Bischof als Beruf

Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Profile der Berufung“ in der Evangelischen Akademie zu Berlin am 19. März 2003

I.

Vor der Erteilung des Sakramentes der Firmung, die gewöhnlich im Zusammenhang der Visitation erfolgt, kommt bei uns der Firmspender, also in der Regel der Diözesanbischof oder einer der Weihbischöfe, mit den Firmkandidaten zu einem persönlichen Gespräch zusammen, um sich besser kennen zu lernen. Dabei ist fast immer in der ersten Hälfte das Thema „Bischof als Beruf“ im Vordergrund. Die jungen Leute fragen meist erst: Wie wird man Bischof? In der Tat ist der Einstieg bzw. die Vorbereitung zu einem Beruf ziemlich wichtig, um ihn zu verstehen.

Ich muss dann jedoch die jungen Freunde zunächst etwas enttäuschen. Auf den Beruf des Bischofs, so antworte ich immer, kann man sich nicht unmittelbar vorbereiten. In diesem Sinne kann man auch nicht Bischof werden, wie man andere Berufe ergreifen kann. Ich erkläre ihnen immer: Entscheidend ist, dass ich Priester geworden bin. Alles andere, auch das Bischofsamt, spielt sich in diesem Raum der Berufung zum Priester ab. Damit ist man dann relativ rasch beim Zusammenhang von Beruf und Berufung. Sprachgeschichtlich ist interessant, dass unser profanes Wort „Beruf“, nicht ohne Einfluss Martin Luthers, von der „Berufung“ im geistlichen Sinne – Gott lässt seinen Ruf an die Menschen ergehen – herrührt, aber mehr und mehr den Sinn von Amt und Stand gewinnt. Luther hat allein schon durch seine Bibelübersetzung (vgl. Sir 11,20f.; 1 Kor 7,20f.) besonders das reformatorische und auch das „deutsche“ Berufsverständnis geprägt. Jeder Christ darf sich auch als „berufen“ fühlen. Die Standespflichten sind unmittelbar Gottesbefehl selbst. Das Wort und die Sache „Beruf“ umgreift auch das Leben in den Ordnungen von Familie, Ehe und Gemeinde. Der wahre Gottesberuf realisiert sich gerade gegen das selbstgenügsame und religiös eigensüchtige Mönchtum – innerhalb der Welt und der Arbeit. Von da aus hat sich das moderne Berufs- und Arbeitsverständnis entwickelt. Die Entwicklung ist jedoch über diese Genese des Begriffs Berufung weit hinausgegangen. Im so genannten geistlichen Beruf ist die Berufung des Menschen am meisten gegenwärtig und bewusst geblieben, auch wenn wir heute wieder neu die ursprüngliche Weite der Berufung eines jeden Christen neu entdecken.

Ein „Berufsbild des Bischofs“ zu erstellen, ist gar nicht so leicht. Schon aus historischen Gründen: Die Geschichtswissenschaften innerhalb und außerhalb der Kirche zeichnen in höchst eindrucksvoller Weise die Wandlungen des Bischofsbildes, oft von Jahrhundert zu Jahrhundert. Aber auch in der Gegenwart gibt es ein weites Spektrum der Profile des bischöflichen Dienstes. Dies hängt damit zusammen, dass es kein homogenes Ausbildungsprogramm oder so etwas wie eine Laufbahn für dieses Amt gibt. In der Bischofskonferenz wird einem rasch bewusst, aus wie vielen Ausgangssituationen Bischöfe in dieses Amt kommen. Da gibt es Pfarrer und Generalvikare, Religionslehrer und Caritasdirektoren, Theologieprofessoren und besonders auch Kirchenrechtler, Finanzdirektoren und Seelsorger aus besonderen kategorialen Feldern: Jeder bringt seine oft weit gespannten und sehr vielfältigen Erfahrungen mit, die selbstverständlich bis zu einem gewissen Grad in das konkrete Wirken eines Bischofs eingehen. Manche haben durch den schon längeren Dienst als Weihbischof bischöfliche Erfahrungen, andere sind – z.B. von verschiedenen Wissenschaften her kommend – viel weiter weg von diesem Dienst. Dies macht ein relativ einheitliches Bischofsbild unmöglich. Es ist aber eine außerordentliche Bereicherung des Kollegiums der Bischöfe, macht die Diskussionen und den Erfahrungsaustausch sehr lebendig und hält das Gespräch offen.

Natürlich ist es auch prägend, aus welcher kirchlicher Region jemand kommt und für welchen Bereich er eingesetzt wird. Die deutschen Diözesen sind zum Beispiel in unterschiedlicher Weise eher städtisch oder ländlich geprägt. Es ist auch ein Unterschied, ob ein Bistum mehrheitlich katholisch zusammengesetzt ist oder viele Diasporagebiete hat. Außerdem ist es nicht unerheblich, welche Traditionen in den Bistümern vorherrschen und wie der Vorgänger das Amt gestaltet hat.

Es besteht also eine erstaunliche Offenheit im Bischofsbild und in der konkreten Berufsausübung gibt, auch unterschiedliche Stile in der Handhabung des Amtes prägen sich aus. Und doch besteht auch kein Zweifel, dass es gemeinsame theologische Grundlinien gibt, die ein für alle relativ stabiles gemeinsames Fundament abgeben. In diesem Sinne gibt es dann doch so etwas wie einen Stil im Auftreten und Reden, der mit dem Episkopat zusammenhängt.

II.

Kein Amt und erst recht kein Dienst versteht sich von selbst. Jedenfalls gilt dies für den theologischen Grundsinn aller Rede über Ämter und Dienste. Die Sprache der Tradition hat hier viele Ausdrücke und Begriffe. Man redet von „Stellvertretung“, „Repräsentation“, „im Namen Jesu Christi“ oder auch von „in persona Christi“. Alle diese Begriffe sind trotz ihrer verschiedenen Bedeutung darin einig, dass sie auf einen Ursprung verweisen, der jenseits des Amtes selbst liegt. Es übersteigt sich selbst auf ein Größeres hin oder aber: Es bestimmt sich von einem anderen her. Deswegen wäre es unzureichend, wie es leider immer noch geschieht, dass wir in einer fragwürdigen ekklesiologischen Engführung vom Amt und gerade auch vom Bischofsamt sprechen. Selbstverständlich geht es um einen grundlegend ekklesialen Auftrag. Für den christlichen Glauben ist das Amt jedoch zuerst christologisch begründet. Es hat nur ausreichende Legitimation, wenn es sich auf die Person Jesu Christi, seinen Weg und sein Wirken, bezieht und hierin seinen Ursprung und seinen bleibenden Grund findet. Darum sagen wir mit Recht, der Bischof sei ein Diener und ein Zeuge für das Evangelium Jesu Christi.

