Referat 3: Kirchengemeinden - Allgemeines

Die Kirchengemeinden im Bistum Mainz sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Sie unterstehen der Finanz- und Vermögensaufsicht des Bistums nach den Vorschriften des Kirchenvermögens- verwaltungsgesetzes (KVVG).

Sie sind daher verpflichtet Haushaltspläne, Jahresrechnungen und bestimmte Rechtsgeschäfte zur Genehmigung vorzulegen. Durch die Abteilung Kirchengemeinden werden auch die Zuweisungen zum allgemeinen Haushalt festgelegt und angewiesen.

 

 Näheres hierzu finden Sie in dem

 

Ferner gehören auch die Haushaltsplanungen der Gemeinden von Katholiken mit anderer Muttersprache hierzu.

 

Ansprechpartner/-innen


bei Fragen zur Personalverwaltung:
Sonja Herber-Grünewald Referatsleiterin
Telefon: 06131/253-312
Fax: 06131/253-405

EMail: kirchengemeinden@bistum-mainz.de



bei Fragen der Haushaltsplanung:
Harald May
Referatsleiter
Tel: 06131/253-313
Tel: 06131/253-480

EMail: kirchengemeinden@bistum-mainz.de



bei Fragen zu Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinden:
Alexander M. Seifert

Dipl.-Verwatungsfach- und

-betriebswirt (VWA)
Referatsleiter
Tel: 06131/253-317
Tel: 06131/253-405

E-Mail: liegenschaften@bistum-mainz.de