„Das Geheimnis lasst uns künden“
Der Lektorendienst und der Dienst des Wort-Gottes-Feier-Beauftragten

  • Einleitung
  • Die Grundlegung der Wort-Gottes-Feier im zweiten Vatikanum
  • Die Aufgaben des Lektors
  • Die Rolle des Wort-Gottes-Feier-Beauftragten

Einleitung

Die Veränderungen in Gesellschaft und Kirche haben das gottesdienstliche Leben in unseren Gemeinden tiefgreifend verändert. Obwohl das zweite Vatikanische Konzil schon vor mehr als 40 Jahren die Rolle der Gläubigen in der Liturgie neu definiert und mit dem Begriff der tätigen Teilnahme die unterschiedlichen liturgischen Dienste neu belebt hat, ist es weitgehend unberücksichtigt geblieben, dass auch Wort-Gottes-Feiern am Sonntag von Laien geleitet werden können. Die Zurückhaltung auf diesem Gebiet hat ihren Grund. Denn bei aller pastoraler Not war es der Kirche stets ein Anliegen, dass die Christen seit der Zeit der Apostel am Ersten Tag der Woche zusammen kommen, um Eucharistie zu feiern. Insofern ist und bleibt die Wort-Gottes-Feier am Sonntag als Ersatz für eine Messfeier ein Kompromiss. Aber daraus darf nicht ableitet werden, die Wort-Gottes-Feier sei generell eine Notlösung, ein Gottesdienst zweiter Klasse. Sie ist vielmehr ganz und gar eine vollwertige Feier und eine Bereicherung der Liturgie. In eindrucksvoller Weise hat die GEMEINSAME SYNODE DEUTSCHLANDS schon 1976 in ihrem Beschluss „Gottesdienst“ geschrieben, dass jeder Gottesdienst, ganz gleich, welche Form er hat, ob entfaltet oder schlicht, eine Feier ist, in deren Zentrum die befreiende Tat Gottes steht, die in und durch Jesus Christus gegenwärtig wird: „Christen feiern nicht ihre Taten, sondern sein Erbarmen... Erlösung erwarten sie nicht durch ihre eigenen Leistungen, sondern durch ihn, der gerettet hat und rettet. Darum kommen die Christen zusammen, um den wechselnden Situationen des Lebens diese Botschaft immer besser zu begreifen und von ihr durch den Geist Jesus Christi ergriffen zu werden.“ (Synodenbeschluss Gottesdienst 1, Würzburg 1976)

Dies gilt für jede Liturgie. Auch in der Wort-Gottes-Feier geht es um Geschenk und Gnade die wir „umsonst“, aus der unbegründeten und nicht durch unsere Leistung zu verdienenden, ganz persönlichen Zuneigung Gottes erhalten. Insofern ist die Wort-Gottes-Feier keine Notlö-sung, sondern eine Geschenk Gottes, für das wir nur danken, ihn loben und preisen können. Bestenfalls am Sonntag kann man von einer Notlösung sprechen, aber nur im Blick darauf, dass wir zu wenig Priester haben, um Eucharistie feiern zu können, nicht aber im Blick auf die Wort-Gottes-Feier an sich. Diese Feststellung soll im Folgenden noch weiter entfaltet werden, Es ist auf die Rolle des Wort-Gottes-Feier-Beauftragten sowie auf die Rolle des Lektors bzw. der Lektorin näher einzugehen. In drei Abschnitten soll dies geschehen.

Die Grundlegung der Wort-Gottes-Feier im zweiten Vatikanum

Im Bereich der Liturgie haben zwei fundamentale, theologisch und nicht nur praktisch begründete Änderungen zu einem grundlegendem Wandel der Gottesdienste geführt. Beide Än-derungen sind, wenn auch nicht auf den ersten Blick sichtbar – sowohl auf die Gestalt der Liturgie als Ganze wie auf die Wort-Gottes-Feier im Besonderen von großer Bedeutung.

