Strukturreform im Bistum Mainz
Zum 1. Februar 2007 hat der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, die bei der Diözesanversammlung im Oktober 2006 verabschiedeten neuen Statuten für die pastoralen Räte in Kraft gesetzt und damit die seit Ende 2004 laufende Strukturreform im Bistum Mainz „Lebendige Gemeinden in erneuerten pastoralen Einheiten“ abgeschlossen. Am 29. November 2004 hatte er beim Tag der Priester und Diakone in Mainz einen bistumsweiten Beratungsprozess zur Strukturreform eröffnet.
Bei der Diözesanversammlung am 26. November 2005 hatte Kardinal Lehmann zusammen mit Generalvikar Dietmar Giebelmann die Einteilung der 343 Pfarreien des Bistums in neue pastorale Einheiten vorgestellt. Demnach gibt es im Bistum Mainz künftig 81 Pfarrgruppen und 39 Pfarreienverbünde. Die neue Struktur löst die bisherige Gliederung der Pfarreien in 78 Pfarrverbände ab. Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter Leitung eines Pfarrers, dem als Leiter der Pfarrgruppe ein pastorales Team zugeordnet ist. Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbstständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben.
Wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Seelsorgerates für jede der neuen pastoralen Einheiten. Der Seelsorgerat sorgt für die Koordinierung und Kontinuität in der Zusammenarbeit der zusammengeschlossenen Pfarreien. Die Zusammenarbeit innerhalb der neuen pastoralen Einheiten wird dabei durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Kooperative Pastoral ist bereits seit der Strukturreform „...damit Gemeinde lebt“ aus dem Jahr 1996 Grundkonzept der Seelsorge im Bistum Mainz. Mit der aktuellen Strukturreform wird aus der freiwilligen Zusammenarbeit eine Verpflichtung für die Pfarreien. Bei der turnusmäßigen Pfarrgemeinderatswahl im November 2007 sollen die neuen Strukturen umgesetzt werden. Die Gemeinden sind jedoch seit dem 1. Januar 2006 aufgerufen, in den neuen pastoralen Einheiten zusammen zu arbeiten.
tob (MBN)