Dieser Ursprung hängt mit der ganzen Lebensgeschichte Jesu Christi, seiner Herkunft, seinem Weg und auch seinem Schicksal zusammen. Dazu gehören auch Tod und Auferstehung Jesu Christi. Die Exegese der letzten Jahre und Jahrzehnte hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Hingabe Jesu an den Willen des Vaters im Himmel und sein Einsatz für das Heil aller Menschen einschließlich Eucharistie und Passion zusammengehören. Sie bilden für den irdischen und den nachösterlichen Jesus Christus das elementare Gefälle und die Grundrichtung seines Lebens und Wirkens, auch seines Sterbens und seines Todes. Man hat dafür das vielleicht nicht schöne, aber nützliche und verständliche Fremdwort „Pro-Existenz“ gewählt und auch in die systematische Theologie eingeführt. Dieses Lebensprogramm Jesu verwirklicht sich in seiner Verkündigung, in den von ihm gewirkten Zeichen und Symbolhandlungen sowie in seinem gesamten Verhalten, das auch die Tat des Lebens einschließt. Wir dürfen dafür wirklich das Grundwort der biblischen Botschaft, das auch das Alte und das Neue Testament miteinander verbindet, in Anspruch nehmen, nämlich das Evangelium. Auch wenn das Kommen des Reiches Gottes, das den Hauptinhalt des Evangeliums darstellt, sich erst bei der Vollendung von Welt und Geschichte voll realisiert, so ist es doch im Erscheinen Jesu Christi, in seinem Wort und in seinem Tun, wirklich grundsätzlich präsent und wirksam. Jesu Existenz ist mit dieser Botschaft identisch.

Das Amt hat nur Sinn, wenn es sich in diesen Dienst Jesu Christi stellt. Je mehr es dem Auftrag entspricht, dieses innerste Lebensgeheimnis Jesu Christi der ganzen Welt mitzuteilen, um so näher kommt es seinem Ursprung. Das Amt nimmt so ganz zentral am Wesen der Botschaft Jesu Christi teil. Aber dies gilt nur unter der Bedingung, dass es sich selbst ganz zurücknimmt, nur Hinweis auf Jesus Christus ist und selbst ganz transparent wird auf ihn hin, so wie etwa im Isenheimer Altar die Gestalt Johannes des Täufers nichts anderes ist als ein einziger Fingerzeig auf ihn. Hier ist eine eigentümliche Dialektik am Werk, die rasch falsch aufgelöst wird und zu großen Missverständnissen führen kann. Das Amt ist nur im Lot, wenn es sich selbst auf Jesus Christus hin übersteigt, sich also selbst in einer Art Kenose verlässt. Nur wenn es leer wird von sich selbst, kommt es zu seinem Wesen. Darum ist jedes Amt Vikariat. Es hat seine Würde gerade in dieser bleibenden Abhängigkeit. Es hat nur Autorität, wenn es diese Vollmacht von Jesus Christus verliehen und geliehen bekommt.

Jedes Amt dieser Art spricht nicht aus sich selbst. Der Amtsträger ist im Bereich der Kirche immer nur der Bote eines anderen. Er kann dies auch nicht selbst bewerkstelligen. Der Bote muss gerade in diesem Fall ermächtigt werden und die Erlaubnis bekommen, das Evangelium Gottes zu verkünden. Hier darf freilich kein Missverständnis entstehen. Der Amtsträger ist nicht einfach nur das seelen- und willenlose Medium, mit dem Gott sein Welttheater betreibt. Die Menschen sind nicht nur Masken oder Lautsprecher. Die explosive Kraft des Wortes Gottes nimmt ihre Existenz in Anspruch, geht durch ihr Leben hindurch, verlangt das spannungsvolle Durchdringen der Botschaft Gottes mit der Originalität des eigenen Lebens. Trotz aller Vorbildfunktion Jesu geht es nicht um ein reines Kopieren. Aber diese lebendige Darstellung Jesu wird eben nur authentisch, wenn der Mensch bereit ist, sein Eigenes wegzugeben für diese größere Zeugenschaft. Darum ist jeder Amtsträger grundlegend ein Zeuge, wie dies zunächst auch im Blick auf die konkrete christliche Existenz jeder einzelne Christ ist. Es gibt hier eine sehr verletzliche Grundgestalt, die Differenz und Zusammengehörigkeit zwischen Jesus Christus und dem Amtsträger beschreibt. Differenz ist es deshalb, weil ein unaufhebbarer Raum des Gehorsams im Sinne des ursprünglichen Hörens zwischen Jesus und seinem Zeugen waltet; Zusammengehörigkeit ist deshalb notwendig, weil der Zeuge in seinem Namen spricht und nichts anderes will. „Wer euch hört, hört mich.“ (Lk 10,16) Wehe, wenn einer nur die Zusammengehörigkeit als irgend eine Form von Identität oder Identifikation auslegt und Jesu Christi einmalige Souveränität usurpiert. Wehe aber auch, wenn jemand den Auftrag von Jesus selbst abkoppelt und die Botschaft zu einem reinen Menschenwort, z.B. einem politischen Programm, macht.

Einen solchen Auftrag nimmt man sich nicht eigenmächtig, wenn auch zu seiner Erfüllung die ganze Existenz des Menschen in Anspruch genommen wird. Am Anfang steht die Berufung, wie sie seit Abraham ohnehin für jeden Glaubenden notwendig ist; im Falle des amtlichen Auftrags gehört dazu auch die Einsetzung in ein Amt, die auf vielerlei Weise erfolgen kann, aber schon im Neuen Testament mehr und mehr vor allem durch das Gebet der Kirche unter Handauflegung geschieht. Die damit einhergehende Ausstattung des Menschen mit der Gabe des Gottesgeistes ist eine freie Gabe, die den Menschen gleichsam für immer zeichnet und – wenigstens als Erinnerung und Anspruch – nicht mehr von ihm weicht.

III.