1. Die erste Änderung des Konzils ist die Aufhebung der Zweiteilung in Klerikerliturgie und Volksliturgie. Bis zum zweiten Vatikanum war die eigentliche Liturgie dem Kleriker vorbehalten. Er war der Feiernde, das Volk übte sich in frommer Praxis während des heiligen Geschehens. Die Gottesdienst“besucher“ – damals waren sie wirklich noch „Besucher“ - sind in diesem Verständnis Zuschauer, nicht wirklich Beteiligte an der Liturgie. Heute dagegen gilt: Alle sind an der Gestaltung und Feier der Liturgie beteiligt. Alle sind Mitfeiernde. „Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren, und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst“, heißt es in Artikel 29 der Liturgiekonstitution. Die einzelnen Ämter und Dienste sind zwar gestuft, aber alle zusammen feiern das österliche Geheimnis Gottes und sind Teil der Liturgie. Kraft der Taufe ist „das christliche Volk das auserwählte Geschlecht, der königliche Stamm, das Eigentumsvolk“ (1 Petr 2,9) so heißt es im ersten Petrus Brief. Das Konzil hat diesen Grundsatz mit den Worten „participatio actuosa“ umschrieben, das heißt frei übersetzt „die volle und tätige Teilnahme aller“. „Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft schöpfen sollen.“ (SC 14). Mit der Gemeinde rücken auch die liturgischen Dienste ins Blickfeld. Sie sind keineswegs nur schöne und abwechs-lungsreiche Beigabe. Ganz im Gegenteil. Die Liturgie wäre gar keine richtige Liturgie, wenn es die liturgischen Dienste nicht gäbe. Es feiern alle. Und das bedeutet: Sowohl der/die Wort-Gottes-Feier-Beauftragte wie der Lektor bzw. die Lektorin üben einen wahrhaft liturgischen Dienst aus, der ihnen durch die Taufe, durch den Anteil am kö-niglichen Priestertum und der priesterlichen Würde zukommt. Die Beauftragung durch den Bischof oder durch den Priester sind nachgeordnet. Die Beauftragung ist nicht das Wichtigste. Natürlich ist die Beauftragung durch Bischof oder Priester sinnvoll. Hier kommt das gegliederte Volk Gottes sichtbar zum Ausdruck. Paulus hat es mit dem Bild vom Leib und den vielen Gliedern verglichen: „Nun aber hat Gott jedes einzelne Glied so in den Leib eingefügt, wie es seine Absicht entsprach. Wären alle zusammen nur ein Glied, wo bliebe dann der Leib? So aber gibt es viele Glieder und doch nur einen Leib“ (1 Kor 12,18-20). Der Bischof und der Priester, die durch die Weihe ein Amt in der Kirche ausüben, haben die Vollmacht, Laien ohne Amt mit einem bestimmten Dienst zu beauftragen, wie es die kirchliche Ordnung vorsieht. Die Beauftragung könnte aber auch anders geregelt werden, als sie heute geregelt ist. Entscheidend ist, dass jeder einzelne Gläubige durch die Taufe von Jesus Christus die Befähigung zum Dienst selbst bekommen hat. Das ist ein Geschenk Gottes, nicht ein Verdienst von Menschen. Das Charisma, als Lektor bzw. Lektorin oder als Wort-Gottes-Feier-Beauftragter fungieren zu dürfen, ist Gnade. Es gibt darauf keinen Anspruch. Immer üben Lektor bzw. Lektorin und Wort-Gottes-Feier-Beauftragte als Glieder des Volkes Gottes ihren Dienst aus und nicht zur eigenen Ehre oder Selbstbestätigung, schon gar nicht zur Selbstdarstellung.

2. Die zweite fundamentale Änderung, die das Konzil gebracht hat, war das Wiederentdecken der Bedeutung des Wort Gottes. Nicht zuletzt durch die Reformation hat man das Wort Gottes in der katholischen Kirche immer mehr vernachlässigt. Dadurch konnte man verständlicherweise seine eigene Identität besser wahren. Die Protestanten haben das Wort Gottes hoch gehalten und das sakramentale Geschehen der Messfeier entsprechend gering geachtet, und die Katholiken dagegen das sakramentale Geschehen über das Wort Gottes gehoben. So kam es, dass die Protestanten hauptsächlich Wort-Gottes-Dienste feierten und am Sonntag nur unregelmäßig Abendmahl, während die Katholiken die besondere Bedeutung der Feier der Eucharistie hervorgehoben haben und dem Wort Gottes eher zweitrangige Bedeutung zumaßen. Der erste Teil der Messe, der Wort-Gottes-Dienst wurde als Vormesse abgetan. Eigenständige Wort-Gottes-Feiern gab es faktisch nicht, sieht man einmal vom Karfreitag oder von Vigil-feiern vor großen Festen ab. Wer die Vormesse nicht besucht hat und erst bei der Opferung bzw. Gabenbereitung zum Gottesdienst gekommen ist, hat den Gottesdienst dennoch gültig gefeiert. Letzten Endes konnten sich die Katholiken darin rühmen, dass sie das Sakrament hochhalten, während die Protestanten für sich in Anspruch nehmen konnten, das Wort Gottes besonders wertzuschätzen. Für die eigene Identität waren das beste Voraussetzungen. Doch leider haben sie den eigentlichen Wert von Wort und Sakrament verkürzt.

