Das Diözesandepot

Die Kirchliche Denkmalpflege unterhält ein Depot, in dem Kunstwerke und Ausstattungsstücke aus den Kirchen des Bistums sachgerecht aufbewahrt und erhalten werden. Altäre, Kirchenmöbel, Skulpturen und andere Gegenstände, die in einer Kirchengemeinde keine Verwendung mehr finden, in ihrer Substanz aber erhaltenswert sind, können hier eingelagert werden.

Neu aufgenommene Gegenstände werden von der Kirchlichen Denkmalpflege inventarisiert, fotographisch erfasst und ge-sichert. Die Kirchliche Denkmalpflege ist bemüht, die eingelagerten Gegenstände nach eingehender Prüfung der Vor-aussetzungen an interessierte Kirchengemeinden des Bistums zu vermitteln und sie somit ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder zuzuführen.

Voraussetzung zur Aufnahme in das Depot ist das Einverständnis der abgebenden Kirchengemeinde, ihr Eigentumsrecht an den Objekten der Diözese zu übertragen. Dadurch wird der bürokratische Aufwand bei einer möglichen Weitervermittlung reduziert. Die Kosten für eine Restaurierung der Stücke sowie der Transport werden bei einer Wieder-verwendung der aufnehmenden Gemeinde in Rechnung gestellt.

Durch die Arbeit des Depots ist es der Kirchlichen Denkmalpflege bereits vielfach gelungen, kirchliche Ausstattungsstücke nicht nur zu erhalten und die abgebende Gemeinde zu entlasten, sondern auch Objekte an einem anderen Ort, und für die neue Gemeinde oft kostengünstig, ihrer eigentlichen Aufgabe gemäß wieder einzusetzen.

Kirchliche Denkmalpflege