Ich brauche hier nicht über das Entstehen und die Differenzierung des Amtes und der Ämter in der apostolischen Zeit und in der nachapostolischen Epoche sprechen. Es ist ein differenzierter Prozess, der gerade angesichts der letztlich dürftigen Quellen behutsam interpretiert werden muss. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der systematischen Betrachtung insofern eine Wende gebracht, als es das Verhältnis des dreifachen Amtes in den Stufen des Diakons, des Presbyters und des Bischofs nicht additiv von unten nach oben beschreibt – was nicht wenige Probleme auch der rechtlichen Zuordnung mit sich bringt –, sondern vom Episkopat als der Fülle des Amtes ausgeht. Dies kann gewiss auch die Gefahr mit sich bringen, dass man die anderen Formen des Amtes nur subtraktiv und gar als unvollständige Formen begreifen könnte. Aber es ist ein Vorteil in der Begründung, zunächst einmal von der Vollform auszugehen, an der die anderen Ämter in jedem Fall auf ihre Weise partizipieren.

Dieses Amt hat– wie wir gesehen haben – grundlegend mit der Umsetzung des Evangeliums Jesu Christi zu tun. Seine Weitergabe, die elementare Treue zur Botschaft und schöpferische Vermittlung verbindet, ist die Hauptaufgabe. Darum beschreiben das Neue Testament, viele Theologen, wie z.B. Thomas von Aquin, und das Zweite Vatikanische Konzil das Amt schlechthin von dem fundamentalen Auftrag der Verkündigung des Evangeliums her und nennen mit großer Eindringlichkeit diesen Auftrag als grundlegende Aufgabe. Mit der Verkündigung ist auch die sach- und zeitgerechte Auslegung verbunden, die den unveräußerlichen Kern des Evangeliums, die „Lehre“, schützt und verteidigt. Die Sendung zu dieser Evangelisierung bezieht sich also nicht nur auf die Predigt, sondern auf die Lehrvollmacht, wie es im Übrigen auch noch deutlich im Bekenntnis von Augsburg des Jahres 1530 (CA 28) erkennbar ist.

Dieser Auftrag bezieht sich auf die Botschaft des Evangeliums, die sich normativ auf das Wort Jesu Christi bezieht und in der apostolischen Zeit als „Hinterlassenschaft“ (Testament, Vermächtnis) für alle Zeiten zur Sprache gebracht worden ist und in der Schrift des Neuen Testaments verwahrt und verbürgt wird. Hier muss man aber nun von Anfang an den oft nicht mehr recht bewussten Doppelsinn des Wortes „apostolisch“ vor Augen haben. Das apostolische Erbe erschließt sich gewiss zunächst einmal in einem Rückblick auf die Jesuszeit, die in sich und in ihrer Bedeutung durch das Zeugnis der Apostel ein für alle Mal festgehalten wird. Die Apostel und besonders das Kollegium der Apostel (zu den „Zwölf“ kommt ja auch Paulus als 13. Apostel hinzu) sind bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Herkunft, Sprache und auch theologischen Diktion gemeinsam die bleibende Norm des Christlichen, die sich nicht zuletzt in der Umgrenzung der Schriften des Neuen Testamentes durch die Kanonbildung ergibt. Daran sind alle Zeiten gebunden. Aber es gehört nun auch schon zum Wortsinn des Apostels, dass er – schon vom hebräischen Hintergrund des Wortes her – der Gesandte ist, der gerade wegen der universalen Bedeutsamkeit das apostolische Erbe allen Völkern und Kulturen in allen Sprachen mitteilen muss. In diesem Sinne ist das Apostolische nicht nur im Rückgriff auf das normative Erbe der Jesuszeit und des apostolischen Zeitalters, also gleichsam retrospektiv, zu bestimmen, sondern es spannt den Auftrag der Mitteilung des Evangeliums über die Gegenwart hinaus bis zur äußersten Zukunft, ja bis zur Vollendung der Geschichte. In diesem Sinne mahnt uns das Apostolische immer an die Sendung und an den Auftrag, die Botschaft Jesu Christi immer wieder neu auszurichten. Das apostolische Erbe ist durch und durch missionarisch – es ist ja sogar dasselbe Wort: „apostolisch“ bedeutet „missionarisch“ – und hat nicht nur eine missionarische Dimension. In diesem Sinne verweist das Apostolische auf die Dynamik und Zukunft der Geschichte. Zugleich ist es aber eine stets lebendige Erinnerung an die Einsicht, dass diese Sendung, solange die Geschichte währt, andauert, unabgeschlossen und noch nicht eingelöst ist. Deswegen bleibt auch vieles vorläufig und fragmentarisch.

Dies wird besonders anschaulich zu Beginn der Apostelgeschichte und kommt unübertrefflich in den Jesusworten zum Ausdruck: „...ihr werdet meine Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samarien und bis an die Grenzen der Erde“ (Apg 1,8b). Aber es geht nicht nur darum, das apostolische Erbe einfach weiterzureichen. Gewiss muss es gegen Verfälschungen und gegen alles Zerreden bewahrt werden. Aber es bedarf immer auch der situationsgerechten Übersetzung in neue Sprach- und Kulturräume hinein, sodass immer auch eine darauf bezogene Auslegung notwendig ist. Es ist kein heiliger Buchstabe, der bloß konserviert und weitergegeben werden dürfte. Es ist ein kaum zu überschätzendes Ereignis, dass die Bibel des Alten und des Neuen Testaments nicht nur in der hebräischen und griechischen Sprache zugänglich ist, sondern dass sie wirklich z.B. in den syrischen und koptischen, aber auch lateinischen Sprach- und Kulturraum vermittelt wird. Das „lebendige Wort“ (viva vox) hat einen bleibenden Überhang gegenüber der gewonnenen Schriftlichkeit, die freilich dieses Wort durch die Schriftwerdung auch bewahrt und zur Vermittlung bereit hält. Es ist nicht zufällig, dass an Pfingsten, dem Geburtsfest der Kirche, durch das Sprachenwunder diese universale Kommunikation des Evangeliums Jesu Christi zu allen Völkern geschieht und dadurch die apostolische Kirche konstituiert wird. Es ist der Geist (vgl. schon Apg 1,8b), der diese Vermittlung authentisch ermöglicht und bewirkt, nämlich die Bewahrung des ursprünglichen apostolischen Erbes und zugleich seine unversehrte, schöpferische Auslegung in der Vielfalt der Sprachen und Kulturen. Darum ist der Geist auch die Gabe Gottes, die dem Amtsträger in der Ordination zu dieser Sendung verliehen wird. Besonders die sogenannten Paraklet-Sprüche im Johannes-Evangelium zeigen diesen Vorgang der Verkündigung und Überlieferung in der Einheit von Christologie und Pneumatologie.

