Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor
Einleitender Vortrag beim 1. Berliner Kongress zum Thema in der Deutschen Bank am 23. April 2008 in Berlin
Frau Dr. Martina Köppen, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin, hat uns die Aufgaben und die Erwartungen dieses Kongresses dargelegt. Deshalb bedarf es keiner Einleitung in dieser Hinsicht. Ich will so unmittelbar mit dem Thema selbst beginnen. Ich kann hier also nicht die Aufgabe übernehmen, das Entstehen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" (AGG) vom 14. August 2006 darzulegen, weder die Inhalte noch das Zustandekommen, schon gar nicht einen Vergleich vorzunehmen zwischen der europäischen Richtlinie, dem deutschen Gesetz und evtl. anderen Gesetzgebungsverfahren innerhalb der EU.[1]
I.
Der Begriff „Wert" ist zu einem Alltagswort unserer Sprache geworden. Die Selbstverständlichkeit dieses Wortes täuscht jedoch. Dem deutschen Wort „Wert" ist die Herkunft aus dem ökonomischen Bereich „an die Stirn geschrieben".[2] Dem Ökonomen ist das gesamte Wortfeld bestens vertraut: Wertberechtigung, Wertindex, Wertpapiere, Wertschöpfung, Wertzuwachs. So wurde das Wort „Wert" im Sinne von „Preis" in der politischen Ökonomie wissenschaftlich verwendet.[3]
Erst spät, während der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, tritt der Begriff seinen bis heute andauernden Siegeszug in der Philosophie an. Besonders R. H. Lotze (1817-1881) hat den Begriff eingeführt. Man meinte damit - von heute aus gesehen - „die bewussten oder unbewussten Orientierungsstandards und Leitvorstellungen, von denen sich Individuen und Gruppen bei ihrer Handlungswahl leiten lassen"[4]. Wie jedoch dieser Grundgehalt ausgestaltet wurde, ist in den philosophischen Richtungen des 20. Jahrhunderts sehr verschieden konzipiert worden: Neukantianismus, Phänomenologie, amerikanischer Pragmatismus, Neopositivismus, analytische Philosophie.[5]
Dabei gab es vor allem folgende Fragen: Woher haben die Werte „Geltung"? Gründen sie weitgehend in der subjektiven Entscheidung Einzelner, z. B. in ihren Intentionen und Motivationen, oder bilden sie einen eigenen Bereich, der in sich stehe („Reich in sich selbst")? Lässt sich die strenge Unterscheidung aufrecht erhalten zwischen dem Sein der Dinge und dem „Gelten" der Sinngehalte und Werte? Oder anders gefragt: „Was sagt der Umstand, dass Werte uns wichtig sind und wir über Werte reden, über uns selbst?"[6]
Diese Situation hat insgesamt zu einer heftigen Polemik gegen den Wertbegriff geführt. Wenigstens gilt dies für die Rechtswissenschaften und weite Teile der Philosophie der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. So hat C. Schmitt[7] nur Spott übrig für den „wolkigen Begriff" der Werte und Grundwerte. Besonders Martin Heidegger hat über Jahrzehnte den Wertbegriff getadelt und in ihm nur einen „positivistischen Ersatz für das Metaphysische" gesehen.[8] Nicht wenige Philosophen tadeln den verschwommenen Gebrauch, der zu einem ausufernden Hantieren verführe. Andere misstrauen dem Begriff wegen seiner Herkunft aus dem ökonomischen Bereich. Hier ist seine Verwendung zwar bestimmt (z.B. Tauschwert, Mehrwert), aber viele halten darum auch den Bedeutungsgehalt von „Wert" für nicht ablösbar von diesem ökonomischen Hintergrund. Der Wertbegriff bleibe darum ein „ethisches Abstraktum".[9]
Zweifellos leidet der Begriff an einer Unbestimmtheit. Es ist auch eine Binsenweisheit, dass er philosophisch ungeklärt ist und vor allem an einem unreflektierten ontologischen Status leidet. Viele erblicken im Wertbegriff ein Surrogat für hohe Begriffe der Klassischen Metaphysik, wie z.B. das Gute. Er sei der „späteste und zugleich schwächste Nachkömmling des agathon."[10]
Aber die oft maßlose Polemik - sie zeigt sich auch in Teilen der evangelischen Theologie, z.B. bei E. Jüngel[11] - geht auch fehl. Der Begriff wird von vielen Wissenschaften einfach gebraucht. Es gibt auch zahlreiche Wortverbindungen, die den Begriff weiter transportieren, wie z.B. Wertewandel[12] oder Werteerziehung.[13] Letztlich geht darum die Polemik an der gemeinten Sache vorbei. Der Begriff Wert darf also nicht voreilig verfestigt werden. Sonst kann er leicht in die Zone eines ideologischen Missbrauchs gelangen, ja, er wird so geradezu untauglich. Wenn man ihn überhaupt gebrauchen will, muss man ihn in der jeweils konkreten Richtung seiner Bedeutungsintention differenzieren. In diesem Sinne muss der Wertbegriff in unserem Zusammenhang zuerst als eine Problemanzeige verstanden werden.
Ich bin nämlich der Überzeugung, dass der Wertbegriff hier in einem gehobenen Alltagsverständnis angenommen werden muss. Von der fachwissenschaftlich-terminologischen Seite der Philosophie her zeigt er dann gewiss Unzulänglichkeiten. Aber man kann auch zeigen, warum er in dieser unzureichenden Fassung zugleich unersetzlich ist, wenigstens einstweilen und bis zum Finden eines besseren Begriffs.
II.