Das Konzil hat hier eine wohltuende Korrektur vorgenommen. Es hat das Wort Gottes wieder aufgewertet. In Artikel 7 der Liturgiekonstitution bezeichnet das Konzil das Wort Gottes als eigenständige Gegenwartsweise des Herrn: „Gegenwärtig ist er (ge-meint ist Christus, der Herr) in seinem Wort, da er selbst es spricht, wenn die Heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden“.... >da er selbst es spricht<: Das Wort in der Bibel ist nicht irgendeine fromme Geschichte oder historische Schilderung, sondern das Wort Gottes, das Wort, das an Weihnachten in die Welt gekommen ist, um die Herrlichkeit Gottes zu offenbaren. In der Bibel spricht Gott selbst zu uns, Gott wortet sich aus, spricht seine Ewigkeit, die in ihm lebt, mitten in die Zeit hinein. Und wo ein Wort gesprochen wird, entsteht Beziehung und Nähe. Dieses Wort gilt uns, Gott spricht gleichsam: „Ich liebe dich. Es ist gut, dass es dich gibt. Du sollst leben.“ Dieses Wort, von der Ewigkeit her gesprochen, Fleisch geworden in der Zeit, wird immer wieder neu verkündet. In seinem Wort ist Gott dauerhaft unter uns.

Wie kam es zu der Wende, oder besser gesagt, zum Wiederentdecken der Bedeutung des Wortes Gottes durch das Konzil? Durch Rückbesinnung auf die Ursprünge der Liturgie haben die Konzilsväter erkannt, dass Gott nicht nur im Eucharistischen Brot und eucharistischem Wein unter uns gegenwärtig ist, sondern auf ganz vielerlei Art und Weise. Die Engführung des Mittelalters, die Gegenwart Gottes praktisch nur in der konsekrierten Hostie zu sehen, haben die Konzilsväter aufgehoben und haben insbesondere folgende Gegenwartsweisen ausdrücklich in der Liturgiekonstitution Nr. 7 benannt: Die Gegenwart in der versammelten Gemeinde, die Gegenwart im Wort Gottes, die Gegenwart in den Sakramenten, die Gegenwart in der Eucharistie und zwar sowohl in den heiligen Gestalten von Brot und Wein wie auch in der Person des Pries-ters. Es mag noch weitere Gegenwartsweisen geben, aber die genannten sind für die Liturgie wesentlich. Vor allem die ersten beiden Gegenwartsweisen sind in unserem Zusammenhang heute von besonderem Interesse.

Die Heilige Versammlung ist das Fundament jeglicher Liturgie. Wo die Gemeinde zusammen kommt, um miteinander zu beten und zu singen, ist Gott mitten unter ihr. Damit ist die Gemeinde nicht mehr Objekt, sondern Subjekt der Liturgie. Es wird nichts mehr für die Gemeinde vollzogen, sondern die Gemeinde vollzieht das liturgische Geschehen selbst. Das ist die unterste, und zugleich fundamentale Form jeglicher Liturgie. In der Praxis ergibt sich daraus, dass ein Gebetsgottesdienst, insbesondere das Stundengebet bzw. die Feier der Tagzeitenliturgie, wie wir sie kennen, eine vollwertige Liturgie ist. Dasselbe gilt für den Wort-Gottes-Dienst bzw. die Wort-Gottes-Feier. Da Gott in seinem Wort ganz und gar anwesend ist, ist auch die Wort-Gottes-Feier Liturgie, die Fortsetzung des Heilswerks Jesu Christi „zur Erlösung der Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes“ (Liturgie Konstitution SC 5).