Wenn wir dies weiter konkretisieren, dann bewegen wir uns im Raum der Geschichte. Die Exegese hat aufgezeigt, wie nicht nur Lukas im Neuen Testament auf die Jesuszeit mit dem apostolischen Zeugnis die Zeit der Kirche folgen lässt. Dies ist ohne eine Konkretisierung in Raum und Zeit nicht möglich. Die Ausrichtung der christlichen Botschaft geschieht nicht in abstrakter Universalität, gleichsam in einem biblischen Esperanto, sondern die Einheit und Universalität – was ja nichts anderes ist als die ursprüngliche Katholizität – gibt es nur in bunter Vielfalt. Schon die Existenz des einen Evangeliums in den vier Evangelien ist dafür ein wichtiger Hinweis.

Daran orientiert sich wohl auch die Struktur des apostolischen Amtes. Es steht in lebendiger Beziehung zum Erbe der Apostel, aber es hat eine differenziertere Struktur im Blick auf die Verantwortung der Vermittlung in die raumzeitliche Geschichte hinein. Ähnlich, wie die Apostel ihre Sendung in recht verschiedene Gegenden der Welt verstanden und übernommen haben – Jakobus bleibt in Jerusalem, Thomas z.B. ist nach Indien –, sind auch ihre Nachfolger, als welche die Bischöfe bezeichnet werden, zuständig geworden für einen konkreten, durch Raum und Zeit bestimmten Bereich. Dies sind gewiss zuerst die großen Städte, später mehr das dazugehörige Umland, aber doch mehr in Richtung einer überörtlichen Zuständigkeit. Es ist klar, dass die konkreten Verhältnisse hier schwanken und auch die verschiedenen Amtsbezeichnungen für eine gewisse Zeit noch ineinander übergehen können. Das Amt des Bischofs begrenzt sich jedenfalls nicht in der untersten Einheit einer einzelnen Gemeinde oder eines Dorfes. Dafür kommen eher die sogenannten Gemeindeleiter in Frage, die man in eine enge Verbindung zu den Presbytern bringen darf. Das Bischofsamt hat in diesem Sinne eine mehr übergeordnete Verantwortung.

Ähnlich wie Petrus unter den Zwölf bereits eine Vorzugsstellung einnimmt, bekommt auch der Bischof von Rom schon sehr früh eine primatiale Position und Verantwortung. Hier steigert sich das übergeordnete überörtliche Element zu seiner ökumenischen, d.h. die ganze bewohnte Erde betreffenden, universal-katholischen Weite.

An dieser Stelle, an der das geschichtliche und raumzeitliche Element der Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi ins Spiel kommt, muss auch notwendigerweise von der sogenannten apostolischen Sukzession die Rede sein. Man darf sie sich nicht primär nach dem mehr oder weniger reflektierten Modell einer ununterbrochenen Kette, gar noch mechanischer Art, vorstellen. Zunächst kommt es darauf an, dass das Evangelium Jesu Christi, das für alle Zeiten und Orte bestimmt ist, immer wieder verantwortliche Zeugen findet, die es weitergeben und es gerade im Fortgang der Geschichte stützen, bewahren, verteidigen und zugleich schöpferisch auslegen. Die möglichst bruchlose Kontinuität ist nicht eine menschliche, für sich allein ausreichende Sicherung der Wahrheit des Evangeliums, sondern sie wird von dem dauernden Anspruch des Wortes Gottes im Sinne einer Weitergabe an andere Zeiten und Orte selbst gefordert. In diesem Sinne ist die apostolische Sukzession, die wiederum beide Elemente des Apostolischen, wie es schon beschrieben worden ist, in sich birgt, ein Zeichen oder besser noch: ein Realsymbol für die Sorge der Kirche darum, dass das Evangelium Jesu Christi durch die amtliche und personale Zeugenschaft der Bischöfe in die Zeiträume der Geschichte hinein ununterbrochen weitervermittelt wird und so die Menschen in seiner ursprünglichen Bedeutung erreicht. In dieser Vermittlung des Evangeliums Jesu Christi durch menschliche Verantwortung hat der Geist, der in alle Wahrheit einführt, eine unübersehbare Funktion. Zugleich verweist die apostolische Sukzession darauf, dass das Bischofsamt immer auch in diesem Kontext der gemeinsamen Weitergabe des Glaubens gesehen werden muss. Dies heißt nicht nur, dass der Bischof dabei alle Glieder der Kirche und besonders alle Dienste und Ämter als Mitarbeiter bei der Verkündigung braucht, sondern dass er selbst immer in dieser Zeugengemeinschaft steht. Man könnte zugespitzt sagen: Ein Bischof darf nie isoliert betrachtet werden, so wie er auch nur durch mehrere Bischöfe und durch die Bestätigung des Nachfolgers Petri bei der Ordination in das Kollegium der Bischöfe aufgenommen wird. Dieser Dienst macht bescheiden und in gewisser Weise auch demütig. Denn es kommt in erster Linie nicht darauf an, in dieser Gemeinschaft von Zeugen durch die Geschichte hindurch durch außergewöhnliche Originalität zu glänzen, sondern der Bewahrung und schöpferischen Verkündigung des Evangeliums in einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort treu zu dienen. Wegen dieser Struktur gibt es von Anfang an auch zwischen den Bischöfen, besonders einer Kirchenprovinz, gegenseitige Besuche und Abstimmungen des kirchlichen Handelns, Beteiligung an der Bischofsweihe, Synoden und Konzilien, gemeinsame Verlautbarungen und schließlich Bischofskonferenzen. Sie haben gewiss nicht alle denselben Rang und zeugen von einer unterschiedlichen Notwendigkeit. So stellt ein Ökumenisches Konzil mit dem Papst die höchste Autorität dar.