Die Diskussion um den Wertbegriff ist der Erweis eines Krisensymptoms.[14] Man spürt dies durch die extremen Gegensätze, wenn z.B. namhafte Denker ein regelrechtes, in sich stehendes Reich von Werten postulieren, Nietzsche jedoch eine totale „Umwertung aller Werte"[15] fordert, weil für ihn Wertsetzung ohnehin nur Ausdruck von Willkür ist. Der Streit um den Wertbegriff bezeugt am Ende den Verlust ethischer Grundhaltungen. Die Wurzeln liegen freilich in den Entstehungsbedingungen der modernen Welt. Der weltanschaulich und religiös neutrale Staat, kann - nach dem berühmten Wort von E.W. Böckenförde[16] - seine Bürger nicht auf ein konkretes Ethos verpflichten, muss es dem Einzelnen anheimstellen, kann also seine Wirksamkeit auch nicht garantieren, ist aber fundamental darauf angewiesen. Wenn die Homogenität einer Gesellschaft sich auflöst, der innere Pluralismus sich immer mehr steigert, und Werte, selbst Grundwerte, als reine „Privatsache" erscheinen, wird der abbröckelnde Konsens über die Grundnormen des menschlichen Zusammenlebens evident. Die Frage wird unvermeidlich, wo die Kräfte sind, die jene Fundamentalüberzeugungen auf die Dauer hervorbringen und pflegen. Es stellt sich die Frage, wie der Staat und die Gesellschaft z.B. eine Sittlichkeit aufbauen, bewahren und fördern können, wenn sie sich von den Fragen der Ethik und der Religion fast völlig zurückziehen.[17]
Der „Preis der Freiheit" ist hoch. Er verlangt die vorbehaltlose Anerkennung einer wesenhaften Verletzlichkeit und Labilität des modernen freiheitlichen Gemeinwesens. In gewisser Weise resultiert auch die Unbestimmtheit und Ungeklärtheit des Wertbegriffes aus dieser beträchtlichen Schwankungsbreite des inneren Pluralismus unserer Gesellschaft. Insofern darf man sich nicht wundern, dass der Wertbegriff diese Instabilität und Vieldimensionalität an sich hat und darunter auch leidet.[18]
Unser Grundgesetz geht offenbar davon aus, dass es „Grundrechte" gibt, die auch den politischen Entscheidungen vorausliegen, und über die nicht abgestimmt werden kann (z.B. GG Art. 19 und 79). In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte in seinen Urteilen von „Wertentscheidungen", „Wertordnung", „Elementen einer objektiven Ordnung" gesprochen. Auch wenn dies vielfach in Frage gestellt worden ist, so bleibt doch die Rückfrage an die Kritiker, woher sie selbst denn die Gültigkeit solcher Grundrechte begründen wollen.[19]
In diesem Sinne ist jede Gemeinschaft auf ein Minimum gemeinsamer Fundamentalüberzeugungen und Orientierungen angewiesen, denen auch im Kern ein ethisches Element innewohnt. Darum kann man unsere Gesellschaft auch eine „Wertegesellschaft" nennen. Sie lebt von diesen Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen, wohl aber aufrechterhalten und pflegen, aber auch vernachlässigen und geringschätzen kann.
Zu diesen fundamentalen Werten gehören viele Strukturen unseres Zusammenlebens. Es sind jeweils Lebensbereiche, die eigene Gesetzlichkeiten in sich haben. Diese Sektoren und Segmente unserer Gesellschaft liegen oft gleichgültig oder auch konflikthaltig nebeneinander, wie z.B. Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport, Erziehung, Religion, Recht usw. Gerade das übergreifende Recht gibt auch eine gewisse Einheit, wie auch Verwaltung und Medien einen solchen Klammereffekt haben. Wir sind darauf angewiesen, dass die vermeintliche Selbstständigkeit der einzelnen Sektoren immer wieder im Sinne einer Interaktion und einer Interdependenz aufgebrochen werden. Freilich werden dadurch noch keine verbindenden Gesamtwerte geschaffen, so notwendig sie auch sind.
