MBN vor 40 Jahren
In einem Wahlaufruf des Mainzer Diözesanrates zur Bundestagswahl am 28. September 1969 heißt es: „Wir rufen die katholischen Wähler auf, durch ihre Wahlentscheidung mit dazu beizutragen, dass den rechts- und linksextremen Parteien ein Wahlerfolg versagt bleibt." Die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) hat am 8. September 1969 eine Meldung zum Aufruf des Diözesanrates veröffentlicht. Die Erklärung, die mit großer Stimmenmehrheit verabschiedet worden sei, betont, dass es zu den christlichen Pflichten gegenüber dem Gemeinwohl gehöre, „durch Wahlbeteiligung für die Erhaltung der rechts- und sozialstaatlichen Ordnung einzutreten".
Bei einer Sitzung des Seelsorgerates der Diözese Mainz unter Vorsitz von Bischof Hermann Volk ist die Einrichtung eines Unterausschusses für Seelsorgeplanung beschlossen worden. Das berichtet die KNA am 29. September 1969. Der neue Unterausschuss solle eng mit dem Strukturausschuss des Diözesanrates und mit dem Bischöflichen Ordinariat zusammenarbeiten. Für die nächste Sitzung des Diözesanrates werde „außerdem ein Satzungsentwurf des Seelsorgerates unter Hinzuziehung der Limburger Synodalordnung vorbereitet".
Wörtlich heißt es weiter: „Im Mittelpunkt der Sitzung stand auf Wunsch von Bischof Volk eine Diskussion über den Zusammenhang von ‚Publikationsmitteln und Seelsorge'. Es wurden dabei zum Teil kritisch die Bistumszeitung ‚Glaube und Leben' und andere Veröffentlichungen des Bischöflichen Ordinariates, wie die ‚Mitteilungen für Laienarbeit und Seelsorge', aber auch die Massenmedien besprochen und Möglichkeiten überlegt, wie sie im Interesse der Seelsorge verbessert bzw. intensiver genutzt werden könnten. So soll besser über Katholiken interessierende Sendungen von Rundfunk und Fernsehen orientiert und danach darüber diskutiert werden. Der Seelsorgerat wünschte, das religiöse Geschehen in der Kirche allgemein und insbesondere in der Diözese transparenter und für eine größere Öffentlichkeit interessanter zu machen."