Die orthodoxe und katholische Tradition sehen in dieser Struktur keine aus sich heraus schon funktionierende Garantie für die unversehrte Weitergabe des Evangeliums Jesu Christi. Keine Seite sollte eine billige Karikatur der apostolischen Sukzession malen. Aber diese Kirchen halten, grundsätzlich hier auch verbunden mit der anglikanischen Kirchengemeinschaft, dieses Zeichen auf der Ebene der Instrumente und Mittel für unentbehrlich. Da die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen, mindestens in einigen Bekenntnisschriften, dem geistlichen Amt bischöfliche Funktionen zuerkennen und auch durchaus ein überörtliches Amt der „Aufsicht“ kennen („Superintendent“ ist ja die wörtliche lateinisch-griechische Übersetzung von „episkopos/episcopus“, d.h. auf etwas sehen, auf etwas achten, Aufsicht führen), gibt es hier durchaus einige Bausteine für ein produktives ökumenisches Gespräch. Dieses wird in den nächsten Jahren grundlegend und intensiv neu aufgenommen werden und stellt wohl eines der schwierigsten Probleme im ökumenischen Dialog dar. Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen ist bereits dabei, sich über mehrere Jahre damit zu beschäftigen.

IV.

Nach dieser ersten grundlegenden Überlegung soll nun die Gestalt des bischöflichen Amtes noch deutlicher herausgestellt werden. Das Zweite Vatikanische Konzil und die nachkonziliaren Dokumente bis hin zum Arbeitsinstrument der Weltbischofssynode 2001 (vgl. Nr. 32, 63f., 101, 107f., 144ff.) – das zusammenfassende Dokument steht noch aus – kennzeichnen das Kirchesein und auch die in ihr gegebenen Dienste und Ämter durch die beiden Grundbegriffe „Communio“ und „Missio“ (Sendung). Das Schlussdokument der Außerordentlichen Bischofssynode 1985 hat diese Beschreibung zusammengefasst und in gewisser Weise vertieft. Daran möchte ich anknüpfen.

„Communio“ ist die Gemeinschaft mit Gott durch Jesus Christus im Hl. Geist. Diese Gemeinschaft ereignet sich vornehmlich und grundlegend im Wort Gottes und in den Sakramenten. Die Taufe ist dabei Zugang und Grund der kirchlichen Gemeinschaft, die Eucharistie Gipfel und Höhepunkt des ganzen christlichen und kirchlichen Lebens. Die Gemeinschaft des eucharistischen Leibes Jesu Christi baut die vielfältige, strukturierte Gemeinschaft aller Gläubigen im Leib Christi, der Kirche, auf (vgl. LG 9 und 11). Die Einheit und Vielfalt der Kirche ist dabei in der Gemeinschaft der Bischöfe mit und unter dem Papst als dem Nachfolger Petri gegeben. Die eine und einzige katholische Kirche ist so in allen Teilkirchen anwesend und tritt auch aus ihnen hervor (vgl. CD 11 und LG 23). So zeigt sich im Bischofsdienst mit und unter dem Petrusamt eine echte Vielfalt, die einen wirklichen Reichtum ausmacht und zugleich darin echte Fülle und Einheit mit sich bringt. Dies ist gegenüber mancher Auflösung und Zerstörung lebendiger Vielfalt, wie sie heute oft in einem schädlichen Individualismus und hemmungslosen Pluralismus erfolgen, der Gewinn wahrer Katholizität, die immer eine geistgewirkte Einheit in lebendiger Vielfalt darstellt und so erst wirklich Identität gewährleistet.

Jeder Bischof lebt in dieser „Communio“. Er steht auf vielen Ebenen in Verbindung mit der ganzen Kirche, nicht zuletzt durch die Bischofsweihe und die mit ihr verliehene Kollegialität. Hier steht der Bischof auch mit seiner Verantwortung für die Teilkirche in der „Communio“: z.B. mit dem Presbyterium, der besonderen Sorge für die Priester, für die Ordensgemeinschaften und Säkularinstitute, für die kirchlichen Berufe, für alle Berufungen, nicht zuletzt für die Laien mit ihren Familien und für die Jugend. Hier vollzieht der Bischof den Dienst am Wort und den Dienst der Heiligung; hier übt er nach dem Bild des Guten Hirten sein Leitungsamt aus. In dieser „Communio“ erhält er geistliche Kraft und Unterstützung für seinen Dienst. Die weltweite Verbindung der Bischöfe untereinander, besonders mit und unter dem Papst, ist dabei – vor allem in Situationen äußerer Bedrängnis – eine außerordentliche Stütze.

Das Aufgabenbündel des Bischofs kann dabei sehr verschieden umschrieben werden. Die Tradition hat z.B. im Anschluss an biblische Aussagen Jesus Christus selbst als König, Hirte und Herr verstanden. Es gibt besonders auch in der Soteriologie die drei Aspekte des Propheten-, Priester- und Hirtenamtes Jesu Christi. Zwar existiert keine einheitliche Drei-Ämter-Lehre, aber das Zweite Vatikanische Konzil benutzt vielfach dieses Hilfsmittel (vgl. LG 13; 24-27; 37ff.; SC 7f.), um von Jesus Christus her ein dreifaches Amt der ganzen Kirche, der Amtsträger und der Gläubigen zu entfalten. Dies geht so weit, dass man – freilich nicht ganz korrekt – von einer Drei-Ämter-Lehre spricht, wobei eben die christologische Fundierung in den Ämtern Jesu Christi nicht übergangen werden darf. Sie hat gewiss auch heilsgeschichtlich-trinitarische Aspekte: Sie reflektiert über den glaubend-liebenden Zugang zu Gott durch den Sohn im Heiligen Geist in der Gegenwart und ist zugleich in Hoffnung offen für die Vollendung des Heils im Reich Gottes. Im Rahmen dieses Beitrags brauche ich die Entfaltung der einzelnen bischöflichen Aufgaben nicht ausführlicher zu umschreiben.