III.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erkennen, dass der Bereich der Wirtschaft einen Wertcharakter hat. Dies ist uns heute durch das Entstehen von so etwas wie „Wirtschaftsethik" viel evidenter geworden.[20] Sie bestimmt die Ziele und Normen des individuellen und staatlichen wirtschaftlichen Handelns. Diese sind den Zwecken des ökonomischen Handelns übergeordnet.[21] Hier muss auch ein Ausgleich stattfinden zwischen subjektiv unverzichtbaren und objektiv unabhängigen Werten. Auf beide Dimensionen kann man nicht verzichten. „Nur diejenigen Wertansprüche sind objektivierbar - und dann auch pari -, deren Subjektivität einen bestimmten Grad an Allgemeinheit und Unverzichtbarkeit für jeden Menschen hat. Wir haben gesehen, dass es absolut gültige Werte nicht gibt", so der Autor, „und dass alle Werte einen subjektiven, von den Ansprüchen und Interessen der Menschen abhängigen Charakter haben. Daraus zu schließen, dass es keine objektiv gültigen Werte und Wertansprüche gäbe, wäre aber falsch. Die Subjektivität von Werten schließt deren Objektivität nicht aus. Der Grad der Allgemeinheit und der Unverzichtbarkeit sind Kriterien, mit denen diese Unterscheidung [gemeint ist: die Unterscheidung zwischen objektivierbaren und subjektiven Werten, Anm. d. Verf.] möglich ist. Natürlich haben diese beiden Kriterien selbst einen subjektiven Charakter und sind entsprechenden Zweifeln ausgesetzt. Der Grad der Allgemeinheit entspricht dabei der Einschätzung, dass die meisten Menschen den oder jenen Wert für unverzichtbar halten. (...) Ein Wert ist tatsächlich unverzichtbar, wenn sein Mangel ein gesamtes Wertgefüge, wie das Ganze des guten Lebens, nachhaltig schädigt oder zerstört. Es kann sich dabei um das Wertgefüge eines einzelnen Lebens oder des Lebens einer Gesellschaft handeln."[22] Die Werte und Güter sind miteinander vernetzt und im Hinblick auf die Güte des Ganzen komplementär. Nicht jedes der Güter ist in gleicher Weise von jedem anderen abhängig, aber dennoch ist es möglich, dass die wechselseitige Vernetzung zur Stabilität des Ganzen beiträgt.[23]
In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn wir von „Wertegesellschaft" sprechen und auch davon, dass Wirtschaft im ethischen Sinne ein Wert ist; sie ist ein wert-volles, nützliches Instrument im Gesamt des menschlichen Zusammenlebens. Dies setzt voraus, dass ein enger Zusammenhang besteht zwischen Wirtschaft und Ethik. Es gibt eine mächtig gewordene Tradition, wonach am Markt orientierte Wirtschaft und Ethik unverträglich sei, weil freiwillige „moralische Handlungen" den Marktregeln widersprächen und einen ethisch orientierten Unternehmer scheitern lassen würden. Von Adam Smith bis Milton Friedman konnte sich - ich vereinfache etwas - die Ansicht durchsetzen, es handele sich bei der Wirtschaft um einen wertneutralen Raum, der eigenen Gesetzmäßigkeiten folge. Wenn man der Meinung des amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlers und ehemaligen Arbeitsministers (1993-1997) in der Clintonregierung R. Reich[24], folgt, dann ist das Entstehen eines „Super-Kapitalismus" in unserer Zeit dadurch gekennzeichnet, dass die Ethik im Wirtschaftssystem überhaupt nichts verloren habe. Dazu trage auch das Diktat der Verbrechen bei. Es geht nicht nur um den Druck der Wirtschaft. Es braucht hier nicht gezeigt zu werden, dass dies extreme Meinungen sind, und dass es durchaus zwischen beiden nicht nur einen Widerspruch gibt.[25]
Freilich bedarf es zwischen den beteiligten Faktoren eines betonten Ausgleichs, also z.B. zwischen Markt und sozialer Dimension. Es sind keine unversöhnlichen Gegensätze, aber sie müssen in ihrem Verhältnis zueinander austariert und in diesem Sinne auch gepflegt werden. Wenn dieser Ausgleich wirklich gewollt wird und glückt, sprechen wir von Sozialer Marktwirtschaft. Der Markt ist nicht einfach unethisch. Er bestraft z.B. Faulheit und Leistungsverweigerung. Man darf ethische Triebkräfte im Marktgeschehen nicht übersehen.[26] Man muss aber auch immer auf diejenigen schauen, die in diesem Marktgeschehen nicht mithalten können. Der Markt interessiert sich kaum für sie, da ihre Kaufkraft gering ist. Die Gesellschaft aber kann sich nicht leisten, diese Menschen einfach zu übergehen. Wir wissen, dass heute z.B. Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und auch kinderreiche Familien rasch zu solchen Gruppen zählen, auf die der Markt nicht schaut. Insofern muss der Markt wenig oder immer wieder auch durch den Blick auf alle ethisch gezähmt werden.[27] Dies kann aber im Sinne einer Ordnungspolitik verantwortungsvoll nur gelingen, wenn es im Umkreis der Marktwirtschaft auch Werte gibt, wie vernünftige Lebensplanung, Familiensinn, feste moralische Bindung, mehr Selbstverantwortung und Subsidiarität mit der notwendigen Solidarität. Die Väter der Sozialen Marktwirtschaft haben dies, wie man an ihren Grundschriften sehen kann, sehr deutlich gewusst und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.[28] Ihre oft indirekt geäußerten ethischen Elemente sind kein Ballast zum Abwerfen, wie leider heute mancher Vertreter des Liberalismus wähnt.
Es besteht kein Zweifel, dass die Wirtschaft viele ethische Impulse enthält, die wir oft übersehen. Teilweise haben wir auch eine falsche Optik, die die ethischen Implikationen nicht recht erkennt. Hier gibt es vor allem beträchtliche Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen und dem angelsächsischen Wahrnehmungsvermögen. So möchte ich in der gebotenen Knappheit einige Leitlinien thesenhaft formulieren:
1. Der Erwerbstrieb und der Eigennutz des Menschen sind auch in ethischer Hinsicht nicht zu unterschätzende Faktoren; sie müssen jedoch auf ihre Weise dem Gemeinwohl des Unternehmens und der Gesamtgesellschaft dienen.
2. Trotz der außerordentlichen Steigerung der Produktivkräfte wurde die Verteilungsfrage, die große Soziale Frage des 19. Jahrhunderts, nicht gelöst; auch wenn wir auf weite Strecken kein Elend im traditionellen Sinne mehr haben, so zeigt sich Armut in neuen Formen. Wir brauchen kluge Wege der Orientierung aus dieser Situation.[29]
3. Ein Unternehmen darf nicht moralisch diskreditiert werden, weil es Gewinne macht, die im Übrigen weitgehend Maßstab für richtiges Handeln geworden sind. Allerdings ist die Verwendung der Rendite eine eminent ethische Frage. Das rechte Maß und vor allem Gerechtigkeit werden hier verlangt.