Der Dienst des Lektors

Dadurch dass Gott in seinem Wort tatsächlich unter uns ist, gewinnt der Dienst des Lektors an besonderer Bedeutung. Denn der Lektor bzw. die Lektorin lesen nicht irgend etwas vor, sondern leihen gleichsam seine/ihre Stimme Gott, der nicht sichtbar, aber doch mitten in der Gemeinde anwesend ist. Es geht also nicht darum, nur verständlich zu lesen, vielmehr gilt es, Gott zu Wort kommen zu lassen. Der Lektor spricht etwas aus, was ein anderer, Gott selbst zu uns spricht. Der Rolle des Lektors entspricht es deshalb, dass er seine Person ganz und gar zurück nimmt, dass er verhalten und doch deutlich spricht, nicht unnötig dramatisierend und gestikulierend, er hat alles zu vermeiden, was so aussieht, als ob er Jesus selbst spielen wollte. Er kann vielmehr darauf vertrauen, dass das Wort wirkt, weil es das Wort eines Mächtigen ist. Er muss nur glauben, dass es Gott ist, der sich an uns richtet. Deswegen steht auch der Ambo meist an einem isoliertem Ort, der Gemeinde gegenüber. Die Worte kommen von wo anders her. Und wo Gott spricht, da ist ein heiliger Ort. Das Konzil spricht ausdrücklich von zwei Tischen, dem Tisch des Wortes und dem Tisch des Mahles. Es hebt den Ambo in besonderer Weise hervor und wertet ihn auf. Von daher kann am Ambo nicht alles stattfinden, was wir heute stattfinden lassen. Hier ist hohe Sensibilität gefragt. „Weil der Ambo der Ort ist“, heißt es in der pastoralen Einführung im Messlektionar (Nr.33), „von dem aus das Wort Gottes verkündet wird, muss er von seinem Wesen her den Lesungen, dem Antwortpsalm und dem österlichen Exultet vorbehalten bleiben. Dennoch können auch die Homilie und das allgemeine Gebet auf Grund ihres inneren Zusammenhangs mit dem Wort-Gottes-Dienst vom Ambo aus vorgetragen werden.“ Die Homilie bzw. die Predigt und die Fürbitten werden also ausdrücklich nur als Kann-Bestimmung angefügt. Wesentlich aber sind die Lesungen und das Exsultet in der Osternacht. Diese Bestimmung macht deutlich, dass irgendwelche Ansagen oder Mitteilungen am Ambo keinen Platz haben. Das ist bestenfalls und nur sehr schweren Herzens duldbar, wenn es sonst keinen Platz in der Kirche gibt, von dem aus man das zu Wort bringen kann. Wenn der Ambo ein heiliger Ort ist, ist er vergleichbar mit dem Altar. Er ist dem Lektor und dem Verkünder des Wortes Gottes vorbehalten. Alles andere hat seinen Platz anderswo, nicht aber am Ambo.

Hier übt der Lektor/die Lektorin einen heiligen Dienst aus. Er bzw. sie hat Gott Raum zu geben, damit dessen Wort wirksam wird. Das ist die vornehmste Aufgabe des Lektors. Dementsprechend kann er auch den Antwortpsalm am Ambo vortragen, wenn kein Kantor oder keine Schola zur Verfügung steht.

Die andere Aufgabe, welche die Liturgie dem Lektor oder Lektorin zuschreibt, ist der Vortrag der Fürbitten. Aber sie sehen schon, welch ein großer Unterschied die Verkündigung der Lesungen und das Vorbeten der Fürbitten ist. Im ersten Fall geht es um das Wort Gottes, da wirkt Gott an uns. Die Linie verläuft von oben nach unten. Im zweiten Fall, bei den Fürbitten, geht es darum, dass sich der Mensch bittend an Gott wendet, also von unten nach oben. Von daher ist es zwar möglich, dass der Lektor oder die Lektorin auch die Fürbitten vorträgt, wie es die liturgische Ordnung vorsieht, aber ich persönlich halte es eher für einen Kompromiss, der hier geschlossen wurde. Man kann es bestenfalls vertreten als ein Zeichen für die dialogische Struktur des Gottesdienstes, dass auf Gottes Handeln die Antwort des Menschen folgt und so beides in der Hand des Lektors bleibt, doch ob dieses Zeichen jemand aus der Gottesdienstgemeinde versteht, wage ich zu bezweifeln. Ähnlich ist es, wenn der Lektor, die Lektorin Texte zur Kyrie-Litanei, Meditationstexte zum Kommuniondank o.ä. vorträgt. Es ist erlaubt, aber sinnvoller ist es, wenn andere Sprecher und Sprecherinnen dafür eingesetzt werden. Im Zweifelsfall ist es immer besser, wenn die Liturgie mit vielen Diensten ausgestattet ist. Dann kommt weit besser zum Tragen, dass die Liturgie eine Feier der ganzen Gemeinde ist. Je mehr Dienste eingesetzt werden, um so lebendiger wird die Liturgie. Freilich ist darauf zu achten, dass „jeder, sei er Liturgie oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun soll, was ihm aus der Natur der Sache und aus den liturgischen Regeln zu-kommt“ (SC 28). Wenn jemand alles macht, wenn es keine Vielfalt der Dienste gibt, dann ist die Liturgie in Gefahr, ihren Feiercharakter zu verlieren.