Bei der „Communio“ geht es immer zugleich um die „Missio“. Der Bischof darf nie seine Verwurzelung und Beheimatung in der geistlichen und sakramentalen Tiefe der Communio verlieren, aus der er in seinem amtlichen Dienst und auch als geistlicher Mensch lebt. Aber er ist gerade heute immer wieder herausgefordert, diese von Gott gewirkte und geschenkte Gemeinschaft zu erneuern, zu vertiefen und auszubreiten. Er darf sich nie damit zufrieden geben. Wenn der Communio-Gedanke hier nicht fundamental ergänzt wird durch das Erfordernis der „Missio“ entsteht der falsche Eindruck, diese jetzt gegebene und gelebte Communio wäre für sich schon vollendet. Tatsächlich aber wird diese „Communio“ durch die Missio immer wieder grundlegend geöffnet und auf die Menschen hin ausgerichtet. Dabei geht es einerseits gewiss um den Dienst an der zerrissenen Welt und für die betroffenen und verwundeten, verletzten Menschen. Aber diese Sendung des Bischofs liegt noch tiefer: Sie hat Anteil an der Gabe und Aufgabe des Heils, das der Herr in Kreuz und Auferstehung für alle erworben hat und das als Heil der Welt wirklich zu allen Menschen gelangen möchte (vgl. LG 16, GS 18-22, AG 7, DV 3). Dies geschieht natürlich nicht allein durch den Bischof, der freilich die Verantwortung innehat. Es erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den übrigen Gliedern der Kirche, die mit allen Diensten und Ämtern zusammen eine Gemeinschaft der Zeugen der Hoffnung sind. In diesem Sinne ist „Missio“ natürlich hier mehr als die Missionstätigkeit der Kirche. Sie entspricht dem früher erläuterten Sinn und Begriff des Apostolischen in seiner Doppelbedeutung.

So hat der Dienst des Bischofs, übrigens analog auch der der Presbyter und Diakone, einen ganz grundlegenden Anteil an der Sendung der Gesamtkirche. Dies bezieht sich auch auf seine Verpflichtung für die Missionstätigkeit der Kirche (vgl. AG 11, 20, 29, 30), darf aber nicht darauf allein eingeschränkt werden. So heißt es in bezeichnender Weise im Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“, die Bischöfe sollen sich „ihrer apostolischen Aufgabe [...] zuwenden als Zeugen Christi vor allen Menschen. Sie sollen sich nicht bloß um die kümmern, die schon dem obersten Hirten nachfolgen, sondern sich mit ganzem Herzen auch jenen widmen, die irgendwie vom Weg der Wahrheit abgewichen sind oder die Frohe Botschaft Christi und sein heilbringendes Erbarmen nicht kennen, bis schließlich alle ‚in lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit‘ (Eph 5,9) wandeln.“ (CD 11) Dabei ist hier gewiss auch der Dialog in der Ökumene mit anderen Religionen und mit den Nichtglaubenden angesprochen. Es wird vielfach unterschätzt, wie sehr das Bischofsbild des Zweiten Vatikanischen Konzils gerade auch durch die ökumenische Dimension herausgefordert wird (vgl. CD 16; UR 4;AG 38 u.ö.). Durch diesen kräftigen Akzent der „Missio“ in der Mitte der amtlichen Gestalt des Bischofs ist ein Wesenszug gegeben, der gewiss nicht immer genügend gesehen wird und dennoch gerade heute elementar zum Wirken des Bischofs gehört.

Wir dürfen uns in der modernen Welt nicht immer wieder bloß in die Defensive, gleichsam mit dem Rücken an die Wand stellen lassen, sondern müssen mit dem großen, einmaligen Gut unserer Botschaft in die Offensive gehen und Rechenschaft von der Hoffnung geben, die uns erfüllt. Dies hat natürlich Konsequenzen für den Umgang des Bischofs mit den Menschen in Kirche und Welt. Wenn er sich den geistigen, leiblichen und weltlichen Nöten der Menschen auch außerhalb des Gefüges der Kirche zuwendet, verfehlt er nicht seine Aufgabe, sondern er erfüllt grundlegend den Dienst des guten Hirten, wie er heute notwendig ist. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig zu sehen, dass die Weltbischofssynode im Titel ihrer Themenbeschreibung einen wichtigen Hinweis auf diese Dimension enthält. Ihr Thema lautet nämlich: Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt. Damit sind viele Fragen und Aufgaben angesprochen, die im Rahmen dieses Beitrags nicht mehr erörtert werden können. Sie beziehen sich auf die Felder und Bereiche der Tätigkeit des Bischofs, auf den Stil seines Auftretens und nicht zuletzt auch auf Kriterien zur Bestellung von Kandidaten für das Bischofsamt.

Bei dieser Hinordnung zu allen Menschen ist die soziale Verpflichtung des Bischofs nicht zu übersehen. Dies setzt zunächst voraus, dass die Bischöfe von sich aus auf die Menschen zugehen: „Da es der Kirche aufgegeben ist, mit der menschlichen Gesellschaft, in der sie lebt, in ein Gespräch zu kommen, ist es in erster Linie Pflicht der Bischöfe, zu den Menschen zu gehen und das Gespräch mit ihnen zu suchen und zu fördern. Damit immer Wahrheit mit Liebe, Einsicht mit Güte gepaart sind, muss sich dieser Heilsdialog sowohl durch Klarheit der Rede als auch zugleich durch Demut und Sanftmut auszeichnen, ferner durch gebührende Klugheit, die jedoch mit Vertrauen verbunden sein muss, das ja die Freundschaft fördert und somit daraufhin wirkt, die Geister zu einen.“ (CD 13; AA 8; LG 8; 23; GS 37). Ein wichtiges Zeichen dafür sind auch die Fragen, die in der Bischofsweihe an die Kandidaten gestellt werden, übrigens fast gleich formuliert in der Priester- und Diakonenweihe: „Bist du bereit, um des Herrn Willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein?“

Einen wichtigen Platz nimmt auch das Gebet ein, wobei das fürbittende Gebet neben dem Lobpreis und der Anbetung sowie den vielen Formen des Gottesdienstes eine große Rolle spielt: „Bist du bereit, für das Heil des Volkes unablässig zum allmächtigen Gott zu beten und das hohe priesterliche Amt untadelig auszuüben?“ In der Musteransprache des weihenden Bischofs heißt es entsprechend: „Vergiss nie die Armen und die Kranken, die Heimatlosen und die Fremden.“

V.

Um diese Weite und Tiefe der Zuwendung zu allen Menschen, besonders aber auch zu den Armen, zu erreichen und dafür sensibel zu sein und zu bleiben, ist schon aus der Aufgabe der Verkündigung heraus eine ständige Befassung mit der Theologie und ihren Quellen notwendig. Das Evangelium Jesu Christi entspricht zwar in der Tiefe unseres Herzens der Sehnsucht des Menschen, aber der Mensch spürt dies nur, wenn er umdenkt, d.h. umkehrt. Das Evangelium wird uns darum auch von außen geschenkt. Es ist nicht einfach ein Abbild unserer Ideen und ein Spiegel unserer Wünsche. Oft muss es uns auch unbequem mahnen und herausfordern. Darum ist uns das Evangelium zwar vertraut, aber auch immer wieder fremd. Diese Fremdheit dürfen wir nicht leugnen. Es tut uns gut, wenn wir uns auf das fremde Evangelium einlassen, weil es uns gerade dadurch heilt und befreit. Wir können uns nicht selbst aus dem Sumpf ziehen.