4. Es ist gut, wenn die Grundprobleme des Wirtschaftens und der unternehmerischen Entscheidungen immer mehr zu Aufgaben einer menschenwürdigen und person-gerechten Organisation als zu solchen nur des Kapitals werden. Die Katholische Soziallehre betont z.B. den Vorrang der Person vor der Technik und den Vorrang der Subjektwerdung und der Wahrnehmung von Verantwortung durch den Einzelnen gegenüber allen anonym auferlegten Prozessen.[30] In diesem Sinne ist auch die Mitbestimmung die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf Betriebsebene. Dies erfordert neben Klugheit besonders auch Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Beteiligten. In diesem Sinne gibt es - recht verstanden - einen Vorrang der Arbeit vor dem Kapital.
5. Was wir „Arbeit" nennen, ändert sich in seinen realen Erscheinungsformen. Sie ist nicht länger in den eng gefassten ökonomischen Kategorien des Arbeitsvertrages allein, der Entlohnung und Produktivität zu verstehen. Erwerbsarbeit ist nicht die einzige Form sinnvoller Betätigung. Etwa Familienarbeit hat einen großen Wert für die Gesellschaft. Die Familie ist der Ort, an dem Rücksicht, Maßhalten, Solidarität und Liebe elementar erfahrbar werden.
6. Technik ist keine Kategorie, die sich am Ende nur in der Steigerung der Produktivität und der Erzeugung neuer Güter hinreichend erfassen lässt. Ihre Schattenseiten, die gerade auch in Bezug auf das Menschenbild sichtbar werden, lassen sich auf die Dauer nicht einfach ausklammern. Blinder Fortschrittsglaube führt nicht zum Ziel, das rechte Maß ist auch hier erforderlich.
7. Mit den Gesetzen des Marktes hat man zwar große Erfolge erzielt, hat darüber manchmal aber die Grenzen dieser Erfolge vergessen. Heute wird immer deutlicher, dass die Entwicklung der Weltwirtschaft auch mit der Förderung der weltweiten Familie der Menschen zu tun hat, und dass für die Entwicklung einer Weltgemeinschaft die Entfaltung und Pflege der seelischen Kräfte des Menschen von wesentlicher Bedeutung ist. Auch die psychischen, kulturellen und ethischen Kräfte sind ein Wirtschaftsfaktor. Marktregeln funktionieren auf die Dauer nur dann, wenn sie von einem moralischen Grundkonsens getragen werden. So verstanden ist Wirtschaft wirklich ein Teilbereich der Kultur.
Diese Beispiele, die die Leistungsfähigkeit und auch den ethischen Gehalt wirtschaftlichen Verhaltens, gerade auch des unternehmerischen Handelns, hervorheben[31], zeigen zugleich auch die ethischen Anforderungen. Sie sind wie die Vorder- und Rückseite einer Medaille. Man darf diese Spannung nicht erschlaffen lassen. Unter dieser Voraussetzung besteht kein Zweifel, dass die Wirtschaft ein eigener Sachbereich unseres Lebens ist, in dem sich zu bewegen ein Höchstmaß an wirtschaftlichem Sachverstand erfordert, da er zuerst eigenen Spielregeln und nicht von außen an ihn herangetragenen völlig fremden Erwägungen zu folgen hat. Das schließt nicht aus, sondern ein, dass sich mittlerweile die Wirtschaft selbst in der Frage nach dem Verhältnis von Ökonomie und Ethik nicht mehr von einem abstrakten, sich gegenseitig ausschließenden, ja sogar feindseligen Gegenüber bestimmt zeigt, sondern mehr als früher nach den ihr immanenten ethischen Prinzipien fragt.
Dies führt uns zu einer wichtigen Schlussfolgerung, die auch für die noch zu ziehenden Konsequenzen von Bedeutung ist. Die Wirtschaft ist, gerade wenn sie sich ihrer ethischen Gesamtverantwortung bewusst wird, nicht nur ein „Wert", sondern sie gehört dann auch von ihren Gesamtleistungen her zu dem umfassenden Kulturbereich unseres Lebens. Aber diese Zugehörigkeit hat zugleich einen Preis. Dieser besteht darin, dass man sich auch von den geltenden Werten der Gesellschaft, in der man arbeitet und auch Gewinne schöpft, beanspruchen und nach diesen Wertmaßstäbe beurteilen lässt. Dies hat zweifellos für unser Thema wichtige Konsequenzen.
IV.
Die Wertegesellschaft kann vor diesem Hintergrund in verschiedener Hinsicht ein ökonomischer Faktor werden. Man kann dies daran deutlich machen, wo das Aufrechterhalten von Werten „nützlich" ist. Dies liegt auf der Hand bei allen so genannten „bürgerlichen Tugenden", wie z.B. Ordnungsliebe, Sparsamkeit, Pünktlichkeit, Fleiß. Man hat bis vor einiger Zeit diese „Sekundärtugenden", wie man sie manchmal verächtlich nannte, abgewertet als periphere, instrumentale, funktionale Haltungen. Heute weiß man wieder besser, dass sie ihre zentrale Bedeutung nicht verloren haben und zweifellos auch für das Zusammenleben der Menschen und den Ertrag von Arbeit und Handel wichtig bleiben. Wir haben die ethischen Implikationen - auch wenn sie eher verborgen sind, weil sie im Alltagsleben oft still „funktionieren" - wieder neu sehen gelernt.
