Die Mitglieder des Domkapitels haben eine Vielzahl von Aufgaben. Sie umfassen die Bereiche:
1. Gottesdienste
Zu den wichtigsten Aufgaben der Mitglieder des Domkapitels gehört der Vollzug der Gottesdienste im Dom an Sonn- und Feiertagen sowie werktags. Es trägt besondere Sorge für die liturgische und musikalische Gestaltung der Messfeiern.
2. Verwaltung des Doms
Das Domkapitel ist ebenso zuständig für die gesamte Verwaltung, den Erhalt und Unterhalt der Kathedrale und der dazugehörigen Gebäude. Über alle baulichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten an dem Gotteshaus berät und beschließen die Domherren. So tragen sie auch die Verantwortung für die im Herbst 2000 begonnene Domrenovierung.
3. Verwaltung des Bistums
Das Domkapitel wirkt außerdem beratend und helfend an der Leitung und Verwaltung des Bistums mit. Die Mitglieder arbeiten in der Regel als Dezernenten im Bischöflichen Ordinariat.
4. Bestimmung eines neuen Bischofs
Eine herausragende Bedeutung bekommt das Domkapitel bei der Bestellung eines neuen Bischofs:
Nach den Statuten des Domkapitels geht bei Tod oder dem Ausscheiden eines Bischofs aus dem Amt (Sedisvakanz) die Leitungsbefugnis für das Bistum zunächst unmittelbar auf den dienstältesten Weihbischof über.
Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator, der dann weitgehend die Amtsbefugnisse des Bischof ausübt bis ein neuer Bischof ernannt ist.
Das Domkapitel reicht außerdem eine Vorschlagsliste mit geeigneten Nachfolgekandidaten beim Vatikan ein. Aus dieser Liste und anderen Vorschlägen benennt Rom drei Kandidaten. Das Domkapitel wiederum wählt einen von diesen drei Kandidaten in geheimer Abstimmung zum Bischof. Daraufhin ernennt der Papst den Gewählten. Als Besonderheit sehen das Badische Konkordat und das Reichskonkordat vor, dass von den drei vom Vatikan benannten Kandidaten mindestens ein Priester aus dem Bistum Mainz sein muss.

© Öffentlichkeitsarbeit Bistum Mainz

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