Schließlich ist der Lektorendienst der typische Dienst für Laien. Nachdem das Konzil die niedrigen Weihen für den Lektorendienst abgeschafft hat, hat es die Aufgabe des Lektors eindeutig Laien zugeordnet. Im Messbuch heißt es dazu: „Da nach der Überlieferung das Vorlesen nicht dem Vorsteher, sondern einem anderen Mitwirkenden zukommt, soll der Diakon - oder falls keiner da ist - ein anderer Priester das Evangelium verkünden; ein Lektor trage die übrigen Lesungen vor.“ (AEM 34) Es wird als eindeutig gesagt, dass weder Diakon noch Priester die Lesungen vortragen. Sie tragen das Evangelium vor, die Lesungen aber bleiben dem Lektor vorbehalten. Deshalb hat ein Pfarrer nicht ganz Unrecht, wenn er vor dem Gottesdienst sagt, er könne keine Liturgie feiern, wenn nicht jemand da ist, der die Lesung vorträgt. Das soll es schon gegeben haben. Ob eine solche Äußerung vor dem Gottesdienst klug ist, mag man bezweifeln, aber es bleibt dabei: Der Lektor ist der typische Laiendienst, den die Liturgie kennt.

Die Rolle(n) des Wort-Gottes-Feier-Beauftragten

Wie inszeniert nun die Liturgie das Wort Gottes in einer eigenständigen Feier, die um das Wort Gottes herum noch andere Elemente hat? Damit kommen wir unweigerlich zur Rolle des Wort-Gottes-Feier-Beauftragten? Welche Aufgaben kommen ihm zu? Welche Rolle hat er im Gottesdienst? Seine Aufgaben sind jedenfalls viel umfangreicher, als es auf den ersten Blick scheint.

Die Vorsteher als Herold Gottes

Zunächst einmal steht er dem Gottesdienst vor. Seine Vorsteherrolle hat aber sehr unterschiedliche Facetten. Gleich zu Beginn ruft er der Gemeinde zu: „Der Auferstandene Herr Jesus Christus ist bei uns und alle Tage bis in Ewigkeit.“ - Eine von mehreren Grußformeln nach dem neuen Ritus für Wort-Gottes-Feiern. Er ist ein Gegenüber der Gemeinde, aber doch so, dass er sich in die Gemeinde selbst einschließt. Er sagt nicht: „Der Auferstandene Herr Jesus Christus ist bei euch“, wie es der Priester sinngemäß in der Messe tut. Er hat eine andere Rolle als der Priester, der der Gemeinde zuruft „Der Herr sei mit Euch“. Beide Zurufe - Der Herr sei mit Euch und der Auferstandene Herr ist unter uns - verweisen auf Wesentliches des Gottesdienstes. Was sich im Gottesdienst ereignet, ist in erster Linie, dass der Herr sich aus reiner Gnade und Barmherzigkeit zunächst uns zuwendet und wir darauf Antwort geben. Der Gemeinde das kund zu tun, gleichsam als Herold Gottes aufzutreten, gehört mit zu der Vorsteherrolle. Und wenn die Gemeinde mit dem Amen antwortet, bekräftigt sie das, was der Leiter der Wort-Gottes-Feier ihr zugerufen hat. Sie sagt gleichsam: „Der Auferstandene ist tatsächlich mitten unter uns, auch wenn wir ihn nicht sehen.“ Als Herold zu überzeugen, das setzt voraus, dass man daran glaubt, was man verkündet. Wenn deshalb der Beauftragte nach dem Liturgischen Gruß fortfahren würde: „Ich lade Sie zu unserem Gottesdienst ein...“, wäre das wenig sinnvoll, vielleicht sogar kontraproduktiv. Denn dieser Gedanke verstellt den Blick und wiederspricht der Perspektive, die im Liturgischen Gruß angeklungen ist. Einladender ist nicht der Wort-Gottes-Feier-Beauftragte, sondern Christus selbst. Der Beauftragte spielt nicht Christus nach, er bleibt ganz persönlich er selbst. Nur so kann er die Rolle eines Herolds Gottes übernehmen und gleichzeitig Teil der Gemeinde bleiben.