Gewiss hat in dieser Perspektive Ethik im Bereich der Arbeitswelt eine weitere Bedeutung. Wenn ethisches Verhalten gelingt, hat dies gewiss auch gute Wirkungen auf die Korrektheit ökonomischer Abläufe und Ergebnisse. Man denke nur an Ehrlichkeit, Wachsamkeit und Korrektheit. Aber hier lauert auch eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist: Ethik darf nicht einfach direkt instrumentalisiert werden. Sie darf nicht zu einem Instrument nur zur besseren Kontrolle werden.[32]
Zweifellos gibt es aber ethische Grundhaltungen, deren Unentbehrlichkeit auch im Betriebsleben heute evidenter wird. Die Wirtschaftsethik hebt dies immer wieder hervor. Kontrolle allein genügt nicht, es braucht auch Vertrauen. Es gibt zuerst andere Grundelemente ethischer Mindeststandards, wie z.B transparente Kommunikation, Übernahme von Verantwortung, zielgerichtetes Handeln.[33] Dies gilt auch für solche „Werte", die zunächst eher weniger ethisch bestimmt erscheinen. Dies sieht anders aus, wenn man diese Werte in einem größeren Kontext sieht. „Ziel (des zielgerichteten Handelns in der Wirtschaft) ist die Befriedigung von Kundenbedürfnissen im Rahmen eines vorgegebenen Raums aus Gesetzen, Normen und Spielregeln, gleichzeitig aber auch das Erwirtschaften eines angemessenen Gewinns für ein Unternehmen. Wer nur den Gewinn betrachtet, ohne auf Wertschöpfung und Kundennutzen zu achten, wird sich als Unternehmer und Unternehmen nicht lange halten. - Weil Wirtschaft ebenso wie Gesundheit, Erziehung, Politik, Sport oder Familie einen eigenen großen Lebensbereich darstellt, ist es auch nachvollziehbar, dass es für diesen Bereich spezifische Werte gibt, die zur Sachgerechtigkeit des Wirklichkeitsbereichs Wirtschaft gehören. Diese Werte sind durch die Forderung nach einer Strategie und nach Wertschöpfung zum Ausdruck gebracht."[34] Deshalb erscheinen Unternehmenskrisen über den Gesichtspunkt z.B. von Machtkämpfen hinaus vielfach auch als Orientierungskrisen.
Es gibt die Notwendigkeit der Rücksicht auf bestimmte Personengruppen, die im Blick auf Arbeitsplätze schwieriger vermittelbar sind. Es ist dann in unserer Gesellschaft freilich nicht nur eine Sache ethisch wohlgesinnter Unternehmer, sondern verpflichtendes Recht, z.B. eine gewisse Anzahl behinderter Menschen im Betrieb aufzunehmen. Was aber hier durch spezifische Gesetze gleichsam erzwungen wird, hat ja auch eine hohe ethische Komponente. Wenn Behinderte eine Arbeit finden, ist es ein wichtiges Verdienst eines Unternehmens, an der gesellschaftlichen Integration aller Menschen mitzuwirken. In gewisser Weise sollte jeder Betrieb - dies hängt natürlich auch von der Eigenart und auch von der Größe ab - ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Realität sein. Dann schafft dies fast von selbst eine Vielfalt von Menschen unter einem Dach. Dies hat ganz verschiedene Dimensionen, wenn es z.B. um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern geht, um Herkunft ethnischer Art und Rasse, um Religion und Weltanschauung, um Alter und sexuelle Identität[35], nicht zuletzt um chronisch Kranke und Behinderte.
Wenn man in dieser Hinsicht nicht von vornherein bestimmte Gruppen oder Personen ausscheidet, ist dies bei genauerer Betrachtung nicht nur ein ethisches Wohlverhalten. Dies ist es zweifellos auch. Es ist für die Gesellschaft leichter, im Zeitalter der Globalisierung die Integration, gerade auch von Minderheiten, durchzuführen, wenn sehr verschiedenartige Menschen nicht nur gemeinsam im selben Land wohnen und miteinander verkehren, sondern auch gemeinsam arbeiten und ein Werk vollbringen.[36] Wenn wir möglichst viele an unseren verschiedenen Kultursachbereichen, zu denen auch die Wirtschaft gehört, beteiligen, verwirklichen wir ein hohes Gut der Gerechtigkeit, nämlich die Teilhabe-Gerechtigkeit.[37] Sie ist heute besonders wichtig. Die Pluralität muss heute konkret gelebt werden.
Aber vielleicht kann und muss man noch einen Schritt weitergehen. Es ist durchaus möglich, dass eine solche Gleichbehandlung, die auch im Blick auf die Chancengerechtigkeit sehr wichtig ist, sich ökonomisch lohnt. Viele zuerst verborgene Fähigkeiten können z.B. in zunächst fremden Menschen geweckt werden. Die Anerkennung[38] eines gewiss nicht „normalen" Status kann auch das Interesse an der Arbeit fördern. Dies gilt gerade auch für die früher schon genannten „bürgerlichen Tugenden", so z.B. Pünktlichkeit und Disziplin, Lust zur Arbeit und Stolz über das Geleistete. Vielleicht spricht sich bei ausländischen Käufern auch herum, dass eine Firma viele Menschen aus dem eigenen Herkunftsland, also auch mit besonderen Sprachkenntnissen usw. einstellt. Es ist nicht zwingend, dass aus einem solchen Verhalten gleichsam von selbst immer auch ein ökonomischer Vorteil erwächst. Aber man sollte auch nicht von vornherein Vorteile bei einer Gleichbehandlung der Menschen in Abrede stellen. Ethisches Verhalten kann sich auch, zunächst gewiss in Einzelfällen, lohnen und z.B. da und dort sogar Wettbewerbsvorteile erreichen helfen.
