Referat 3: Kirchengemeinden - Allgemeines
Die Kirchengemeinden im Bistum Mainz sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie unterstehen der Finanz- und Vermögensaufsicht des Bistums nach den Vorschriften des Kirchenvermögens- verwaltungsgesetzes (KVVG).
Sie sind daher verpflichtet Haushaltspläne, Jahresrechnungen und bestimmte Rechtsgeschäfte zur Genehmigung vorzulegen. Durch die Abteilung Kirchengemeinden werden auch die Zuweisungen zum allgemeinen Haushalt festgelegt und angewiesen.
Näheres hierzu finden Sie in dem
Ferner gehören auch die Haushaltsplanungen der Gemeinden von Katholiken mit anderer Muttersprache hierzu.
Ansprechpartner/-innen
bei Fragen zur Personalverwaltung:
Sonja Herber-Grünewald Referatsleiterin
Telefon: 06131/253-312
Fax: 06131/253-405
EMail: kirchengemeinden@bistum-mainz.de
bei Fragen der Haushaltsplanung:
Harald May
Referatsleiter
Tel: 06131/253-313
Tel: 06131/253-480
EMail: kirchengemeinden@bistum-mainz.de
bei Fragen zu Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinden:
Alexander M. Seifert
Dipl.-Verwatungsfach- und
-betriebswirt (VWA)
Referatsleiter
Tel: 06131/253-317
Tel: 06131/253-405
E-Mail: liegenschaften@bistum-mainz.de