Der Dritte Weg

Der so genannte Dritte Weg ist der kirchliche Sonderweg, um Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes ohne die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung gemeinsam zu regeln. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft wurzelt in der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen. Der „erste Weg" ist durch die einseitige Festlegung von Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber gekennzeichnet. Der „zweite Weg" bezeichnet das Modell des Tarifvertragssystems.

tob (MBN)