Vielleicht sind bei einem solchen Verhalten nicht immer direkt ethische Motive im Spiel. Diese können freilich auch sehr indirekt wirksam werden und verborgen bleiben. Aber sie wirken und schaffen zugleich durch die Interaktion und Integration ein günstiges gesellschaftliches Klima, das auch eine vorteilhafte Arbeitssphäre darstellen kann. Vielleicht muss man längere Zeit geduldig warten, bis sich reale Vorteile einstellen. Sie können auch länger ausbleiben.
Es scheint mir, dass wir mit solchen Zeiten des Wartens auf eine Erfüllung günstiger Entwicklungen eine gewisse Erfahrung haben. Man denke z.B. an den Umweltschutz, der gewiss heute manchen Firmen in vieler Hinsicht zum Vorteil gereicht. Dies war nicht von Anfang so. Aber es ist auch ein Vorteil für eine Gesellschaft, wenn Maßnahmen zur Bewahrung und Schaffung lebensgerechter Umweltbedingungen für den Menschen getroffen werden.[39] Auch dies lohnt sich, selbst wenn es nicht sofort als „Gewinn" evident wird und sich unmittelbar auszahlt. Man könnte wohl noch ähnliche Beispiele aus der Geschichte der menschlichen Arbeit beibringen, wenn ich z.B. an die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Zeiten denke, als die dafür nötigen Vorschriften noch weniger entwickelt und verbindlich waren. Vielleicht gibt es auch heute noch weitere Verfahren und Möglichkeiten, die ein solches ethisches Handeln ermöglichen, selbst wenn noch keine großen Gewinne zu erwarten sind. Ich denke dabei z.B. an so genannte ethisch-okologische Geldanlagen.[40]
Vermutlich wird es in diesem Bereich der Gleichbehandlung noch lange Zeit ein breiteres Spektrum von Verhaltensweisen geben. Die einen werden eine gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht als Schikane und auch als Behinderung ihrer Vertragsfreiheit auffassen, andere beklagen eher die damit verbundene Mehrarbeit und Bürokratisierung. Ich bin aber davon überzeugt, dass das Gleichbehandlungsgesetz, wenn man es offen anwendet, durchaus auch mehr und mehr eine von innen her kommende Zustimmung gewinnen kann, angefangen vom langsamen Wachsen des Verständnisses für eine solche Regelung bis zur ethisch motivierten Bejahung. Man sollte auch nicht aus dem Auge verlieren, dass diese Gleichbehandlung nicht als ein gnädiges Hinwegsehen über Schwächen und mangelnde Kompetenzen verstanden werden muss, sondern dass die zu verlangende Qualifikation nicht abgesenkt, sondern aufrechterhalten wird.
Wir stehen am Anfang der Einführung und richtigen Handhabung eines solchen Verhaltens. In einer zunehmend enger miteinander verbundenen Welt, sowohl in Europa als auch global, sind wir auf diese gegenseitige Anerkennung eines uns zunächst Fremden elementar angewiesen, wenn wir in Toleranz[41] und Frieden miteinander leben wollen.[42] Es ist dann zweifellos auch wichtig, dass wir zur Einsicht kommen, dass Großzügigkeit sich lohnt und dass manchmal auch der Verzicht Vorteile mit sich bringt, wie es in einigen gerade wirtschaftsethischen Veröffentlichungen unserer Tage zum Ausdruck kommt.[43]
Manchem wird dies vielleicht geradezu als Utopie vorkommen. Aber Utopien können auch bewirken, dass wir uns wenigstens ihrer Verwirklichung annähern. Wie sagt ein alter Denker aus der Frühzeit Europas: „Wisse, dass beim Erwerb der Tugend das Beschwerliche hilfreicher ist als das Angenehme."[44] Auch dies ist eine heute oft vergessene ethische Einsicht.
[1] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt mir vor in einem Internetausdruck des Bundesministeriums der Justiz, und zwar mit der Änderung durch Artikel 19 Abs. 10 G vom 12.12.2007.
[2] H. Kuhn, Werte - eine Urgegebenheit, in: H.-G. Gadamer/P. Vogler (Hg.), Philosophische Anthropologie II, München 1975, 343-373, Zitat: 343.
[3] Vgl. dazu auch J. Grimm/W. Grimm, Deutsches Wörterbuch, Band 14/I,2, Stuttgart 1987, 459-469.
[4] O. Höffe, Lexikon der Ethik, 7. Auflage, München 2008, 344.
[5] Vgl. ausführlicher mit Literaturhinweisen Art. „Wert", in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band XII, Basel 2004, 556-583.
[6] Ebd., 557.
[7] Vgl. in aller Kürze: C. Schmitt, E. Jüngel, S. Schulz, Die Tyrannei der Werte, hrsg. von S. Schulz, Hamburg 1979.
[8] Dies ist ein durchgehendes Urteil, das sich in vielen Formen immer wieder findet. Ansätze finden sich bereits in „Sein und Zeit", 68, 99 f., 150, 286, 293; Einführung in die Metaphysik, Tübingen 1957, 151 f.; (Brief) „Über den Humanismus", Frankfurt o.J., 34 f.; Holzwege, Frankfurt 1957, 93 f., 205 ff., 219 ff. u.ö.; Vorträge und Aufsätze, Pfullingen 1954, 45, 77 u.ö. Dabei ist vor allem auf die Nietzsche Interpretation Heideggers zu verweisen; dazu ausführlich mit weiteren Literaturangaben: A. Denker u.a. (Hg.), Heidegger und Nietzsche = Heidegger-Jahrbuch 2, Freiburg 2005.