Deshalb braucht es aber immer wieder das Vertrautwerden mit den Quellen des Evangeliums. Dafür genügt freilich nicht ein äußeres Studium, wie man sich mit früheren Dokumenten der Religionsgeschichte beschäftigen kann. Theologie ist nicht ein Spaziergang in die museale Welt des Glaubens einer früheren Zeit, sondern bringt bei allem zeitlichen Abstand die Sache des Evangeliums für heute zur Geltung, vermittelt den Anspruch und die Stimme Gottes für unsere Zeit. Darum muss man sich selbst immer wieder ansprechen lassen durch die lebendigen Quellen des Evangeliums.

In erster Linie ist damit die Heilige Schrift gemeint, die die Seele aller Theologie ist und bleibt. Dieses Evangelium Gottes wird aber in der religiösen, spirituellen und theologischen Überlieferung in einer bunten Vielfalt der Auslegung und des schöpferischen Umgangs mit ihm offenkundig. Man muss immer wieder auf den Geschmack des Evangeliums kommen. Dies kann man nicht nur, wenn man sich mit abgestandenen Früchten begnügt, sondern man muss den frischen Atem des Glaubens spüren, die Weisheit des Evangeliums von innen her schmecken und immer wieder berührt werden von der Tiefe und Schönheit der Offenbarung. Dies ist auch der Sinn des Stundengebetes, der „lectio divina“ und der Lektüre großer theologischer Zeugnisse. Wenn man nicht immer wieder davon begeistert und angeregt wird, ist man auch bald ein müder und trockener Verkünder.

Ich bin auch der festen Überzeugung, dass man so etwas wie die Ehelosigkeit auf die Dauer nur leben kann, wenn man immer wieder neu erfüllt wird von der ursprünglichen Kraft des Glaubens. Dann behält man auch wahre Maßstäbe im Kopf, die nicht einfach modisch sind. Man ist frisch genug, um immer im oft auch stillen Dialog mit den Zeitgenossen zu bleiben. Wenn Theologie jedoch Freude machen soll, dann muss es substanzielle, gediegene Theologie sein, die sich lohnt. Billige theologische Ergüsse lohnen die Zeit nicht. Dies gilt gerade für den Bischof, der sorgfältig aussuchen muss, was er liest und was sich zu lesen lohnt. Er hat nicht so viel Zeit.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Spannung zwischen der Sorge um den Glauben und der wissenschaftlichen Theologie sich auch in den Charismen, Diensten und Ämtern der Kirche ausprägt. Wie immer es um den frühchristlichen Stand der Lehrer und Evangelisten bestellt gewesen sein mag, es hat sich jedenfalls in der Kirche durchgehalten, dass der Bischof als Lehrer des Glaubens nicht einfach ersetzt wird durch die wissenschaftliche Theologie. Beides ist jeweils notwendig, das Lehramt des Bischofs und der Dienst des Theologen, cathedra und Katheder. Auch der Hl. Thomas kennt die Verschiedenheit dieser Verantwortung in der Kirche. Der Bischof trägt diese Verantwortung, indem er durch den Gottesgeist in der Weihe zum Bischof mit dem „sicheren Charisma der Wahrheit“ (Irenäus) begabt wird. Er trägt in umfassender Weise Sorge für das unversehrte und unverkürzte Leben des Glaubens, und zwar so, dass er auch als Lehrer des Glaubens zugleich um seine Hirtenaufgabe weiß (vgl. LG; CD). Im dreifachen Amt, das von Jesus Christus her geprägt wird, sind alle Aspekte vereinigt (vgl. AA 2; 10; PO 1; LG 13, 21, 28; UR 2; AG 15; CD 2).

Ich brauche hier nicht zu erklären, wie und warum sich diese drei Dimensionen notwendig ergänzen und gegenseitig fordern. Darum muss der Bischof auch zu seiner Verantwortung als Lehrer des Glaubens stehen. Er darf nicht nur auf eine unbestimmte Hirtenaufgabe ausweichen, sondern muss in der Verkündigung und Glaubensunterweisung im Namen Jesu Christi, ob gelegen oder ungelegen, das Evangelium verkünden (vgl. 2 Kor 5). In diesem Sinne sind die Pastoralbriefe als ein Bischofsspiegel eine wichtige Mahnung des Bischofs an die Treue zum Evangelium, die er auch noch im Leiden und bei Widerstand vieler auf sich nehmen muss.

Der Dienst des theologischen Lehrers und das bischöfliche Lehramt sind keine Konkurrenten. Sie haben eine verschiedene Aufgabe, aber sie gehören von Hause aus eng zusammen und teilen sich innerhalb dieses Grunddienstes ihre jeweils verschiedene Verantwortung. Dabei gibt es in der Geschichte große Unterschiede im Verhältnis der beiden Aufgaben zueinander. Es gibt besonders in der frühen Zeit, vor allem im ersten Jahrtausend, eine Personalunion zwischen Bischöfen und Theologen, während zu Beginn des zweiten Jahrtausends, als das aristotelische Denken eine neue Epoche eröffnet, die Theologie den Anspruch erhebt, strenge Wissenschaft zu sein und nicht unmittelbar der Seelsorge und der Verkündigung zu dienen. Damit treten beide Dienste stark auseinander. Erst auf dem Konzil von Trient und bis in das Zweite Vatikanische Konzil hinein gibt es auf dem Fundament der Funktionsdifferenzierung eine fruchtbare Zusammenarbeit von Theologen und Bischöfen .

