Was sind Pfarrgruppen, Pfarreienverbünde und Seelsorgeräte?

Die Situation der Katholischen Gemeinden im Bistum Mainz und des Bistums als Ganzes machen es erforderlich in neuen pastoralen Einheiten zu arbeiten und zusammenzukommen. Im aktuellen Bistumsprozess ist es wichtig, den Mehrwert der Kooperation zu beschreiben und die Spannung zwischen der Pfarrgemeinde als Heimatort des gelebten Glaubens und der Notwendigkeit größer werdender Räume zu formulieren. Dies wird auf Pfarreiebene durch die Bildung von Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde realisiert.

Pfarrgruppe

Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter Leitung eines Pfarrers. In der Pfarrgruppe wird ein Seelsorgerat gebildet, der sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammensetzt. In jeder Pfarrei gibt es nach wie vor einen Pfarrgemeinderat und einen Verwaltungsrat. 

 

Pfarreienverbünde

Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbstständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben. In jeder Pfarrei gibt es einen Pfarrgemeinderat, der auch den Verwaltungsrat wählt. Im Pfarreienverbund wird aus den Pfarrgemeinderäten ein Seelsorgerat gebildet. Hier arbeiten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Dieses Gremium hat die pastorale Situation des gesamten Pfarreienverbundes im Blick.

 

Aufgabe der Pfarrgruppe /
des Pfarreienverbundes

(Präambel Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz)

Die Pfarrgruppe/der Pfarreienverbund hat die Aufgabe, die Sendung der Kirche angesichts sich verändernder Zeit- und Lebensverhältniss im geographischen Nahraum, duch kooperative Pastroal lebendig zu gestalten und so möglichst alle Menschen im Gebiet der Pfarrgruppe/des Pfarreienverbundes mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen.

Dazu wird die Pfarrgruppe / der Pfarreienverbund geeignete Impulse, Initiativen und Strukturen entwickeln, um das Bewusstsein für die gemeinsame Sendung in der pastoralen Einheit zu vertiefen und die Zusammenarbeit zwischen den Pfarrgemeinden und den kategorialen Diensten zu fördern.

 

Seelsorgerat


(§5 Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz):

In jeder Pfarrgruppe/jedem Pfarreienverbund ist ein Seelsorgerat zu bilden. Seine Mitglieder sind:

  • der/die amtierenden Pfarrer
  • der/die Pfarrvikare
  • der/ die Kapläne
  • der / die Diakone
  • die hauptamtlichen  pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge
  • die Vorsitzende oder stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarr-/ Filialgemeinderäte
  • die stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte
  • die Jugendvertreter
  • ein Religionslehrer
  • je ein Vertreter der kategorialen Dienste, die auf dem Territorium der Pfarrgruppe /des Pfarreinverbundes dienstansässig sind.
  • Weitere ehrenamtliche PGR-Mitglieder, wenn der Seelsorgerat dies beschließt

  

Aufgabe des Seelsorgerates:

(§ 7 Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz)

  • Der Seelsorgerat formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes unter Berücksichtigung der Bistumsziele. Diese sind Gegenstand einen zwischen den Pfarreien zu schließenden Kooperationsvertrages, den der Seelsorgerat vorbereitet und formuliert.
  • Er überträgt die pastoralen Vorgaben des Bistums unter der besonderen Berücksichtigung der missionarischen Dimension auf die Ebene der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes. Dabei sind der Lebensraum und die Lebenssiuation der Menschen in der Pfarrgruppe/ im Pfarreienverbund zu sehen und in die Entwicklung einer pastoralen Konzeption mit einzubeziehen.
  • Er hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und sozial-caritativen Dienst in der Pfarrgruppe/ im Pfarreinenverbund wach und fördert die Zusammenarbeit dieser Dienst auf der Ebene der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes. Er trägt Sorge für die Gewinnung, Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Diensten.
  • Er hält Kontakt zu den sozialen, ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen, zu den Religionslehrern und den Schulen sowie zu den Kindertageseinrichtungen, die sich nicht in kirchlicher Trägerschaft befinden.
  • Er beachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der pastoralen Einheit und berät über entsprechende Maßnahmen und Projekte.
  • Er entsendet Mitglieder in den Dekanatsrat gemäß den Vorgaben des Dekanatsstatutes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vom Kooperationsvertrag zur Kursbestimmung

Nachdem 2011 neue Pfarrgemeindereätegewählt wurden, sind die Pastoralen Einheiten aufgerufen ihre pastoralen Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen bis zum Jahr 2015 zu benennen.

Unter dem Titel

Kursbestimmung 2015 - gemeinsam Pastoral gestalten

benennen die Pastoralen Einheiten nach dem Dreischritt

  • Bestandsaufnahme
  • Ziele
  • Maßnahmen

die Richtung des pastoralen Handels in den Pfarrgemeinden, Pfarrgruppen und Pfarreienverbünden im Bistum Mainz für die nächsten drei Jahre.

Nähere Informationen zum Ablauf der Kursbestimmung und zu Unterstützungsmaßnahmen sind in der Info Nr. 12 veröffentlicht (s. Link).

Info-Nr12- final.pdf

 

 

 

 

Eine Einladung zum Gespräch

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Kurzinformation zum Bistumsprozess können Sie hier einsehen oder auf Ihren Rechner herunterladen.