Für die verschiedenen Formen und Anbieter von Fortbildung und Beratung gibt es differenzierte Anmelde- und Genehmigungsverfahren.
Die entsprechenden detaillierten Hinweise finden zu den einzelnen Stichworten.
Grundsätzlich beachten Sie bitte folgendes:
• Die Förderung einer Bildungs- bzw. Beratungsmaßnahme setzt eine fristgerechte 
   Beantragung und die Genehmigung durch die zuständigen Stellen des Bistums voraus.
• Je frühzeitiger Sie den Antrag stellen, desto besser. Tun Sie dies bitte auch dann,
   wenn Sie von einem Veranstalter noch keine definitive Zusage Ihrer Teilnahme
   erhalten haben.
• Lassen Sie sich von den Mitarbeiter/inne/n der Abt. Personal- und
   Organisationsförderung beraten.