[9] C. Schmitt, Die Tyrannei der Werte, in: Säkularisation und Utopie. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1967, 37-62 (mit aufschlussreichen Literaturangaben).
[10] M. Heidegger, Platons Lehre von der Wahrheit, Bern 1947, 37.
[11] Vgl. Wertlose Wahrheit. Christliche Wahrheitserfahrung im Streit gegen die „Tyrannei der Werte", in: E. Jüngel, Wertlose Wahrheit. Zur Identität und Relevanz des christlichen Glaubens. Theologische Erörterungen III, München 1990, 90-109.
[12] Historisches Wörterbuch der Philosophie 12, 609-611.
[13] Ebd., 591-609. Vgl. auch den Art. „Wertphilosophie", ebd., 611-614, dazu auch den Art. „Werturteil / Werturteilsstreit", 614-621.
[14] Vgl. schon K. Lehmann, Art. „Grundwerte", in: Staatslexikon, II. Band, Freiburg i. Br. 1986, 1131-1137 (Lit.); vgl. auch Ders., Gegenwart des Glaubens, Mainz 1974, 11 ff.; Ders., Die Funktion von Glaube und Kirche angesichts der Sinnproblematik in Gesellschaft und Staat, in: Essener Gespräche 11 (1977), 9-56.
[15] Dazu zusammenfassend Ernst E. Nolte, Nietzsche und der Nietzscheanismus, Berlin 1990, 62-70.
[16] Vgl. dazu ausführlicher K. Lehmann, Säkularer Staat: Woher kommen das Ethos und die Grundwerte? Zur Interpretation einer These von Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: „Um der Freiheit willen ...". Kirche und Staat im 21. Jahrhundert. Festschrift für B. Reichert, hrsg. von S.Schmidt und M. Wedell, Freiburg/Basel/Wien 2002, 24-30.
[17] Vgl. dazu Anm. 17.
[18] Zur näheren Begründung vgl. K. Lehmann, Glauben bezeugen - Gesellschaft gestalten, Freiburg i. Br. 1993, 101-136; Ders., Zuversicht aus dem Glauben, Freiburg i. Br. 2006, 224 (Pluralismus-Problematik), 269 ff., (Verletzlichkeit gesellschaftlicher Ordnungen), 504 ff. (Ambivalenz in der Modernität).
[19] Vgl. ausführlicher dazu H. Goerlich, Wertordnung und Grundgesetz. Kritik einer Argumentationsfigur des Bundesverfassungsgerichts = Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit 1, Baden-Baden 1973.
[20] Aus der uferlosen Literatur zum Thema nenne ich nur: A. Klose, Unternehmerethik, Linz 1988; H. G. Nutzinger (Hg.), Wirtschaft und Ethik, Wiesbaden 1991; H. Steinmann/A. Löhr, Grundlagen der Unternehmensethik, Stuttgart 1992; B. Noll, Wirtschafts- und Unternehmensethik in der Marktwirtschaft, Stuttgart 2002; Y. Spiegel, Wirtschaftsethik und Wirtschaftspraxis - Ein wachsender Widerspruch, Stuttgart 1992; Wirtschaftsethische Perspektiven I-IV = Schriften des Vereins für Socialpolitik, 228 (Teil I-IV), hrsg. von K. Homann/H. G. Nutzinger/W. Gaertner, Berlin 1994, 1996, 1998; P. Koslowski, Prinzipien der Ethischen Ökonomie. Grundlegung der Wirtschaftsethik und der auf die Ökonomie bezogenen Ethik, Tübingen 1988; U. Steger (Hg.), Unternehmensethik, Frankfurt 1992; R. Manstetten, Das Menschenbild der Ökonomie, Freiburg 2000; K. Lefringhausen, Wirtschaftsethik im Dialog, Stuttgart 1988; L. Roos/Chr. Watrin (Hg.), Das Ethos des Unternehmers, Trier 1989; H. v. Pierer u.a. (Hg.), Zwischen Profit und Moral - Für eine menschliche Wirtschaft, München 2003; K. Homann, Ethik in der Marktwirtschaft, München 2007; ders., Moral in den Funktionszusammenhängen der modernen Wirtschaft, Stuttgart 1993.
[21] Vgl. als erste knappe Einleitung: O. Höffe, Lexikon der Ethik, 349-352 (Lit.).
[22] W. Vossenkuhl, Die Möglichkeit des Guten. Ethik im 21. Jahrhundert, München 2006, 317; zum Sinn der Frage nach „absoluten Werten" vgl. 311 ff., zum Begriff des guten Lebens vgl. ebd., 235 ff.; zum Begriff des gelungenen Lebens vgl. O. Höffe, Lebenskunst und Moral, München 2007, 69 f. u.ö.
[23] Vgl. ebd., 319.
[24] Superkapitalismus. Wie die Wirtschaft unsere Demokratie untergräbt, Frankfurt 2008; dazu ergänzend vor dem nordamerikanischen Hintergrund J. K. Galbraith, Die solidarische Gesellschaft. Plädoyer für eine moderne soziale Marktwirtschaft, Hamburg 1998; ders., Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs. Vom Realitätsverlust der heutigen Wirtschaft, München 2005.
[25] Vgl. die Textsammlung Wirtschaft und Ethik, hrsg. v. H. Lenk und M. Maring, Stuttgart 2002.
[26] Vgl. dazu K. Lehmann, Notwendiger Wandel der Sozialen Marktwirtschaft = Ludwig-Erhard-Lectures, hrsg. von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft", Berlin 2002.