Die Begrüßung ist ein sehr sensibler Teil im Gesamtgeschehen, bei dem die Weichen für die gesamte gottesdienstliche Feier gestellt werden. Nimmt der Beauftragte die Rolle als Herold Gottes nicht wahr, sondern beispielsweise die Rolle des Einladenden, dann wird die gesamte Gemeinde zu seinen Gästen und nicht mehr zu den gemeinsam Christus Feiernden. Oder be-grüßt er am Fastnachtssonntag die Gemeinde mit „Helau“, wird er zum Büttenredner und die Gemeinde zu Fasenachtsnarren, aber nicht zum heiligen Volk Gottes. Die Begrüßung ist von erheblicher Bedeutung, denn ohne Rolle kann der Vorsteher oder die Vorsteherin nicht bleiben. Unabhängig davon, ob er die Rolle überlegt hat, die Art und Weise, wie er der Gemeinde gegenübertritt, gibt ihm immer eine Rolle – vielleicht sogar eine, die er gar nicht haben will. Es genügt deshalb nicht, nur die Rolle des Vorstehers einzunehmen, und die Dynamik des Gottesdienstes voran zu treiben. Das wäre nur ein Teil seiner Aufgaben, entscheidender ist aber, wie und mit welchen Inhalten das Vorantreiben geschieht.

Der Vorsteher in der Rolle des Erlösten

Eine zweiter Rollenaspekt kommt in dem bekräftigten Amen und dem anschließendem Kyrie zum Ausdruck. Alle, Vorsteher und Gemeinde, sind von Christus eingeladen, sein Erlösungsgeschehen zu feiern. Deshalb verlässt jetzt der Vorsteher die Rolle des Herolds und wird Teil der Gemeinde. Er feiert mit der Gemeinde, singt mit ihr das Kyrie und ordnet sich ganz und gar dem Geschehen unter. Nicht der Vorsteher, sondern der Kantor oder die Schola stimmt das Kyrie an. Nachdem man sich vergewissert hat, dass Christus unter uns ist, wird er auch begrüßt. Das ist der eigentliche Sinn des Kyrie, nicht so sehr der Ruf des Erbarmens. Wenn der Kaiser die Via Appia in Rom hinaufgezogen oder zu einem Staatsbesuch in die Provinzen gekommen ist, haben ihm die Menschen damals das aus dem griechischen Kulturkreis stam-mende Kyrie eleison zugerufen. Sie haben ihn damit geehrt, ihm gehuldigt. Insofern müsste man es richtigerweise das Kyrie eleison übersetzen mit „Herr, du großer Erbarmer“. Da käme der eigentliche Sinn des Kyrie eleison besser zum Tragen. Indem die ganze Gemeinde diesen Ruf singt - im Wechsel mit dem Kantor, der ja ebenfalls Teil der Gemeinde ist, entsteht ein „WIR“. Hier wird der Grund des Gottesdienstes angegeben: Wir versammeln uns um Christus, um Ihn zu preisen, zu loben und ihn zu danken. Es geht also nicht um einen Bußruf, und es geht auch nicht darum, den Anwesenden zu erklären, was Sünde und ihnen somit ein schlechtes Gewissen zu machen. Der Vorsteher schließt sich vielmehr ganz und gar in die Gemeinde mit ein und weiß darum, dass er der Gnade Gottes gewiss sein darf, weil Jesus Christus am Kreuz gestorben und auferstanden ist. Auf eine Vergebungsbitte wie in der Messfeier wird in der Wort-Gottes-Feier an dieser Stelle verzichtet. Das macht deutlich, dass alle Mitfeiernden schon zu den Erlösten zählen. Im Gegensatz zur Messfeier, in der das schon Erlöst sein und zugleich die Erlösungsbedürftigkeit viel differenzierter ausdrückt, hebt die Wort-Gottes-Feier besonders das Erlöstsein hervor, wenngleich die Erlösungsbedürftigkeit nicht völlig unterschlagen wird, aber nicht an dieser Stelle. Nach den Rollen des Herolds Gottes und des Erlösten kommt nun bei der Verkündigung des Wortes Gottes ein neuer Akzent hinzu. Eine dritte Rolle wird sichtbar.