Es gibt eine grundlegende Gemeinsamkeit beider im Dienst des Evangeliums und seiner Verkündigung für die jeweilige Gegenwart. Es gibt aber auch in der Funktionsdifferenzierung eine unterschiedliche Aufgabenstellung, die leicht zu Konflikten führen kann. Der Theologe hat z.B. auch die Aufgabe, der Kirche neue Vorschläge zum Verstehen des Glaubens anzubieten, er ist aber auch darauf angewiesen, dass die Kirche dies annimmt, prüft und beurteilt. Der Theologe muss in diesem Versuch einer neuen Interpretation manchmal auch Unerprobtes wagen und muss eine besondere Sensibilität dafür haben, dass er eine Einladung ausspricht, deren Annahme er nicht erzwingen kann. Der Bischof muss damit rechnen, dass ein Theologe, wenn er Neues ausspricht, gleichsam den Ton noch nicht trifft. Manchmal vermischen sich gute Einsichten mit fragwürdigen Formulierungen, oft kann erst eine spätere Sprache das Gemeinte besser zum Ausdruck bringen. Der Bischof braucht im Umgang mit der Theologie deshalb eine hohe Wachsamkeit, Sensibilität und zugleich Geduld: Er muss einen Gedanken sich klären lassen; er darf die innertheologische Diskussion nicht einfach unterbinden; vieles erhellt sich im fachlichen Dialog; dennoch muss er wachsam sein, ob sich falsche Gedanken nicht zu sehr im öffentlichen Bewusstsein innerhalb und außerhalb der Kirche festsetzen und einen Schaden anrichten, den man nicht mehr richtig begrenzen kann.

Wenn der Bischof hier Geduld übt, darf ihm dies nicht als Säumigkeit und mangelnder Mut zur Intervention ausgelegt werden. Wenn aber die Einheit der Kirche und die Wahrheit des Glaubens substanziell bedroht sind, darf er auch nicht zögern einzugreifen. Er tut dies in einer solchen Situation ja auch nie allein, sondern steht stets im weltweiten Kollegium der Bischöfe mit und unter dem Papst, was sich auch in den Instrumenten der Bischofskonferenzen, der Glaubenskommissionen und anderer Beratungsweisen manifestiert.

VI.

Das Thema „Bischof als Beruf“ kann in vieler Hinsicht ergänzt werden. Ich möchte am Ende einige Perspektiven wenigstens skizzenhaft umreißen, damit das Bild noch etwas plastischer wird:

·Ein Bischof braucht heute viele Eigenschaften eines guten Managers, auch bis in das Zeitmanagement hinein. Man kann und muss hier auch vieles lernen. Aber er ist nicht einfach ein Manager der Kirche oder gar Gottes. Ich persönlich finde den stärksten Unterschied darin, dass meine Aufgabe in dieser Hinsicht immer wieder umfasst wird vom Gebet und von der Meditation. Diese machen mich auch bei schwierigen und hektischen Vorgängen ruhig und in gewisser Weise auch gelassen, mitten im Sturm.

·Als Bischof muss man, wie in vielen anderen Berufen mit vergleichbarer Verantwortung, scharf am Wind der Zeit stehen und die Wandlungen und Phänomene beobachten. Man muss in dieser Hinsicht die konkrete Zeit, in der wir leben, den Kairos, auskaufen. Insofern muss man sich auch immer wieder über die Wandlungen des gesellschaftlichen Bewusstseins informieren. Der Bischof hat wie wenige andere Berufe die Möglichkeit, einerseits mit sehr einfachen und schlichten Menschen und andererseits mit höchsten Verantwortungsträgern zusammen zu kommen und sich auszutauschen. Dabei geht es aber nicht nur um Presseauftritte und um ein Schaulaufen. Es ist wirklich eine bodennahe Kommunikation, bei der man den Leuten „auf das Maul schauen kann“ und spüren kann, wo sie der Schuh drückt. Man ist nahe im Frontraum des gesellschaftlichen und politischen Geschehens, aber man darf sich nicht unkritisch anpassen oder auf irgend eine momentan nützlich erscheinende Parole einlassen. Man muss im Sinne des Evangeliums hautnah bei den Menschen sein, darf sich aber nicht an die Umstände verraten. Man muss ja auch nicht um eine Wiederwahl bangen. Unabhängigkeit und Freiheit sind ganz hohe Güter.

·In der Kirche versteht man manchmal nicht, warum ein Bischof nicht nur Gemeinden besucht, sondern sich auch sehr viel im gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich aufhalten muss. Kirche vollzieht sich zwar gewiss sehr dicht in der Gemeinde und anderen Orten des kirchlichen Lebens, aber sie ist nur dann auch Sauerteig, Licht für die Welt und Stadt auf dem Berg, wenn man sich wirklich in die Diskussionen und Auseinandersetzungen einlässt und einmischt. Dabei kommt es nicht nur auf das Dabeisein an. Man darf nicht nur ein Mitläufer sein. Man muss auch bei aller Toleranz und Konsensbereitschaft Flagge zeigen.

Manchmal kommt es mir so vor, als ob – im Gegensatz zu solchen Gedanken – alles darauf ankommt, im nüchternen Alltag des Lebens das Evangelium zu verkünden und den Mitchristen zu helfen, aus diesem Evangelium zu leben. Dies sind dann ganz unspektakuläre Dinge. Hier lässt sich nicht schrecklich viel berichten, aber es kommt viel darauf an, dass man ein stiller Beter ist, die Gemeinden besucht, Nöten nicht ausweicht und Menschen anhört, auch wenn dies manchmal viel Geduld kostet. Der bischöfliche Dienst ist im Kern und im Grunde etwas, was sehr demütig macht. Man stellt sich in eine große und lange Schar von Zeugen, die nichts anders tun sollen und wollen, als das Evangelium Jesu Christi getreu weiter zu geben. Eines Tages gibt man – auf welche Weise immer – die Stafette im Wettlauf um den Erhalt und die Ausbreitung des Evangeliums weiter.

Einen solchen Dienst kann man angesichts der Herausforderung und der Würde nur in Furcht und Zittern vollziehen. Der Bischof ist sich bewusst, dass er nicht nur unter einer hohen Erwartung der Menschen, sondern auch unter dem Gericht Gottes steht, in dem auch der beste Knecht und Diener immer wieder der Barmherzigkeit Gottes bedarf. Deshalb möchte ich gerade diese wichtige Erkenntnis zusammenfassen mit den bekannten Worten des Hl. Augustinus über den bischöflichen Dienst: „Wo mich erschreckt, was ich für euch bin, dort tröstet mich, was ich mit euch bin. Für euch nämlich bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ. Jenes ist der Name der übernommenen Pflicht, dieses der der Gnade; jenes ist Gefahr, dieses Heil.“

(c) Karl Kardinal Lehmann 

Es gilt das gesprochene Wort - Im Original sind Fußnoten und Anmerkungen enthalten.