[27] Vgl. P. Ulrich, Zivilisierte Marktwirtschaft. Eine wirtschaftsethische Orientierung, Freiburg 2005, 167 ff.
[28] Vgl. die Nachweise in dem eben genannten Beitrag „Notwendiger Wandel der Sozialen Marktwirtschaft".
[29] Vgl. K. Lehmann, Ist der Sozialstaat am Ende? = Hildesheimer Universitätsreden NF 3, Hildesheim 2005 (Lit.).
[30] Vgl. K. Lehmann, „Über den Primat der Arbeit vor dem Kapital". Vortrag beim Forum anl. der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften im Vatikan, 2003.
[31] Vgl. K. Lehmann, Wirtschaft und Ethik. Überlegungen zum unternehmerischen Handeln aus Sicht der Katholischen Soziallehre (Vortrag an der FH Mainz), in: Fachhochschule Mainz, University of Applied Sciences, FB Wirtschaftswissenschaften, Update 5, Forschung und Wirtschaft, Wintersemester 07/08, Mainz 2007, 4-12.
[32] Vgl. dazu U. Hemel, Wert und Werte. Ethik für Manager - Ein Leitfaden für die Praxis, München 2005, 17 ff.
[33] Vgl. ebd., 280 ff.
[34] Ebd., 286.
[35] In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Einschätzung der Homosexualität und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch die katholische Kirche angemahnt und kritisiert. Ich habe mich im Rahmen dieses Vortrags auf die grundsätzliche Thematik „Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor" beschäftigt und habe Themen dieser Art, die eine sorgfältige Darlegung bedürften, nicht mitbehandeln können. Dafür wäre eine eingehende Interpretation des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" notwendig, besonders der §§ 2-4 (vgl. oben Anm. 1). Eine solche Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen kann hier ebenso wenig geleistet werden wie eine differenzierte Darstellung der Einstellung der katholischen Kirche zur Homosexualität und ihre Stellung im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechtes.
[36] Vgl. insgesamt O. Höffe, Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, München 2002.
[37] Vgl. O. Höffe, Gerechtigkeit, München 2001; R. Minnerath, Gegen den Verfall des Sozialen. Ethik im Zeitalter der Globalisierung, Freiburg i. Br. 2007; dazu ausführlicher auch: Mehr Beteiligungsgerechtigkeit = Die deutschen Bischöfe. Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen 20, Bonn 1998, 14 ff.; Das Soziale neu denken, ebd., 28, Bonn 2003, 18 ff.; ähnlich eine Denkschrift des Rates der EKD zur Armut in Deutschland: Gerechte Teilhabe. Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität, Gütersloh 2006.
[38] Dies ist heute ein zentraler Begriff der Sozialphilosophie geworden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die hier anstehende Thematik noch wesentlich vertieft werden kann durch die Aufnahme der damit verbundenen Grundgedanken. Wertvoll hierfür sind die zahlreichen Veröffentlichungen des Frankfurter Philosophen Axel Honneth. Vgl. dazu Kampf und Anerkennung, Frankfurt 1992 u.ö., ders., Die zerrissene Welt des Sozialen, Frankfurt 1990/2008; N. Fraser/A. Honneth, Umverteilung oder Anerkennung, Frankfurt 2003; ders., Verdinglichung, Frankfurt 2005; ders., Sozialphilosophie zwischen Kritik und Anerkennung, Münster 2004; ders., Desintegration, Frankfurt 1994 u.ö.; A. Bohmeyer, Jenseits der Diskursethik. Christliche Sozialethik und Axel Honneths Theorie sozialer Anerkennung = Forum Sozialethik 2, Münster 2006 (ausführliche Bibliografie). Zur Sache vgl. auch St. Gosepath, Gleiche Gerechtigkeit. Grundlagen eines liberalen Egalitarismus, Frankfurt 2004.
[39] Vgl. O. Höffe, Lexikon der Ethik, 320 ff.
[40] Vgl. dazu die ausführlichen Darlegungen von J. Hoffmann/G. Scherhorn, Saubere Gewinne. So legen Sie Ihr Geld ethisch-ökologisch an, Frankfurt 2002.
[41] Dazu O. Höffe, Denn Staat braucht selbst ein Volk von Teufeln. Philosophische Versuche zur Rechts- und Staatsethik, Stuttgart 1988, 105ff.
[42] Vgl. dazu O. Höffe, Wirtschaftsbürger - Staatsbürger - Weltbürger. Politische Ethik im Zeitalter der Globalisierung, München 2004.
[43] Vgl. z.B. N. Brantschen, Vom Vorteil, gut zu sein. Mehr Tugend - weniger Moral, München 2005; Th. Ramge, Nach der Ego-Gesellschaft, Wer gibt gewinnt - Die neue Kultur der Großzügigkeit, München und Zürich 2006; vgl. auch für den Gesamtzusammenhang K. Lehmann, Das christliche Menschenbild in Gesellschaft und Kiche, in: R. Biskup/R. Hasse (Hg.), Das Menschenbild in Wirtschaft und Gesellschaft = Beiträge zur Wirtschaftspolitik 75, Bern 2000, 51-78.
[44] Pythagoras (ca. 570/560-480), Anth. Stob. 1,26, in: H. Diels, Die Fragmente der Vorsokratiker, Band I, 9. Auflage, Berlin 1960, 96-105; Die Vorsokratiker, hrsg. von J. Mansfeld, Stuttgart 1987, 98 ff., 122 ff.
(c) Karl Kardinal Lehmann