum Nachlesen hier der Impuls von:
Bernhard Schiederig, ver.di - Landesfachbereichsleitung Handel Hessen zum Thema „Heilige Zeiten!?“
Der heutige Gottesdienst beschäftigt sich mit der Frage „Heilige Zeiten!?“.
Frage: Welche Zeit oder welche Zeiten sind uns heilig?
Diese Frage wird jeder und jede für sich sicherlich ganz individuell beantworten.
Wenn es allerdings um die Zeit geht, sage ich Ihnen, Zeit ist nichts anderes als Leben. Es geht also um unser Leben und dessen Qualitäten.
Wenn´s um Zeit geht, und das ist das Aufregende an ihr, geht´s immer auch um Zeitordnung; und wenn´s um Zeitordnung geht, geht´s immer auch um Herrschaft.
Zeitordnung wird von einflussreichen Menschen und Gruppen gemacht, damit diese einflussreichen Menschen und Gruppen davon profitieren.
Sie kann also auch verändert werden, was mit der Zauberformel von Globalisierung in den vergangenen Jahren häufig geschehen ist!
Mit der Globalisierung wird das Ziel verfolgt, 24 Stunden des Tages und alle 7 Tage der Woche der „Zeit-ist-Geld“-Logik zugänglich zu machen.
Die Maschinen sollen Rund um die Uhr laufen, Geschäfte sollen Rund um die Uhr geöffnet haben, jegliche Dienstleistung soll Rund um die Uhr abrufbar sein.
Jeder, der sich dieser Globalisierungs-Logik widersetzt, wird der Behinderung von Freiheitsspielräumen bezichtigt und gerät unter Legitimationsdruck.
Wenn in diesem Zusammenhang allerdings von „Freiheit“ gesprochen wird, dann wird üblicherweise der aus den USA importierte verkürzte Begriff der Freiheit gemeint, darunter verstehen sie die Freiheit des Marktes als die des unbeschränkten Konsums und die, der zeitlich und räumlich ungehinderten Produktion einschließlich eines grenzenlosen Kapitalverkehrs. Das ist allerdings eine Freiheit, die in Deutschland auch schon länger unter dem Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“ propagiert wird.
Der Preis dieser „Freiheit“ ist bekannt. Die Rücksichtsvollen und all die, die es gerne etwas langsamer angehen lassen, werden ins Abseits gedrängt, auch all diejenigen, die an Sonn- und Feiertagen und in den Abend- und Nachtstunden vom aufdringlichen Einkaufsrummel verschont bleiben wollen.
Als die „ewig Gestrigen“ werden in einer globalisierten Welt auch die bezeichnet, die an einer Begrenzung der Ladenöffnungszeiten und damit der Arbeitszeiten der Beschäftigten des Einzelhandels durch das Ladenschlussgesetz festhalten wollen.
Sie sind es, die noch darauf wert legen, dass Ladenöffnungszeiten und damit Arbeitszeiten der im Einzelhandel Beschäftigten nicht der Willkür der Ladenbesitzer unterworfen werden.
Bei dem Thema Ladenschluss wird vollkommen außer acht gelassen, dass im Jahre 1957, also vor 51 Jahren, das Ladenschlussgesetz als ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetz in Kraft gesetzt wurde.
Die Beschäftigten des Einzelhandels – fast 70 % Frauen – sollten auch, wie in vielen anderen Bereichen des Wirtschaftslebens, am Samstagnachmittag nach 14 Uhr und an den Sonntagen arbeitsfrei haben.
Als Ausnahme sollte es möglich sein, an vier Sonntagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen 5 Stunden – außerhalb der Gottesdienstzeiten – die Geschäfte bis längstens 18 Uhr zu öffnen. Darüber hinaus war es möglich, an den vier sogenannten langen Samstagen vor Weihnachten die Geschäfte bis 18 Uhr zu öffnen.
Das Ladenschlussgesetz als ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz blieb bis 1989 unverändert.
Im Jahre 1989 wollte die damalige Bundesregierung ihre Reformfreudigkeit dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie den sogenannten „Dienstleistungsabend“ an Donnerstagen einführte. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten einmal pro Woche an diesen Donnerstagen die Möglichkeit haben, ihre Behördengänge oder Einkäufe am Abend erledigen zu können. Leider, so mussten wir feststellen, gab es keinen Dienstleistungs-Abend, sondern es gab nur einen Einkaufsabend. Die Geschäfte konnten donnerstags bis 20.30 Uhr öffnen.
Im Jahre 1996 wurde dann unter Federführung des damaligen Wirtschaftsministers Günter Rexroth das Ladenschlussgesetz erneut verändert. Durch die neue gesetzliche Regelung war es möglich, an den Tagen Montag bis Freitag von 6.00 bis 20.00 Uhr und an allen Samstagen bis 16.00 Uhr die Geschäfte zu öffnen. Herr Rexroth versprach damals, durch die neuen Ladenöffnungszeiten würden im Einzelhandel zusätzlich 50.000 Arbeitsplätze geschaffen und darüber hinaus würde sich der Umsatz um jährlich 20 Millionen D-Mark erhöhen.
Die Ankündigungen von Herrn Rexroth haben sich leider nicht in die Tat umsetzen lassen. Durch die veränderten Ladenöffnungszeiten hat sich weder der Umsatz im Einzelhandel erhöht noch gab es zusätzliche Arbeitsplätze. Vielmehr ist das Gegenteil eingetreten:
Der Umsatz im Einzelhandel ist rückläufig und die Anzahl der Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren um mehr als 300.000 Stellen reduziert.
Schon damals konnte festgestellt werden, den Menschen fehlt nicht die Zeit – sondern das Geld – zum Einkaufen!
Im Rahmen der Entscheidungen durch die bei der Bundesregierung angesiedelte Förderalismus-Kommission wurde im Jahre 2006 die Regelungskompetenz der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer übertragen. Hessen gehörte zu den ersten Bundesländern, das im November 2006 ein neues Ladenöffnungsgesetz – also kein Ladenschlussgesetz – mit Wirkung vom 23. November 2006 in Kraft gesetzt hat. Dieses neue Gesetz hat erheblich negative Auswirkungen auf die Zeitsouveränität der Beschäftigten im Handel.
Durch dieses neue Ladenöffnungsgesetz ist es jetzt möglich, an den Tagen Montag bis Samstag die Geschäfte von 00:00 bis 24 Uhr zu öffnen und darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, an bis zu 4 Sonn- oder Feiertagen 6 Stunden bis längstens 20 Uhr zu öffnen.