Bei der Weiterbildung handelt es sich um Maßnahmen, die
- nicht unmittelbar auf den ausgeübten Dienst bezogen sind
- und zur Übernahme von Verantwortung in Kirche, Staat und Gesellschaft befähigen.

Dienstbefreiung für Weiterbildungsmaßnahmen muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahmen bei der Abteilung Personal- und Organisationsförderung beantragt werden - mit dem Formular

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Diese Dienstbefreiung kann für bis zu fünf Arbeitstagen gewährt werden, die Maßnahmen der Weiterbildung werden nicht finanziell gefördert.