Der Vorsteher als Hörer des Wortes Gottes

Das Wir, das sich in der Eröffnungsphase konstituiert, wird während des Wort-Gottes-Dienstes bis zum Beginn des Evangeliums beibehalten. Freilich geht es im Wort-Gottes-Dienst nicht primär um die Rolle des Erlösten, sondern viel mehr um die Rolle des Hörenden. Mit der gesamten Gemeinde lässt sich der Vorsteher vom Wort Gottes ansprechen. Er nimmt die gleiche Körperhaltung ein wie die Mitfeiernden. Er hält sich ganz und gar zurück, überlässt anderen Funktionsträgern das Verkünden des Wortes Gottes im Vortrag der Schriftlesung und im Gesang von Psalmen. Es ist Aufgabe des Lektors, nicht des Vorstehers, die Lesungen vorzutragen, und es ist Aufgabe des Kantors, den Wechselgesang beim Antwortpsalm und den Hallelujaruf vor dem Evangelium anzustimmen. Ja, der Vorsteher müsste noch nicht einmal das Evangelium vortragen. Die Regelungen im Wort-Gottes-Feier-Buch heißen: „Am Ambo trägt der Diakon, ein Lektor/eine Lektorin oder der Leiter/die Leiterin das Evangelium vor“. Der erste, der dem Evangelium dient ist also der Diakon, danach der Lektor und erst dann wird der Leiter des Gottesdienstes genannt. Nicht umgekehrt. Denn er ist der Hörende, sogar der erste Hörende, der ganz besonders darum weiß, dass auch er die Weisungen des Wortes Gottes nötig hat. Deshalb sitzt er an einem hervorgehobenem Platz, für alle sichtbar. Insofern ist er Teil der Gemeinde und gleichzeitig Vorbild für die gesamte Gemeinde. Wenn er das Evangelium selbst vorträgt, dann liegt der Grund in der Dramaturgie der Wort-Gottes-Feier. Er markiert damit, dass das Evangelium der Höhepunkt ist. Gott spricht zunächst durch die Propheten des alten Bundes in der ersten Lesung, in der zweiten Lesung durch die Prophe-ten des neuen Bundes und im Evangelium spricht Jesus Christus selbst zu uns. So ist die Dramaturgie des Wort-Gottes-Dienstes gebaut. Denn das Evangelium enthält eine Vielzahl von Reden Jesu. Deshalb bildet es den Höhepunkt. Und deshalb kann es auch der Leiter bzw. die Leiterin vortragen. Aber nur deshalb.

Der Vorsteher als Verkünder des Wortes Gottes

Wenn aber der Vorsteher das Evangelium vorträgt, so ändert sich hier seine Rolle grundlegend. Er wird zum Verkünder. Er redet jetzt als ein anderer als er selbst. Er bekommt die Autorität, sich zu einem Gegenüber zu verhalten, das anders ist. Vergleichbar mit dem Lektor bzw. der Lektorin. Die Autorität macht den Unterschied der Rollen des Sprechenden und des Hörenden aus. Weil er im Namen eines Mächtigen und nicht im eigenen Namen spricht, folgt aus dem Hören Gehorsam. Er trägt das Evangelium ganz in der Haltung vor: „Ich rede nicht im eigenen Interesse, ich diene mit Respekt der Mitteilung eines Anderen, eines Nicht-Sichtbaren“. Deshalb bemüht er sich um das Ankommen der Botschaft beim Hörer. Der Blick zu den Angesprochenen kommt von innen, von dort, wo der erfahren wird, für den der Vorsteher spricht. Im Sprechen muss eine gewisse Objektivität zum Ausdruck kommen, was aber nicht mit einem unnatürlichen Leseton verwechselt werden darf. Entscheidend ist, dass der Wort-Gottes-Beauftragte beim Vortrag des Evangeliums sich selbst zurück nimmt und den Text so verliest, dass er beim Sprechen gleichzeitig selbst Hörer des Wortes Gottes wird.

Der Vorsteher in der Rolle als „Selbstdarsteller“

Wiederum einen ganz neuen Akzent in der Rolle des Vorstehers setzt die Predigt. Denn in der Predigt hat der Beauftragte keine andere Autorität als seine eigene. Hier kann er sich nicht mehr auf eine durch einen anderen verliehene Macht verlassen. Hier tritt er als Persönlichkeit vor die Gemeinde, die er selbst überzeugen muss. Er bringt zum Ausdruck, wie er selbst vom eben gehörten Wort getroffen wurde, was es für seine Existenz und für seinen Glauben bedeutet. Deshalb gehört zur Predigt eine lebendige und unterstützende Gestikulation, ein dauerhafter Blickkontakt mit der Gemeinde, ein Wechsel in der Sprechgeschwindigkeit, eine Variation in der Lautstärke usw. In keinem anderem Teil als in der Predigt steht der Vorsteher so sehr für seine Person ein, auch wenn sie daraus nicht etwa reiner Subjektivismus oder Beliebigkeit in den Inhalten ableiten lässt. Als Prediger überzeugt er als einer, der in der Glaubenstradition der Kirche steht, der sich selbst von der Gemeinschaft der Getauften mitgetragen weiss. Es wäre ein schlechter Stil des Predigers, so zu tun, als ob er die Wahrheit selbst sei und deshalb die anderen zur Rechenschaft ziehe müsse. Moralisierende Vorwürfe oder Erziehungsgespräche haben in der Predigt keinen Platz. Belehrung ist nicht angebracht. Prediger und Mitfeiernde sind gemeinsam Gläubige, die vom Wort Gottes leben. Wenn ein Prediger in dieser Hal-tung der Gemeinde gegenübertritt, wird sein Glaubenszeugnis zur Verkündigung.

Die Rolle des Vorsteher als „Moderator“ und Vorbeter

Beim Antwortteil der Gemeinde kehrt er wieder zurück zu seiner Rolle als Vorstehers im engeren Sinn. Diese übt er aber auf ganz unterschiedlicher Art und Weise aus. Mal ist er Moderator, der liturgische Handlungen einleitet und abschließt, z. B. beim Friedenszeichen, bei der Kollekte und den Fürbitten, mal ist er Vorbeter. Das gilt insbesondere beim Sonntagslob, dem neuen Teil in dem Wort-Gottes-Feier Ritus, mal ist er Teil der Gemeinde im engeren Sinn, d. h. er stimmt ein in ihren Gesang und in ihr Gebet, so zum Beispiel beim Hymnus nach dem Sonntagslob oder auch beim Glaubensbekenntnis. Diese Rollen werden dem Wort-Gottes-Feier-Beauftragten umso besser gelingen, je überzeugender er die vorrausgetragenen Rollen ausgefüllt hat. Wenn er nicht vorgibt, ein anderer zu sein, als er selbst ist, wenn er also au-thentisch betet, dann wird ihm seine Rolle nicht nur abgenommen, sondern er wird auch das Geschehen überzeugend vorantreiben können, wo er „nur“ einleitet und abschließt. Man wird spüren, dass er ein Teil der Gemeinde ist, wenn auch ein besonderer Teil. Nur äußerlich tritt er dann der Gemeinde gegenüber, in Wirklichkeit betet er mit ihr und preist Jesus Christus als den Erlöser der Welt. Das Beten des Wort-Gottes-Beauftragten wirkt umso überzeugender, als sich in der Gemeinde ein Raum des Heiligen öffnet, des letztlich Nicht-Fassbaren und Unverfügbaren. Nichts stört mehr, als wenn sich der Vorsteher als konkreter Mensch in dieses Geschehen einmischt. Von daher gesehen ist hier Zurückhaltung in der Gestikulation und größt möglicher Verzicht auf Kommentierungen zu achten. Kurze Erklärungen könnten hilfreich sein, sie sind es aber nicht, wenn die Gemeinde sich auf das Gebet besinnt und einschwingen will in den Raum des Heiligen. Wie das gelingt, lässt sich mit konkreten Regelungen nur schwerlich festlegen. Entscheidend ist aber, dass der Vorsteher selbst vor allem glaubt, dass der eigentliche Handelnde Gott selbst ist, dass Gott uns schon erlöst hat und sein Erlösungsgeschehen im Gottesdienst weiter fortsetzt.

Es ist deutlich geworden, wie vielfältig die Rollenaspekte sind, die dem Wort-Gottes-Beauftragten zukommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie umfangreicher sind als die Rollenaspekte des Lektors oder der Lektorin. Was aber für beide Dienste in gleicher Weise gilt, ist der Umstand, dass Lektor und Wort-Gottes-Dienst-Beauftragter ihre Aufgaben im Gottesdienst nur dann ansprechend vollziehen, wenn sie nicht einfach einen Ritus „abspulen“. Schauspielerische Kompetenz reicht nicht dafür aus, den Ritus mit Leben zu füllen. Lektor und Wort-Gottes-Feier-Beauftragte sind in ihrer Person gefragt, im gesamten Spektrum ihrer Existenz sind sie gefordert. Letztlich geht es um eine Spiritualität, die sich von der Erfahrung und Überzeugung getragen weiß, dass man den Gottesdienst nicht machen, sondern nur dem Unverfügbaren, letztlich Gott selbst Raum geben kann.

Wolfgang Fischer